Am 6. April 2013 ist der Beschluss Nr. 28 „Über zertifizierungspflichtige Produkte für Kinder“ des Verwaltungsrates der Eurasischen Wirtschaftskommission in Kraft getreten.
Laut dem Beschluss alle Waren, die in der Liste erfasst sind, bedürfen die Bestattung der Konformität mit technischen Vorschriften „über Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche“ der teilnehmenden Länder der Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland. Das heißt dass die Vorlage eines Zertifikates der Zollunion bei Zolleinfuhranmeldung pflichtig ist.
Die Liste umfasst 15 Kategorien von Waren für Kinder:
- Nippel, Schnuller
- Hygiene-Produkte und Accessoires für Kinder
- Produkt-hygiene Einmalartikel
- Geschirr, Besteck
- Zahnbürsten, elektrisch betriebene Zahnbürsten usw.
- Kleidung aus Stoff und Leder
- Pelzwaren
- Kleidung gestrickt
- Textilwaren für Kinder
- Schuhe für Kinder und Jugendliche, abgesehen von Sport-, Traditions- und Orthopädischen Schuhen
- Lederwaren
- Kinderwagen
- Fahrräder
- Bucher, Zeitschriften, Magazine usw.
- Schulbedarf