Am 6. August 2020 legte das Justizministerium der Russischen Föderation einen Resolutionsentwurf der Regierung der Russischen Föderation zur öffentlichen Diskussion vor, der die Möglichkeit der Verwendung elektronischer Apostillen auf russischen amtlichen Dokumenten vorsieht.
Der Apostille-Stempel auf russischen amtlichen Dokumenten ist eine Voraussetzung für die Anerkennung solcher Dokumente durch die Behörden ausländischer Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation von 1961 sind.
In dem neuen Entwurf hat das Justizministerium allgemeine Anforderungen für das Verfahren der digitalen Apostillierung festgelegt.
Die zuständigen Behörden werden das Antragsverfahren für eine elektronische Apostille und den Betrieb elektronischer Apostillen-Register festlegen müssen, um einen Fernzugriff auf alle Informationen über die Apostille zu ermöglichen.
Die neuen Vorschriften werden die Apostillierung für alle interessierten Parteien zugänglicher machen und die Fernüberprüfung offizieller Dokumente erleichtern. So werden die Empfänger in der Lage sein, die Herkunft der Apostille online nachzuweisen und ein elektronisches Apostillenzertifikat herunterzuladen, das an ein elektronisches Originaldokument oder eine gescannte Kopie eines ursprünglischen Papierdokuments angehängt wird.
Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, deren Vertragsstaat die Russische Föderation ist, hat im Jahr 2006 „das Pilotprogramm elektronische Apostillen“ (E-APP) gestartet. Das E-APP zielt darauf ab, die Schaffung einer kostengünstigen, operativen und sicheren Informationstechnologie zu fördern und zu unterstützen im Hinblick auf:
- die Ausstellung elektronischer Apostillen (die „Komponente E-Apostille“);
- den Betrieb elektronischer Apostillen-Register, auf die die Antragsteller und Empfänger online zugreifen können, um die Echtheit der Papier- oder E-Apostillen, die sie erhalten haben, zu prüfen (die „Komponente E-Register“).
Die zuständigen Behörden mehrerer Vertragsstaaten haben eine oder beide Komponenten des E-APPs implementiert. Da das Programm erfolgreich war, wurde im Januar 2012 das Wort „Pilot“ aus der Überschrift entfernt; es wird jetzt als „das elektronische Apostille-Programm“ bezeichnet. Gegenwärtig haben 41 Länder das E-APP eingeführt.
Das E-APP fördert den Einsatz neuer Technologie, um den sicheren und effektiven Betrieb des Apostille-Übereinkommens weiter zu verbessern. Somit optimiert es auch den Arbeitsablauf der zuständigen Behörden und macht Apostille-Dienstleistungen für die Benutzer zugänglicher. So können Antragsteller und Empfänger E-Apostillen einfach per E-Mail übermitteln und online die Echtheit von Apostillen sowie in Papierform als auch in elektronischer Form prüfen. Die E-APP fördert ein schnelles und sicheres papierloses Verfahren zur Ausstellung, Registrierung und Prüfung von Apostillen.