Nach der Gesetzgebung müssen alle juristischen Personen in Deutschland jährlich Jahresabschlüsse und Bilanzen veröffentlichen. Seit 2006 werden diese Daten elektronisch übertragen. Abhängig von der Größe des Unternehmens schreibt das Gesetz eine unterschiedliche Menge veröffentlichter Informationen vor.
Die Einreichung von Jahresabschlüssen in Deutschland ist im Handelsgesetzbuch, im Gesetz zur Modernisierung des Rechnungswesens, in Richtlinien der Europäischen Kommission und in anderen Rechtsakten geregelt.
Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt verkauft werden, legen Berichte gemäß den Anforderungen der Internationaler Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) vor. Andere Unternehmen können nationale Standards anwenden, die den nationalen Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen.
Unternehmen müssen ihre Berichte über das Handelsregister und das Bundesanzeiger offenlegen, der einen speziellen Abschnitt zur Finanzberichterstattung enthält.
Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Genossenschaften
- Repräsentanzen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- einige andere Arten von Unternehmen
Mittlere und große Unternehmen sind verpflichtet, Jahresabschlüsse innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres offenzulegen. Kleine Unternehmen haben sechs Monate Zeit, sich zu melden.
Ein Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Geldmittelbewegung
- Managementbericht
- Notizen
Der Jahresabschluss enthält detaillierte Informationen zur Finanzlage des Unternehmens und seiner Kreditwürdigkeit sowie zu den Finanzergebnissen seiner Aktivitäten.
Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung von Buchhaltung und Bilanzen erfolgt aus der Bilanzdatenbank der Deutschen Handelskammer oder aus dem Bundesanzeiger.
Um Daten zum Jahresabschluss Deutschlands zu erhalten, sind der vollständige Name des Unternehmens und sein Registrierungsort erforderlich.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Die Jahresabschlüsse sind öffentlich und werden unter strenger Einhaltung der deutscher Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
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Preis für Jahresabschluss aus Deutschland | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für Übersetzung eines Jahresabschlusses aus Deutschland | ab 41,65 € | ab 35,00 € |