Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden von Saint Lucia an.
Saint Lucia ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2001 beigetreten. Dokumente von Saint Lucia können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind auf Saint Lucia die folgenden Amtsträger:
- Ständiger Sekretär des Auswärtigen Amts
- Stellvertreter des ständigen Sekretärs des Auswärtigen Amts
- Ständiger Sekretär des Finanzministeriums
- Stellvertreter des ständigen Sekretärs des Finanzministeriums
- Registerführer für juristische Personen und Urheberrechte
- Registerführer des Obersten Gerichtshofs
- Generalsolicitor
Die Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten Stellen, Strukturen und Beamten von St. Lucia in englischer Sprache ausgestellt wurden, können apostilliert werden.
Die Beglaubigung von Dokumenten in St. Lucia umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments. Nach diesem Verfahren wird dem Dokument ein besonderer Stempel aufgedruckt - eine Apostille, deren Form durch das Gesetz des Generalgouverneurs festgelegt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können auf Saint Lucia folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge von Saint Lucia einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.