Das Landgericht Stuttgart hat am 2. September 2021 einen Beschluss gegen die Sercons International GmbH mit dem Sitz Baar, Schweiz erlassen. Der Beschluss sieht es vor, bei Verstoß gegen den geschlossenen Vergleich vom 03.09.2020:
Es zu unterlassen den Eindruck zu erwecken, bei der Sercons International GmbH handele es sich um eine „russische Prüf- und Zertifizierungsstelle“ und/oder eine „Certification Authority“ und/oder eine (russische) „Behörde”
ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten zu verhängen. Kann ein Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden, droht der Beklagten eine Ordnungshaft.
ln dem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich vom 03.09.2020 hat sich die Beklagte verpflichtet, es zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei der Beklagten um eine ,,russische Prüf- und Zertifizierungsstelle" und / oder eine ,,Certification Authority" und / oder eine (russische) Behörde handele.