Am 6. Oktober 2021 hat die öffentliche Diskussion des Entwurfs des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftsunion “Über Änderung des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 170 vom 8. September 2019“ begonnen. Mit der erwähnten Entscheidung Nr. 170 wurde die Liste der Produkte genehmigt, für die bei dem Einreichen einer Zollanmeldung eine Konformitätsbestätigung wie z.B. ein Brandschutzzertifikat, ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklarierung (oder eine Information darüber) vorgelegt werden muss.
Die zur Diskussion gestellten Änderungen sehen die Ablösung einzelner Zolltarifnummern im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Neuausgabe des einheitlichen Warenverzeichnisses für den Außenhandel vor.
Die Zolltarifnummern werden für folgende Arten von Feuerlöscheinrichtungen und Brandschutz geklärt:
- Schaummittel
- Benetzungsmittel
- Gas-Feuerlöschmittel
- Einsatzleitwagen und Rettungsdienstfahrzeuge
- Flammschutzmittel für Holz
- Beleuchtungswagen
- Unterbrechungsfreie Stromversorgungen für technische Mittel von Automatisierungssystemen
- Feueralarm
- Brandmeldeanlagen
- spezielle Schutzkleidung für Feuerwehrleute (allgemeine Schutzkleidung gegen erhöhte Wärmeeinwirkung sowie isolierende Schutzkleidung)
- Feuerwehr Lampe, Funkfeuer, Wärmebildkameras
- Abseilgeräte zur Brandbekämpfung
- Ausrüstung für die Wartung von Feuerlöschschläuchen
- Feuerschutztüre
- Feuerschutzvorhänge
Die erneute Liste der Feuerlöschmittel und ihre Zolltarifnummern werden mit der Neuausgabe des einheitlichen Warenverzeichnisses für den Außenhandel am 1. Januar 2022 in Kraft treten.