
Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsurkunden sowie zur Beschaffung von Zweitschriften, verlorenen oder beschädigten Dokumenten in Kasachstan an, einschließlich deren anschließender Legalisation und Übersetzung.
Häufig gehen Personenstandsurkunden verloren oder werden beschädigt, oder es wird die Ausstellung aktueller Kopien von Dokumenten benötigt. In solchen Fällen müssen Zweitschriften der Dokumente beschafft werden. Nicht selten stehen Personen, die Kasachstan verlassen haben, bei diesem Verfahren vor besonderen Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht die дистанierte Beschaffung von Dokumenten in Kasachstan. Zudem können wir das Dokument per Kurier an jeden Ort der Welt liefern.
Was bedeutet die Beschaffung von Dokumenten?
Die Beschaffung von Dokumenten ist ein offizielles Verfahren zur Ausstellung einer erneuten Personenstandsurkunde, einer Bescheinigung oder einer Zweitschrift eines Dokuments durch eine staatliche Behörde der Republik Kasachstan. Das Dokument wird auf Grundlage eines Personenstandseintrags oder von Archivdaten ausgestellt und besitzt die gleiche Rechtsgültigkeit wie das Original.
In Kasachstan sind die territorialen Justizbehörden über die Bevölkerungsdienstleistungszentren (ZON) der NAO „Staatliche Körperschaft ‚Regierung für Bürger‘“ für die Ausstellung erneuter Personenstandsurkunden und Bescheinigungen über die staatliche Registrierung von Personenstandsakten zuständig. Im Ausland übernehmen die Konsulate der Republik Kasachstan dieselbe Funktion. Die Beantragung ist auch über das Portal der elektronischen Regierung eGov.kz möglich, sofern eine elektronische digitale Signatur (EDS) vorhanden ist.
Erneute Personenstandsurkunde und Bescheinigung: Wo liegt der Unterschied?
| Erneute Personenstandsurkunde | Bescheinigung über die Registrierung eines Personenstandsakts | |
|---|---|---|
| Rechtlicher Status | Erneut ausgestelltes Original auf einem aktuellen Formular der Republik Kasachstan; ersetzt die verlorene Personenstandsurkunde. | Auszug aus dem Personenstandseintrag; bestätigt einen bestimmten Sachverhalt und kann zusätzliche Angaben enthalten. |
| Anzahl der gültigen Exemplare | Nur ein Exemplar. Mit der Ausstellung der Zweitschrift verliert die zuvor ausgestellte Urkunde automatisch ihre Gültigkeit. | Gesetzlich nicht begrenzt. Alle ausgestellten Exemplare haben die gleiche Rechtsgültigkeit. |
| Wann erforderlich? | Bei Verlust, Beschädigung, Laminierung, einem veralteten Formular (Kasachische SSR) oder auf Verlangen einer ausländischen Behörde. | Zur Bestätigung eines bestimmten Sachverhalts – beispielsweise der Ehefähigkeit (für die Eheschließung im Ausland). |
Welche Dokumente können beschafft werden?
Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Adoptionsurkunde
- Urkunde über die Feststellung der Vaterschaft
- Urkunde über die Namensänderung
- Sonstige Personenstandsurkunden
Dokumente der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan
- Führungszeugnis (ausgestellt vom Komitee für Rechtsstatistik und spezielle Register der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan)
- Angaben darüber, ob eine Person eine Korruptionsstraftat begangen hat
- Archivbescheinigungen und Kopien von Archivdokumenten des Komitees
Archivdokumente
- Archivbescheinigungen staatlicher Archive über Beschäftigungszeiten, Einkommen und Auszeichnungen
- Archivbescheinigungen über Repressionen, Deportationen und die Beschlagnahme von Vermögen (Zeitraum bis zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit)
- Archivbescheinigungen über den Militärdienst
- Sonstige Archivbescheinigungen und Kopien von Dokumenten aus staatlichen und speziellen Archiven
Bildungsdokumente
- Zweitschriften von Diplomen, Schulabschlusszeugnissen und Anlagen dazu
- Archivbescheinigungen von Bildungseinrichtungen (über Ausbildungszeiten, Unterrichtsstunden und Noten)
Wann neue Dokumente benötigt werden
Personenstandsurkunden
- Das Dokument ist verloren gegangen, beschädigt oder laminiert (laminierte Urkunden werden zur Apostillierung nicht akzeptiert)
- Die Urkunde wurde auf einem Formular der Kasachischen SSR ausgestellt und wird von einer ausländischen Behörde nicht akzeptiert
- Die ausländische Stelle verlangt ein aktuelles Dokument, das nicht älter als 3 oder 6 Monate ist
- Es ist ein neues rechtlich relevantes Ereignis eingetreten: Geburt, Eheschließung, Scheidung, Tod oder Namensänderung
- Regelung von Erbschafts-, Vermögens- und familienrechtlichen Angelegenheiten
- Beantragung einer Rente, Eröffnung von Bankkonten, Aufnahme einer Beschäftigung oder Repatriierung
Führungszeugnis
- Aufnahme einer Beschäftigung – insbesondere bei staatlichen, Bildungseinrichtungen und Finanzorganisationen
- Beantragung eines Visums, eines Aufenthaltstitels oder einer Arbeitserlaubnis im Ausland
- Adoption sowie Einrichtung einer Vormundschaft oder Pflegschaft
- Erwerb oder Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit, Repatriierung (Kandas-Status)
- Eröffnung von Bankkonten und Gründung eines Unternehmens im Ausland (Compliance-Prüfungen)
Wer kann die Beschaffung von Dokumenten beantragen?
| Antragsteller | Voraussetzungen und erforderliche Dokumente |
|---|---|
| Inhaber des Dokuments | Persönlich oder durch einen Vertreter aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht. Nach den Vorschriften für staatliche Dienstleistungen werden erneute Personenstandsurkunden (ausgenommen Sterbeurkunden) den Personen ausgestellt, für die der entsprechende Personenstandseintrag erstellt wurde. Für die Antragstellung ist eine gültige individuelle Identifikationsnummer (IIN) erforderlich. |
| Nahe Angehörige | Im Falle des Todes des Inhabers des Dokuments – zur Beschaffung einer erneuten Sterbeurkunde und anderer Dokumente der verstorbenen Person. Beizufügen sind Kopien von Dokumenten, die das Verwandtschaftsverhältnis bestätigen (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Urkunden über Namensänderungen). Befindet sich der Antragsteller im Ausland, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille und Übersetzung ins Kasachische oder Russische erforderlich. |
| Eltern und gesetzliche Vertreter | Für minderjährige Kinder und unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehende Personen. Beizufügen sind die Geburtsurkunde des Kindes oder die Urkunde über die Einrichtung einer Vormundschaft oder Pflegschaft. Eine von einem Elternteil erteilte Vollmacht berechtigt den Vertreter, einen Antrag auf Ausstellung von Dokumenten des Minderjährigen zu stellen. |
| Adoptiveltern | Nur der Adoptivelternteil ist berechtigt, eine Zweitschrift der Adoptionsurkunde und der Urkunde über die Feststellung der Vaterschaft zu beantragen. Dem Adoptivkind selbst oder seinem bevollmächtigten Vertreter wird keine Zweitschrift ausgestellt. Die Antragstellung erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises. |
| Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose | Können eine Bescheinigung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Vorstrafen sowie andere in Kasachstan während ihres Aufenthalts ausgestellte Dokumente beantragen. Die Antragstellung erfolgt persönlich oder durch einen Vertreter aufgrund einer notariellen Vollmacht. Für die Antragstellung in Kasachstan ist eine individuelle Identifikationsnummer (IIN) erforderlich (wir unterstützen Sie bei deren Beantragung aus dem Ausland). |
| Staatsangehörige der Republik Kasachstan im Ausland | Können eine vereinfachte Bescheinigung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Vorstrafen beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan im Aufenthaltsland beantragen. Eine solche Bescheinigung bedarf weder einer Apostille noch einer Legalisation. Die Beschaffung anderer Dokumente erfolgt über unseren bevollmächtigten Vertreter in Kasachstan. |
| Dritte Personen | Nur aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht des Inhabers des Dokuments oder eines nahen Angehörigen (bei einer Anfrage für eine verstorbene Person). Eine im Ausland ausgestellte Vollmacht muss mit einer Apostille versehen und notariell ins Kasachische oder Russische übersetzt werden. |
Verfahren zur Beschaffung von Dokumenten: 5 Schritte
| Schritt | Phase | Was geschieht? |
|---|---|---|
| 1 | Anfrage und Beratung | Sie stellen eine Anfrage – wir klären, welches Dokument benötigt wird, für welches Land es bestimmt ist und in welcher Form es benötigt wird (mit Apostille, konsularischer Legalisation oder notarieller Übersetzung). Anschließend berechnen wir die genauen Kosten und die Bearbeitungsdauer. |
| 2 | Ausstellung der Vollmacht | Sie unterzeichnen eine notarielle Vollmacht für unseren Vertreter in Kasachstan. Wenn Sie sich im Ausland befinden, kann die Vollmacht bei einem kasachischen Konsul oder bei einem örtlichen Notar ausgestellt und anschließend mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Außerdem benötigen Sie Ihre individuelle Identifikationsnummer (IIN) der Republik Kasachstan. |
| 3 | Antragstellung bei der zuständigen Behörde | Unser Vertreter reicht die erforderlichen Unterlagen ein und entrichtet die staatliche Gebühr beim Zentrum für Bevölkerungsdienstleistungen (ZON) am Ort der Aufbewahrung des Personenstandseintrags, bei der zuständigen territorialen Behörde des Komitees für Rechtsstatistik der Generalstaatsanwaltschaft oder bei der Bildungseinrichtung. |
| 4 | Beschaffung und Legalisation | Wir beschaffen das ausgestellte Dokument. Falls erforderlich, lassen wir über das zuständige Ministerium eine Apostille anbringen oder führen die konsularische Legalisation für das Bestimmungsland durch und fertigen eine notarielle Übersetzung an. |
| 5 | Lieferung | Wir versenden das fertige Dokumentenpaket per Kurierdienst an die angegebene Adresse in jedem Land der Welt. Sie erhalten die fertigen Dokumente direkt zugestellt. |
IIN – zwingende Voraussetzung
Für die Beschaffung einer erneuten Geburtsurkunde oder eines anderen Dokuments beim Personenstandsregister (RAGS) in Kasachstan ist eine individuelle Identifikationsnummer (IIN) erforderlich. Falls Sie noch nie eine IIN hatten oder Ihre Daten nicht mehr aktuell sind, beantragen oder aktualisieren wir die IIN im Rahmen eines einzigen Auftrags.
Bearbeitungsfristen für die Beschaffung
Die angegebenen Fristen gelten ab dem Zeitpunkt der Einreichung des vollständigen Dokumentenpakets bei der zuständigen staatlichen Behörde und umfassen weder den internationalen Versand noch die Legalisation. Die Fristen für die Apostillierung entsprechen den gesetzlichen Vorgaben; in der Praxis kann die Bearbeitung etwa 2 Wochen dauern.
| Art des Dokuments | Frist für die Beschaffung | Apostille (zusätzlich) |
|---|---|---|
| Erneute Personenstandsurkunden und Bescheinigungen | 3 Werktage – sofern der entsprechende Personenstandseintrag im Informationssystem des Personenstandsregisters (RAGS) vorhanden ist. Ist kein Eintrag vorhanden, verlängert sich die Frist um höchstens 15 Kalendertage; der Antragsteller wird entsprechend benachrichtigt. | 1–2 Werktage gemäß dem Standard der staatlichen Dienstleistung (Justizministerium der Republik Kasachstan); in der Praxis unter Berücksichtigung des Versands des Dokuments aus der Region 3–7 Werktage. |
| Bescheinigung über die Ehefähigkeit | 3 Werktage ab Einreichung des vollständigen Dokumentenpakets beim Zentrum für Bevölkerungsdienstleistungen (ZON) oder über das Portal eGov.kz. | 1–2 Werktage gemäß dem Standard (Justizministerium der Republik Kasachstan); in der Praxis 3–7 Werktage. |
| Elektronisches Führungszeugnis (Bescheinigung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Vorstrafen) | 5–15 Minuten bis zu 1 Werktag über das Portal eGov.kz oder die App eGov Mobile. Falls eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist, bis zu 5 Werktage. | Nicht erforderlich – die elektronische Bescheinigung ist nur auf dem Gebiet der Republik Kasachstan gültig. |
| Führungszeugnis (in Papierform, zur Vorlage im Ausland) | Bis zu 5 Werktage über das Zentrum für Bevölkerungsdienstleistungen (ZON) in den Gebietszentren und Städten mit republikanischem Status oder bis zu 10 Werktage über die ZON-Filialen in anderen Ortschaften. | Insgesamt 8 Werktage im Rahmen der kombinierten Dienstleistung „Ein Antrag“ (Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan) oder bis zu 5 zusätzliche Werktage bei separater Antragstellung. |
| Zweitschriften von Diplomen und Schulabschlusszeugnissen | Abhängig von der Bildungseinrichtung und der Komplexität der Archivanfrage; in der Regel 2 bis 4 Wochen. | 30 Werktage im regulären Verfahren oder 5 Werktage im Eilverfahren (Ministerium für Bildung der Republik Kasachstan über die zuständigen territorialen Behörden). |
| Archivbescheinigungen | 15 Kalendertage ab Eingang der Anfrage beim staatlichen Archiv. Falls eine Anfrage an ein anderes Archiv erforderlich ist, verlängert sich die Frist um weitere 15 Kalendertage. | 1–2 Werktage (Justizministerium der Republik Kasachstan) oder bis zu 5 Werktage (für die Archive der Generalstaatsanwaltschaft); in der Praxis 3–7 Werktage. |
Wichtig
Die Gültigkeitsdauer eines Führungszeugnisses beträgt in der Regel höchstens 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum.
Personenstandsurkunden sind unbefristet gültig. Ausländische Behörden verlangen jedoch häufig ein Dokument, das nicht älter als 3–6 Monate ist. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Anforderungen der zuständigen Behörde im Land, in dem das Dokument vorgelegt werden soll.
Dokumente, die von einem Konsulat der Republik Kasachstan im Ausland ausgestellt wurden, können nicht mit einer Apostille versehen werden. Für die Apostillierung muss das Dokument unmittelbar in Kasachstan beschafft werden.
Was Sie für die Antragstellung benötigen
- Notarielle Vollmacht des Inhabers des Dokuments (oder eines nahen Angehörigen). Wenn Sie sich im Ausland befinden, muss die Vollmacht legalisiert werden – durch eine Apostille oder über das Konsulat – und eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Kasachische oder Russische enthalten.
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Antragstellers.
- IIN (individuelle Identifikationsnummer der Republik Kasachstan) – falls keine IIN vorhanden ist, beantragen wir diese im Rahmen des Auftrags.
- Angaben zum Inhaber des Dokuments: Vor- und Nachname (einschließlich früherer Namen), Geburtsdatum und Geburtsort, Vor- und Nachnamen der Eltern (bei einer Geburtsurkunde).
- Eine noch vorhandene Kopie des ursprünglichen Dokuments, sofern vorhanden – dies beschleunigt die Suche nach dem Personenstandseintrag.
- Dokument zum Nachweis der Verwandtschaft oder der Vertretungsberechtigung (wenn der Antrag nicht vom Inhaber des Dokuments selbst gestellt wird).
Besonderheiten bei der Beschaffung einzelner Dokumente
Geburtsurkunde aus Kasachstan
Die Geburtsurkunde ist ein Dokument über die staatliche Registrierung der Geburt einer Person. Sie wird von der Registerbehörde (RAGS) auf Grundlage des Personenstandseintrags in kasachischer und russischer Sprache ausgestellt.
Das Dokument enthält folgende Angaben:
- Familienname, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) sowie Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
- individuelle Identifikationsnummer (IIN) des Kindes
- Datum der Erstellung und Nummer des Geburtseintrags
- Familiennamen, Vornamen und Vatersnamen (sofern vorhanden), Staatsangehörigkeit und Nationalität der Eltern (sofern diese in den Identitätsdokumenten angegeben sind)
- Bezeichnung der Registerbehörde, die die Geburtsurkunde ausgestellt hat
- Ort und Datum der Ausstellung der Geburtsurkunde
- Seriennummer und Nummer des Vordrucks der Geburtsurkunde (bei Ausstellung in Papierform)
Eine Zweitschrift der Geburtsurkunde kann sowohl für die eigene Person als auch für das eigene minderjährige Kind, eine Person unter Vormundschaft oder Pflegschaft, für verstorbene nahe Angehörige oder für eine andere Person aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht beschafft werden.
Erforderliche Dokumente:
- Notariell beglaubigte Vollmacht des Inhabers des Dokuments oder eines Elternteils (bei Dokumenten eines Minderjährigen)
- Dokument zum Nachweis der Verwandtschaft oder der Vertretungsberechtigung – bei der Beschaffung durch Eltern (Vormünder) für Minderjährige sowie durch Angehörige einer verstorbenen Person
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- IIN des Antragstellers
Wichtig: Über das Portal eGov.kz kann online nur dann eine erneute Geburtsurkunde beantragt werden, wenn der entsprechende Personenstandseintrag seit dem 13. August 2007 im Informationssystem des Personenstandsregisters (RAGS) erfasst ist. Für frühere Einträge muss der Antrag über das Zentrum für Bevölkerungsdienstleistungen (ZON) mit einer Archivrecherche gestellt werden.
Sterbeurkunde aus Kasachstan
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument über die staatliche Registrierung des Todes einer Person, das von einer Registerbehörde der Republik Kasachstan ausgestellt wird.
Das Dokument enthält folgende Angaben:
- Familienname, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) der verstorbenen Person, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Nationalität (sofern angegeben)
- Datum, Uhrzeit und Ort des Todes
- Todesursache (auf Grundlage der ärztlichen Todesbescheinigung)
- Datum der Erstellung und Nummer des Sterbeeintrags
- Bezeichnung der Registerbehörde sowie Ort und Datum der Ausstellung der Sterbeurkunde
- Seriennummer und Nummer des Vordrucks der Sterbeurkunde (bei Ausstellung in Papierform)
Eine erneute Sterbeurkunde kann für einen eigenen Angehörigen oder für eine andere Person beschafft werden, sofern eine notarielle Vollmacht eines nahen Angehörigen oder des gesetzlichen Vertreters der verstorbenen Person vorliegt.
Erforderliche Dokumente:
- Notariell beglaubigte Vollmacht des nächsten lebenden Angehörigen (bei Ausstellung im Ausland mit Apostille und notarieller Übersetzung ins Kasachische oder Russische)
- Kopien von Dokumenten zum Nachweis der Verwandtschaft mit der verstorbenen Person (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw.)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Antragstellers
- IIN des Antragstellers
Urkunde über die Namensänderung aus Kasachstan
Die Urkunde über die Namensänderung ist ein Dokument über die staatliche Registrierung der Änderung des Familiennamens, Vornamens oder Vatersnamens, das von einer Registerbehörde der Republik Kasachstan ausgestellt wird.
Das Dokument enthält folgende Angaben:
- Familienname, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) vor und nach der Namensänderung
- Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Nationalität (sofern angegeben) der Person, die ihren Namen geändert hat
- individuelle Identifikationsnummer (IIN)
- Datum der Erstellung und Nummer des Eintrags über die Namensänderung
- Bezeichnung der Registerbehörde sowie Ort und Datum der Ausstellung der Urkunde
- Seriennummer und Nummer des Vordrucks der Urkunde (bei Ausstellung in Papierform)
Eine erneute Urkunde kann entweder persönlich oder für eine andere Person aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht beschafft werden. Für Minderjährige erfolgt die Beantragung durch die gesetzlichen Vertreter.
Erforderliche Dokumente:
- Notariell beglaubigte Vollmacht (bei Ausstellung im Ausland mit Apostille und notarieller Übersetzung ins Kasachische oder Russische)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- IIN des Antragstellers
Heiratsurkunde aus Kasachstan
Die Heiratsurkunde ist ein Dokument über die staatliche Registrierung der Eheschließung. Sie wird am Tag der staatlichen Registrierung beim Personenstandsregister (RAGS) oder bei einer Auslandsvertretung der Republik Kasachstan jedem der Eheschließenden ausgestellt. Standardmäßig wird sie in elektronischer Form ausgestellt; auf Wunsch der Ehegatten kann sie auch in Papierform ausgestellt werden.
Das Dokument enthält folgende Angaben (Artikel 237 des kasachischen Gesetzbuches „Über die Ehe (Ehegemeinschaft) und die Familie“):
- Familienname (vor der Eheschließung), Vorname, Vatersname (sofern vorhanden), Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Nationalität (sofern angegeben) jedes der Eheschließenden
- Datum der Eheschließung
- Datum der Erstellung und Nummer des Personenstandseintrags
- Angaben zur Wahl des Familiennamens der Ehegatten
- Ort der staatlichen Registrierung der Eheschließung – Bezeichnung der Registerbehörde oder der Auslandsvertretung der Republik Kasachstan
- Datum der Ausstellung der Heiratsurkunde
- Seriennummer und Nummer der ausgestellten Heiratsurkunde
- Bezeichnung der Registerbehörde oder der Auslandsvertretung, die das Dokument ausgestellt hat
Eine erneute Heiratsurkunde kann jeder der Ehegatten persönlich oder durch einen Vertreter aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht eines der Ehegatten beschaffen.
Erforderliche Dokumente:
- Notariell beglaubigte Vollmacht (bei Ausstellung im Ausland mit Apostille und notarieller Übersetzung ins Kasachische oder Russische)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- IIN des Antragstellers
Scheidungsurkunde aus Kasachstan
Die Scheidungsurkunde ist ein Dokument über die staatliche Registrierung der Auflösung einer Ehe. Sie wird entweder von der Registerbehörde (RAGS) ausgestellt (bei gegenseitigem Einverständnis der Ehegatten, sofern sie keine minderjährigen Kinder haben und keine vermögensrechtlichen Streitigkeiten bestehen) oder nach Eintritt der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung über die Scheidung.
Das Dokument enthält folgende Angaben:
- Familienname (vor und nach der Scheidung), Vorname, Vatersname (sofern vorhanden), Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Nationalität (sofern angegeben) jedes der ehemaligen Ehegatten
- Angaben zu dem Dokument, das die Grundlage für die staatliche Registrierung der Scheidung bildet – der Antrag der Ehegatten oder die gerichtliche Entscheidung mit dem Vermerk über deren Rechtskraft
- Datum der Auflösung der Ehe
- Datum der Erstellung und Nummer des Scheidungseintrags
- Bezeichnung der Registerbehörde sowie Ort und Datum der Ausstellung der Scheidungsurkunde
- Familienname, Vorname und Vatersname der Person, der die Scheidungsurkunde ausgestellt wurde
- Seriennummer und Nummer des Vordrucks der Scheidungsurkunde (bei Ausstellung in Papierform)
Eine erneute Scheidungsurkunde kann jeder der ehemaligen Ehegatten persönlich oder durch einen Vertreter aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht beschaffen.
Erforderliche Dokumente:
- Notariell beglaubigte Vollmacht (bei Ausstellung im Ausland mit Apostille und notarieller Übersetzung ins Kasachische oder Russische)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- IIN des Antragstellers
Adoptionsurkunde aus Kasachstan
Die Adoptionsurkunde ist ein Dokument über die staatliche Registrierung der Adoption eines Kindes, das von einer Registerbehörde der Republik Kasachstan ausgestellt wird.
Das Dokument enthält folgende Angaben:
- Familienname, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden), Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
- Familiennamen, Vornamen und Vatersnamen (sofern vorhanden), Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Nationalität (sofern angegeben) der Adoptiveltern
- Angaben zu Änderungen in Bezug auf das Kind (Familienname, Vorname, Vatersname, Geburtsort und Geburtsdatum)
- Datum der Erstellung und Nummer des Adoptionseintrags
- Bezeichnung der Registerbehörde sowie Ort und Datum der Ausstellung der Adoptionsurkunde
- Seriennummer und Nummer des Vordrucks der Adoptionsurkunde (bei Ausstellung in Papierform)
Nur ein Adoptivelternteil ist berechtigt, eine erneute Adoptionsurkunde oder eine Urkunde über die Feststellung der Vaterschaft zu beantragen. Eine Zweitschrift dieser Urkunden wird dem adoptierten Kind selbst oder seinem bevollmächtigten Vertreter nicht ausgestellt – dies ist ausdrücklich gesetzlich vorgesehen.
Erforderliche Dokumente:
- Identitätsnachweis des Adoptivelternteils
- IIN des Adoptivelternteils
- Gerichtliche Entscheidung über die Adoption (zur Abgleichung, sofern vorhanden)
Urkunde über die Feststellung der Vaterschaft aus Kasachstan
Die Urkunde über die Feststellung der Vaterschaft ist ein Dokument über die staatliche Registrierung der Feststellung der Vaterschaft, das von einer Registerbehörde der Republik Kasachstan ausgestellt wird.
Das Dokument enthält folgende Angaben:
- Familienname, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden), Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Nationalität (sofern angegeben) der als Vater des Kindes anerkannten Person
- Familienname (vor und nach der Feststellung der Vaterschaft), Vorname, Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
- Familienname, Vorname, Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Nationalität (sofern angegeben) der Mutter des Kindes
- Datum der Erstellung und Nummer des Eintrags über die Feststellung der Vaterschaft
- Bezeichnung der Registerbehörde sowie Ort und Datum der Ausstellung der Urkunde
- Seriennummer und Nummer des Vordrucks der Urkunde (bei Ausstellung in Papierform)
Nur ein Elternteil (Vater oder Mutter) kann eine erneute Urkunde über die Feststellung der Vaterschaft beantragen. Eine Zweitschrift der Urkunde wird dem Kind selbst oder seinem bevollmächtigten Vertreter nicht ausgestellt.
Erforderliche Dokumente:
- Identitätsnachweis des Elternteils
- IIN des Antragstellers
Bescheinigung über die Ehefähigkeit aus Kasachstan
Die Bescheinigung über die Ehefähigkeit ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Person keine in der Republik Kasachstan registrierte Ehe führt und ehefähig ist. Sie entspricht der russischen Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Ehe (Formular Nr. 15).
Die Bescheinigung wird von kasachischen Staatsangehörigen benötigt, wenn sie im Ausland heiraten möchten – ausländische Standesämter verlangen einen Nachweis über den „Familienstand ledig“ zum Zeitpunkt der Eheschließung. Auch ausländische Staatsangehörige, die eine Ehe mit einem Staatsangehörigen der Republik Kasachstan schließen möchten, müssen eine solche Bescheinigung vorlegen.
Das Dokument enthält folgende Angaben:
- Familienname, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) der Person, für die die Prüfung durchgeführt wird
- Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit
- individuelle Identifikationsnummer (IIN)
- Angaben darüber, ob im Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan ein Personenstandseintrag über die staatliche Registrierung einer Eheschließung vorhanden ist
- Zeitraum, für den die Prüfung durchgeführt wurde (ab dem 16. Lebensjahr gemäß den Vorschriften für das Informationssystem des Personenstandsregisters (RAGS))
- Ausstellungsdatum und Nummer der Bescheinigung
Erforderliche Dokumente:
- Notariell beglaubigte Vollmacht (bei Ausstellung im Ausland mit Apostille und notarieller Übersetzung ins Kasachische oder Russische)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Staatsangehörigen der Republik Kasachstan
- IIN des Antragstellers
- Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des Ehegatten (bei früheren Eheschließungen, die außerhalb der Republik Kasachstan geschlossen wurden)
Führungszeugnis aus Kasachstan
Das Führungszeugnis ist die gebräuchliche Bezeichnung für das Dokument mit der vollständigen Bezeichnung „Bescheinigung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Vorstrafen“. Das Dokument wird auf Grundlage der Daten des Komitees für Rechtsstatistik und spezielle Register der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan und seiner territorialen Behörden gemäß den Vorschriften über die Erbringung staatlicher Dienstleistungen erstellt, die durch die Verordnung des Generalstaatsanwalts der Republik Kasachstan vom 18. Mai 2020 Nr. 64 genehmigt wurden.
Das Führungszeugnis enthält Angaben über das Vorliegen nicht getilgter Vorstrafen und die Tatsache einer strafrechtlichen Verfolgung oder darüber, dass keine entsprechenden Einträge vorliegen. Liegt eine nicht getilgte Vorstrafe vor, wird diese im Führungszeugnis angegeben.
Das Führungszeugnis kann von Staatsangehörigen der Republik Kasachstan, ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen beantragt werden, die eine IIN in Kasachstan besitzen oder besessen haben, persönlich oder durch einen Vertreter aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht. Im Ausland können sich Staatsangehörige der Republik Kasachstan an ein Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan wenden. Dort wird eine vereinfachte Form des Führungszeugnisses ausgestellt, die weder einer Apostille noch einer Legalisation bedarf.
Das Führungszeugnis wird in zwei Formen ausgestellt:
- Elektronisch – zur Verwendung auf dem Gebiet der Republik Kasachstan. Es wird über das Portal eGov.kz und die App eGov Mobile innerhalb von 5–15 Minuten (bis zu 1 Werktag) ausgestellt
- In Papierform mit amtlichem Siegel – zur Vorlage im Ausland. Es kann im Rahmen des Verfahrens „Ein Antrag“ zusammen mit einer Apostille beantragt werden (kombinierte Dienstleistung – 8 Werktage)
Erforderliche Dokumente:
- Notariell beglaubigte Vollmacht (bei Ausstellung im Ausland mit Apostille und notarieller Übersetzung ins Kasachische oder Russische)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- IIN des Antragstellers (zwingend erforderlich – ohne IIN wird das Führungszeugnis nicht ausgestellt)
- Antrag in der vorgeschriebenen Form
- Dokumente über eine Namensänderung – Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Urkunde über die Namensänderung (falls der Familienname geändert wurde)
Fazit
Wir haben für Sie eine kompakte Tabelle mit einer Beschreibung und den wichtigsten Informationen zu den einzelnen Dokumenten zusammengestellt, die in der Republik Kasachstan beschafft werden können. So können Sie schnell nachvollziehen, welches Dokument Sie erhalten werden.
| Dokument | Enthaltene Angaben | Wer kann es erhalten? | Erforderliche Dokumente für die Beschaffung |
|---|---|---|---|
| Geburtsurkunde | Familienname, Vorname und Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes; IIN des Kindes; Datum der Erstellung und Nummer des Personenstandseintrags; Familienname, Vorname und Vatersname, Staatsangehörigkeit und Nationalität der Eltern (sofern angegeben); Bezeichnung der Registerbehörde; Ort und Datum der Ausstellung der Geburtsurkunde. | Der Inhaber selbst, Eltern oder gesetzliche Vormünder (für Minderjährige und unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehende Personen), nahe Angehörige (für Verstorbene), Dritte aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht. | Notarielle Vollmacht, Kopie des Personalausweises, IIN des Antragstellers, Dokument zum Nachweis der Verwandtschaft oder der Vertretungsberechtigung. |
| Sterbeurkunde | Familienname, Vorname und Vatersname der verstorbenen Person, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Datum, Uhrzeit und Ort des Todes; Datum der Erstellung und Nummer des Personenstandseintrags; Ort und Datum der staatlichen Registrierung. | Ein naher lebender Angehöriger persönlich oder sein Vertreter aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht. | Notarielle Vollmacht des nächsten lebenden Angehörigen (mit Apostille und Übersetzung, wenn sich dieser im Ausland befindet), Kopie des Personalausweises, IIN des Antragstellers, Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft mit der verstorbenen Person. |
| Urkunde über die Namensänderung | Familienname, Vorname und Vatersname vor und nach der Namensänderung, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Nationalität (sofern angegeben) der betreffenden Person; IIN; Datum der Erstellung und Nummer des Personenstandseintrags; Ort und Datum der staatlichen Registrierung der Namensänderung. | Der Inhaber persönlich oder sein Vertreter aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht. | Notarielle Vollmacht (mit Apostille und Übersetzung, wenn sich der Inhaber im Ausland befindet), Kopie des Personalausweises, IIN des Antragstellers. |
| Heiratsurkunde | Familienname, Vorname und Vatersname vor der Eheschließung, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Nationalität (sofern angegeben) jedes Ehegatten; Datum der Eheschließung; Datum und Nummer des Personenstandseintrags; Angaben zur Wahl des Familiennamens der Ehegatten; Ort und Datum der staatlichen Registrierung; Seriennummer und Nummer der Heiratsurkunde. | Jeder der Ehegatten persönlich oder sein Vertreter aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht eines der Ehegatten. | Notarielle Vollmacht (mit Apostille und Übersetzung, wenn sich der Antragsteller im Ausland befindet), Kopie des Personalausweises, IIN des Antragstellers. |
| Scheidungsurkunde | Familienname, Vorname und Vatersname vor und nach der Scheidung, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Nationalität der Ehegatten; Grundlage der Scheidung (Antrag bei der Registerbehörde oder gerichtliche Entscheidung); Datum der Auflösung der Ehe; Datum und Nummer des Personenstandseintrags; Ort und Datum der Registrierung; Angaben zum Empfänger. | Jeder der ehemaligen Ehegatten persönlich oder sein Vertreter aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht eines der ehemaligen Ehegatten. | Notarielle Vollmacht (mit Apostille und Übersetzung, wenn sich der Antragsteller im Ausland befindet), Kopie des Personalausweises, IIN des Antragstellers. |
| Adoptionsurkunde | Familienname, Vorname und Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes; Familienname, Vorname und Vatersname, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Nationalität (sofern angegeben) der Adoptiveltern; Datum und Nummer des Personenstandseintrags; Ort und Datum der staatlichen Registrierung der Adoption. | Nur ein Elternteil (Adoptivelternteil). Dem adoptierten Kind selbst oder seinem bevollmächtigten Vertreter wird keine Zweitschrift ausgestellt. | Identitätsnachweis des Adoptivelternteils, IIN des Adoptivelternteils. |
| Urkunde über die Feststellung der Vaterschaft | Familienname, Vorname und Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Nationalität der als Vater anerkannten Person; Familienname, Vorname und Vatersname des Kindes vor und nach der Feststellung der Vaterschaft, Geburtsdatum und Geburtsort; Familienname, Vorname und Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Nationalität der Mutter; Datum und Nummer des Personenstandseintrags; Ort und Datum der Registrierung. | Nur ein Elternteil. Dem Kind selbst oder seinem bevollmächtigten Vertreter wird keine Zweitschrift ausgestellt. | Identitätsnachweis des Elternteils, IIN des Antragstellers. |
| Bescheinigung über die Ehefähigkeit | Familienname, Vorname und Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und IIN der geprüften Person; Angaben darüber, ob ein Personenstandseintrag über die staatliche Registrierung einer Eheschließung auf dem Gebiet der Republik Kasachstan vorhanden ist; Prüfungszeitraum (ab dem 16. Lebensjahr). Entspricht der russischen Bescheinigung nach Formular Nr. 15. | Der Staatsangehörige persönlich oder sein Vertreter aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht. Wird häufig für die Eheschließung im Ausland benötigt. | Notarielle Vollmacht (mit Apostille und Übersetzung, wenn sich der Antragsteller im Ausland befindet), Kopie des Personalausweises, IIN des Antragstellers, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des Ehegatten (wenn die Ehe außerhalb der Republik Kasachstan geschlossen wurde). |
| Führungszeugnis | Angaben aus den Registern des Komitees für Rechtsstatistik und spezielle Register der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan über das Vorliegen oder Nichtvorliegen nicht getilgter Vorstrafen und einer strafrechtlichen Verfolgung. Wird in kasachischer oder russischer Sprache ausgestellt. | Staatsangehörige der Republik Kasachstan, ausländische Staatsangehörige und Staatenlose mit einer IIN – persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter. Im Ausland können Staatsangehörige der Republik Kasachstan das Führungszeugnis über ein Konsulat oder die Konsularabteilung einer Botschaft der Republik Kasachstan beantragen (vereinfachte Form). | Notarielle Vollmacht (mit Apostille und Übersetzung, wenn sich der Antragsteller im Ausland befindet), Kopie des Personalausweises, IIN des Antragstellers (zwingend erforderlich), Antrag, Dokumente über eine Namensänderung (falls zutreffend). |
Was erhalten Sie am Ende?
- Das angeforderte Dokument
- Mitteilung darüber, dass das angeforderte Dokument nicht vorhanden ist
- Ablehnung der Erbringung der Dienstleistung zur Beschaffung des Dokuments
Aus welchen Gründen kann die Beschaffung von Dokumenten abgelehnt werden?
- Der Antrag auf Beschaffung des Dokuments ist nicht lesbar
- Die im Antrag auf Beschaffung des Dokuments erforderlichen Angaben zum angeforderten Dokument fehlen
- Die erforderlichen Dokumente wurden nicht vorgelegt
- Es besteht ein internationales Abkommen, das ein anderes Verfahren für die Beschaffung von Dokumenten vorsieht, oder der staatlichen Behörde fehlen die gesetzlich vorgesehenen Befugnisse zur Beschaffung des Dokuments
Apostillierung und konsularische Legalisation von Dokumenten in Kasachstan
Auf Grundlage des Haager Übereinkommens, dem Kasachstan beigetreten ist, sind von staatlichen Behörden eines Vertragsstaates des Übereinkommens ausgestellte Dokumente in einem anderen Vertragsstaat ohne konsularische Legalisation gültig, sofern sie mit einer Apostille versehen sind. Bei uns können Sie eine Apostille für Kopien und Zweitschriften von Dokumenten aus Kasachstan beantragen. Die Apostillierung von Dokumenten dauert in der Regel etwa zwei Wochen.
Wenn das Dokument in einem Staat verwendet werden soll, der das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, beispielsweise in China, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder anderen Staaten, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind, muss das Dokument konsularisch legalisiert werden.
Notarielle Übersetzung von Dokumenten aus Kasachstan
Kopien und Zweitschriften von Personenstandsurkunden können in Kasachstan von einem vereidigten Übersetzer ins Russische oder in eine andere Sprache übersetzt werden. Alternativ kann die Übersetzung im Bestimmungsland angefertigt werden. Schmidt & Schmidt bietet Übersetzungsdienstleistungen für Personenstandsurkunden einschließlich der anschließenden Beglaubigung an. Die Kosten werden anhand des Umfangs des jeweiligen Dokuments berechnet.
Apostille und konsularische Legalisation in allen 20 Regionen der Republik Kasachstan
Wir bieten professionelle Dienstleistungen zur Apostille, konsularischen Legalisation und Beschaffung von Dokumenten in allen 17 Gebieten und 3 Städten mit nationaler Bedeutung Kasachstans an.
Region Abai

Region Akmola

Region Aktobe
Almaty
Region Almaty
Astana
Region Atyrau

Region Dschambyl

Region Jetisu

Region Karaganda

Region Kostanai
Region Kysylorda

Region Mangystau

Region Nordkasachstan
Region Ostkasachstan

Region Pawlodar
Schymkent

Region Turkestan

Region Ulytau
