Vom 14. Februar bis 14. April 2020 findet eine öffentliche Diskussion der Änderungsentwürfe zur Entscheidung der Kommission der Zollunion Nr. 607 vom 7. April 2011 statt, in der die Formen von Veterinärbescheinigungen für verschiedene Gruppen kontrollierter Waren festgelegt worden sind.
Die Frage nach der Notwendigkeit, eine neue Form von Veterinärbescheinigungsformularen für Gastropoden und ihre in das Zollgebiet der EAWU ausgeführten Larven aufzunehmen, wurde zur Prüfung vorgelegt. Es geht um die Form 48. Dies gewährleistet einen einheitliches Herangehen für das Einfuhrverfahren für diese Arten der Produktion.
Das Zertifikat hat das Formular, das die Beschreibung der Erklärung (Angaben zum Versender und Empfänger, Anzahl der Behälter, Kennzeichnung des Siegels und andere Informationen zum Transport und zum Zertifikat selbst), Identifizierung der Waren, deren Herkunft sowie Informationen zum Gesundheitszustand enthält.
Das Dokument zeigt sofort die Art der Molluske und ihren Zweck (Zucht, Fressen oder auf andere Weise). Der Transport von Mollusken und ihren Larven ist nur in Behältern gestattet, die Bedingungen bieten, die ihren Gesundheitszustand nicht verändern. Lebende Produktion muss in neuen Behältern oder solchen, die gereinigt und desinfiziert wurden, verpackt werden, um Krankheitserreger zu zerstören.
Das Zertifikat ist vom staatlichen / amtlichen Tierarzt mit einem Siegel versehen.