In Weißrussland (Belarus) gelten seit 2017 bestimmte Regelungen zur Energieeffizienz von elektrischen Geräten. Meistens betrifft es Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Fernseher, Ofen, Waschmaschinen, Spülmaschinen und andere. Diese Geräte müssen mit einer Energiekennzeichnung markiert werden.
Die Regelungen zur Zertifizierung von Haushaltsgeräten wird vom Dekret des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 849 „Zu einigen Fragen der Konformitätsbewertung im Nationalen System zur Konformitätsbestätigung der Republik Belarus“ vom 21. Oktober 2016 bestimmt.
Zertifizierungspflichtige Produkte
Datum der Einführung | Produkt | Zolltarifnummer | Nationale Normen | Europäisches Regelwerk | Energieeffizienz Markierung | Form der Konformitätsbewertung |
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01.07. 2018 | Elektrische Haushaltsgeräte, Netzbetrieb mit Wechselstrom | - | - | - | - | - |
- | Kühlschrank, Gefrierfach | 8418 | STB 2474 (Teil 4) STB 2475 (Teil 4 4) | 643/2009/EC 1060/2010/EU | ja | Zertifikat |
- | Elektroherd | 8516 60 | STB 2477 (Teil 4), STB 2478 (Teil 4) | 66/2014/EU 65/2014/EU | Ja | Zertifikat |
- | Klimaanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 12 kW | 8415 10 8415 81 009 0, 8415 82 000 0, 8415 83 000 0 | STB 2462 (Teil 4, 5), STB 2480 (Teil 4) | 206/2012/EU 626/2011/EU | Ja | Zertifikat |
- | Spülmaschine | 8422 11 000 0 | STB 2455 (Teil 4) STB 2456 (Teil 4) | 1059/2010/EU 1016/2010/EU | Ja | Zertifikat |
- | Waschmaschine | 8450 | STB 2453 (Teil 4), STB 2457 (Teil 4) | 1015/2010/EU 1061/2010/EU | Ja | Zertifikat |
- | Trockner | 8450 | STB 2458 (Teil 4) | - | Ja | Zertifikat |
- | externe Netzteile | 8504 40 300 9 | STB 2463 (Teil 4) | - | - | Zertifikat |
- | Lampen: Glühlampen,lumineszierende, LED | 8539 22, 8539 29, 8539 31, 8539 39 000 0 | STB 1779 (Teil 4, 5) | 245/2009/EC 347/2010/EU 874/2012/EU 244/2009/EC | Ja | Zertifikat |
- | Haushalts- und Büroausstattung (Kochfelder, Mikrowellen, Toaster, Friteusen, Elektromesser, Mühlen, Kaffeemaschinen und andere Geräte zum Kochen und Verarbeiten von Lebensmitteln) Drucker, Scanner, Monitore, Aktivlautsprecher, Wechselstrom, Multimedia-Projektoren, Radios, Videorecorder, Camcorder, Tonaufnahmegeräte, Audioverstärker, Heimkinos, Musikinstrumente, andere Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Bild und Ton, einschließlich Ausrüstung für die Übertragung von Bild und Ton auf andere Weise als durch Telekommunikationsanlage, mittels Signalen oder andere als Fernseher | 8471 8509 8516 8519 8521 8525 8527 8528 8443 31 8443 32 8518 9207 | STB 2248 (Teil 4) | 1275/2008/EC | Nein | Zertifikat |
Seit 1. Januar 2019 | Fernseher | 8528 | STB 2269 (Teil 3, 4) STB 2479 (Teil 3) | 1062/2010/EU 642/2009/EC | Ja | Zertifikat |
- | Mikrowellen | СТБ 2248 (раздел 4) | - | 1275/2008/EC | Nein | Zertifikat |
- | externe Stromversorgung, Ausnahme mit mehr als einem Ausgang mit unabhängiger Spannungsumwandlung | 8504 40 300 9 | STB 2463 | - | - | Zertifikat |
- | Asynchrone (Induktions-) Drehstrommotoren mit einer Drehzahl | 8501 51 000 1, 8501 52 300 0, 8501 52 200 1, 8501 52 900 2 | STB 2332 (Teil 4) | - | - | Deklaration |
Von der Zertifizierung sind Ausgenommen:
- Gebrauchtwaren
- Produktmuster
- in Einzelexemplaren eingeführte Produkte ausschließlich für den eigenen Gebrauch durch juristische Personen und Selbständige
- Produkte erhalten als ausländische unentgeltliche Hilfe
- Produkte, die ausschließlich zur Unterstützung der Tätigkeit von Repräsentanzen ausländischer Organisationen im Hoheitsgebiet der Republik Belarus bestimmt sind
PCs, Tablets, Server und Laptops unterliegen keiner obligatorischen Zertifizierung für die Energieeffizienz, gemäß dem Dekret des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 849/77.
Schemen der Zertifizierung
Schemen der Zertifizierung | Antragsteller | Gültigkeit des Zertifikats | Häufigkeit der regelmäßigen Inspektionskontrolle |
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1с – für eine Serienproduktion | Hersteller | 5 Jahre | zweimal während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats: erstens - frühestens 18 Monate nach dem Registrierungsdatum des Zertifikats; die zweite - frühestens 18 Monate nach der ersten regelmäßigen Inspektionskontrolle |
3с – für eine vertragsgebundene Lieferung | Hersteller oder Importeur | für den Zeitraum der Gültigkeit des Produkts oder ohne Einschränkung des Zeitraums, wenn es möglich ist, jede Einheit des zertifizierten Produkts eindeutig zu identifizieren | keine |
9с – für Einzelstücke und begrenzte Mengen (max 40 Stück Lampen, 2 Stück Haushaltsgerät) | Hersteller oder Importeur | ohne Einschränkung bei der Möglichkeit einer eindeutigen Identifizierung jeder Einheit zertifizierter Waren | Keine |
Markierung
Die Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Folgende Angaben müssen gemacht werden:
- Name und Marke des Herstellers;
- Modell des Geräts
- Informationen zur Energieeffizienzklasse;
- Kennzeichnung des Energieverbrauchs
- Gerätespezifische Informationen
Das Etikett wird auf dem Produkt angebracht, damit der Verbraucher leichter über die Wahl eines bestimmten Modells von Haushaltsgeräten entscheiden kann. Etiketten sollten sichtbar und lesbar sein. Die darin enthaltenen Informationen müssen korrekt und nicht irreführend sein.
Der Hersteller (der bevollmächtigte Vertreter oder der Importeur) bestimmt die Energieeffizienzklasse des Geräts und erstellt das technische Datenblatt und das Etikett.
Konformitätsbewertungsverfahren:
Haushaltsgeräte, die im Hoheitsgebiet der Republik Belarus verkauft werden, müssen ihre Konformität bestätigen in Übereinstimmung mit den:
- Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion: TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen und TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit;
- Nationalen Normen der Republik über die Energieeffizienz verankert im Dekret des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 849 „Zu einigen Fragen der Konformitätsbewertung im Nationalen System zur Konformitätsbestätigung der Republik Belarus“