Am 5. Juli 2021 hat das Außenministerium von Jamaika die Apostille lokaler öffentlicher Urkunden zur Verwendung in allen 120 Mitgliedsländern des "Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation” eingeführt.
Am 2. November 2020 beschloss Jamaika, der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 "Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen)” beizutreten. Die Bestimmungen des Übereinkommens treten in Jamaika am 3. Juli 2021 in Kraft.
Am 28. Juli übermittelte Jamaikas Justizminister Delroy Chuck dem Parlament einen Gesetzentwurf, der ein vereinfachtes Verfahren für die Legalisation von in Jamaika ausgestellten öffentlichen Dokumenten zur Verwendung im Ausland und von ausländischen öffentlichen Dokumenten zur Verwendung in Jamaika vorschlägt.