
Obligatorische metrologische Zertifizierung
Die Messmittelzulassung wird vom Gesetz der Republik Belarus Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Messungen" vom 5. September 1995 Nr. 3848-XII (in der jeweils gültigen Fassung), Resolutionen des Ministerrates der Republik Belarus und Resolutionen des Gosstandarts reguliert. Gemäß dem Gesetz Nr. 3848-XII ist die Bauartzulassung von Messgeräten ein wesentlicher Bestandteil der messtechnischen Kontrolle. Das staatliche Labor prüft anhand messtechnischer und technischer Merkmale des Geräts, die Übereinstimmung der Messgeräte mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Republik Belarus, um somit die Einheitlichkeit der Messungen zu gewährleisten. Aufgrund dieser Prüfungen wird die Entscheidung über die Zulassung des Typs der Messgeräte getroffen. Laut dem Gesetz dürfen in vielen Bereichen, die der staatlichen Überwachung und Kontrolle unterliegen, ausschließlich zertifizierte und zugelassene Messgeräte eingesetzt werden. Für die Messmittelüberwachung (Kontrolle) und die metrologische Zertifizierung ist in Belarus das Staatliche Komitee für Normung -Gosstandard- zuständig.Die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Messgeräten:
- Messgeräte müssen die wesentlichen Anforderungen der technischen Regulierung erfüllen
- Zum Nachweis der Konformität muss ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden
- Die Konformität wird durch ein Verfahren der Bauartzulassung bestätigt
- Das Messgerät muss mit dem entsprechenden Zeichen markiert werden
Die metrologische Kontrolle umfasst:
- Bauartzulassung
- Metrologische Zertifizierung von Messgeräten
- Eichung
- Kalibrierung
- Metrologische Bestätigung der Eignung von Messverfahren
Zu diesen Bereichen gehören:
- Gesundheitswesen
- Veterinärmedizin
- Arbeitssicherheit
- Umweltschutz
- Rüstungsindustrie
- Betriebssicherheit (Messgeräte, die in Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung verwendet werden)
- Handel
- Kartographie und Geodäsie
Prozedere der Bauartzulassung
Die Bauartzulassung besteht aus folgenden Schritten:- Antragstellung auf die Zertifizierung
- Produktionsaudit
- Laborprüfungen von Messgeräten
- Die Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung wird vom Staatlichen Komitee für Normung der Republik Belarus getroffen und durch ein Zertifikat über die Typengenehmigung von Messgeräten bestätigt.
- Informationen zu Messgeräten werden in das staatliche Messgeräteregister der Republik Belarus eingetragen.
- Anbringung eines Typengenehmigungszeichen
- Informationen zur Typengenehmigung von Messgeräten oder zu deren Löschung werden in den offiziellen Veröffentlichungen des Staatlichen Komitees für Normung der Republik Belarus veröffentlicht.
Notwendige Unterlagen:
- Mustergeräte für Prüfungen
- Detaillierte Beschreibung
- Prüfprotokolle der Innerbetrieblichen Prüfungen
- Werbematerialen
- Bedienungsanleitung
- Bereits vorhandene Zertifikate
- TR ZU 012/2011 Zertifikat für explosionsgeschützte Messgeräte
Kennzeichnungspflicht
Dauer und Kosten für die metrologische Zertifizierung
Die metrologische Zertifizierung ist ein komplexes, kostenintensives und andauerndes Verfahren. Die genaue Dauer und die Kosten der metrologischen Zertifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: Art der Messgeräte, deren Komplexität und Umfang der notwendigen Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Basis von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Zertifikats mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.Geltungsdauer des Zertifikats
Das metrologische Zertifikat wird bei einer Serienproduktion für 5 Jahre ausgestellt.Erneuerung des metrologischen Zertifikats
Das Zertifikat kann um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn der entsprechende Antrag mindestens drei Monate vor dem Ablaufdatum gestellt wird. Die Entscheidung wird von Gosstandart getroffen, sofern das Messgerät keinen strukturellen Änderungen unterzogen wurde und in den letzten 5 Jahren keine Beschwerden von Bürgern bezüglich des Geräts eingegangen sind.EAC Zertifizierung von Messgeräten
Messgeräte und Messeinrichtungen können zusätzlich der EAC Deklarierung unterliegen. Die Sicherheitsanforderungen an Messgeräte sind in zwei technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion verankert:- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
- TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen