Das Technische Regelwerk TR EAWU 046/2018 "Über die Sicherheit vom Erdgas" legt einheitliche Anforderungen an die Beförderung von Erdgas auf dem Zollgebiet der EAWU fest. Das neue Regelwerk soll den Schutz von Gesundheit und Eigentum garantieren. Außerdem werden dank der neuen Regeln Umweltschäden minimiert. Weiterhin soll mithilfe des Regelwerks der schonende Umgang mit den Ressourcen gewährleistet werden.
Verabschiedet am 14. September 2018
In Kraft getreten am 01. Januar 2022
Unter den Anwendungsbereich TR EAWU 046/2018 fallen
- Erdgas für den Transport durch die Gasleitung
- Erdgas für Industrie und Haushalt
- komprimiertes oder verflüssigtes Erdgas
Unter den Anwendungsbereich TR EAWU 046/2018 fallen nicht
- Erdgas für Verteidigungszwecke
- Erdgas, das für den Export außerhalb des Zollgebiets der EAWU vorgesehen ist
- Erdgas aus den Staatsreserven
Konformitätsbewertungsverfahren
Es muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, bevor das Erdgas auf dem Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion in Umlauf gebracht wird. Die Konformitätsbewertung erfolgt in Form einer EAC Deklarierung. Die EAC Deklaration ist je nach Deklarierungsschema 3 bis 5 Jahre gültig. Die Konformitätsbewertung erfordert die Prüfungen durch den Hersteller. Alle Prüfergebnisse werden im technischen Pass eingetragen. Der Pass enthält folgende Punkte:- Bezeichnung und Marke des Erdgases
- Name des Herstellers
- Markenzeichen des Herstellers
- Name der bevollmächtigen Person
- Prüfergebnisse
- EAC Zeichen
- Herstelldatum und Nummer des Passes
- Unterschrift des Verfassers