
Am 7. Juli 2025 trat der Erlass Nr. 1579 des russischen Industrieministeriums (Минпромторг) vom 2. April 2025 in Kraft. Mit diesem Erlass werden erneut Änderungen in der Liste von Produkten vorgenommen, für die eine vereinfachte Deklarierung nicht mehr möglich ist.
Dieses Mal wurde die Liste der Produkte, für die keine vereinfachte Deklaration zulässig ist, erheblich erweitert – insbesondere im Bereich technischer Geräte.
- Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen
- Geschirrspülmaschinen
- Elektrische Kochplatten, Herde, Kochfelder
- Einbaubacköfen, Trockenöfen für Obst, Gemüse, Beeren und Pilze
- Wasserkocher, Teekocher, Kaffeemaschinen, Babykostwärmer, Dampfgarer, Sterilisatoren
- Mikrowellenherde
- Waschmaschinen
- Staubsaugsysteme
- Luftbefeuchter, Verdampfer, Luftentfeuchter
- Duschkabinen, Toiletten (mit Netzanschluss für Beleuchtung/Heizung)
- Verschiedene Leuchten
- Ausrüstung für Holzeinschlag, Holzlagerung und -transport
- Geräte für Aufschluss-, Reinigungs- und Sicherungsarbeiten im Bergbau
- Bohrgeräte, Lade-/Stopfgeräte für Sprengtechnik
- Chemische und petrochemische Ausrüstung
- Baumaschinen und Geräte
- Geräte, die unter Überdruck arbeiten
Darüber hinaus wurden auch Produkte der Leichtindustrie, Hygieneartikel, Haushaltswaren, Spielzeuge, Möbel und viele weitere Warengruppen in die Liste aufgenommen.
Die eingeführten Bestimmungen gelten bis zum 1. September 2025.
Um diese Produkte in der EAWU importieren und verkaufen zu können, müssen EAC Deklarationen oder EAC Zertifikate ausgestellt werden. Diese Produkte unterliegen mehreren technischen Regelwerken wie
- Technisches Regelwerk TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- Technisches Regelwerk TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
- Technisches Regelwerk TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
- Technisches Regelwerk TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte (ab dem 1. September 2022)
Wie können wir helfen?
In diesem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld bietet Schmidt & Schmidt umfassende Unterstützung für Exporteure in die EAWU-Länder. Unser Leistungsportfolio umfasst die EAC-Zertifizierung, die Anpassung an bestimmte Produktkategorien und maßgeschneiderte Lösungen zur Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen dieser Märkte. Wir sind bestrebt, Unternehmen den Einstieg und die Expansion in diesen Regionen zu erleichtern, indem wir die aktuellsten Informationen und Richtlinien bereitstellen.
Technische Fachkompetenz, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung von Dokumenten sind die Voraussetzung für den problemlosen Vertrieb und Einsatz von Produkten, Maschinen oder Anlagen im EAWU-Gebiet. Die technische Dokumentation muss außerdem in russischer Sprache oder in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft oder verwendet werden soll.
Um etwaige Probleme zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung neuer technischen Unterlagen oder überprüfen bestehende Dokumente auf Vollständigkeit sowie sprachliche und terminologische Korrektheit auf Russisch.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung können unsere Experten Ihnen auch spezifisches Branchenwissen aus den Bereichen Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und Möbelindustrie vermitteln.
Was ist eine EAC-Zertifizierung?
In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.
Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.