Es geht um den Import von Leder, Horn-, Darm-, Fell-, Schaffell- und Lammfell-Rohstoffen, Wolle und Ziegenfell, Borsten, Pferdehaaren, Federn und Daunen von Hühnern, Enten, Gänsen und der anderen Vögel in die EAWU-Länder
Am 26. Januar 2020 tritt der Beschloss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) in Kraft, in dem es um eine Erneuerung der Form des Veterinärzertifikates für Rohstoffe, Wolle und andere Teile der einzelnen Tiere und Vögel, die in die EAWU-Länder importiert werden, handelt.
Die ersten Änderungen betreffen die folgende Frage: die kontrollierten Produkte sollten in Betrieben hergestellt werden, die amtlich frei von Infektionskrankheiten der betreffenden Tiere/Vögel sind, d.h. für die keine veterinär- und gesundheitsbezogenen Beschränkungen festgelegt worden sind.
Leder-, Schaffell- und Pelzrohstoffe müssen von Tieren stammen, die vor der Schlachtung einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen wurden. Ihre Schlachtkörper und innere Organe müssen vollständig nach der Schlachtung einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen werden und dürfen uneingeschränkt verkauft werden. Vorgefertigte Lammfell- und Pelzrohstoffe müssen bezüglich des Milzbrandes untersucht werden.
Ein wichtiger Punkt betrifft die Konservierungsmethoden: die Methoden, die verwendet werden, müssen den Standards des Ausfuhrlandes und nicht den allgemeinen internationalen Anforderungen entsprechen.
Die Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2020 ist für die Verwendung der „alten“ Formulare für Veterinärzertifikate vorgesehen.