Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse litauischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich deutscher Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen in Litauen ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen und zu veröffentlichen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form oder in Papierform. Je nach Größe und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Die litauischen Bilanzierungsstandards basieren auf den IFRS, sind aber detaillierter. Börsennotierte Unternehmen nutzen ausschließlich die IFRS.
Zur Vorlage der vollständigen Jahresabschlüsse sind große und mittelgroße Unternehmen verpflichtet. Als solche gelten Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Umsatzerlöse über 2,9 Millionen Euro
- Bilanzsumme über 1,8 Millionen Euro
- Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten über 15 Personen
Kleinunternehmen, welche die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, müssen einen verkürzten Jahresabschluss vorlegen.
Jahresabschlüsse müssen innerhalb von vier Monaten und 30 Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Dabei sind vier Monate für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluss genehmigt, vorgesehen, und 30 Tage für die eigentliche Vorlage des Jahresabschlusses. Verspätungen bei der Vorlage von Jahresabschlüssen werden geahndet.
Ein vollständiger Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Begleitschreiben
- Anhang
Beispiel eines litauischen Jahresabschlusses in litauischer Sprache
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch das Registerzentrum. Auskünfte können beim Registerzentrum persönlich oder über einen speziellen Online-Dienst in litauischer Sprache erfragt werden. Die Jahresabschlüsse sind und gegen Aufpreis erhältlich. Sie werden unter strenger Einhaltung der litauischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens und seine Registernummer notwendig.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Litauen | ab 47,60 € | ab 40,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Litauen mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 238,00 € | ab 200,00 € |