Schmidt & Schmidt Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation und Apostille für Urkunden und Handelsregisterauszüge aus dem Oman an.
Der Oman ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 im Jahr 2011 beigetreten. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde.
Zuständig für die Apostille ist in Oman das Auswärtige Amt, Konsulardepartement.
Die Dokumente, die von den omanischen Behörden ausgestellt und in arabischer oder englischer Sprache veröffentlicht wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisation im Oman umfasst die Überprüfung der Echtheit eines Dokuments durch einen bevollmächtigten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein besonderer Stempel - eine Apostille - auf das Dokument (oder auf dessen beglaubigte Kopie) gesetzt. Normalerweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wonach das Dokument gestickt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Oman folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Manche Urkunden dürfen nicht legalisiert werden (unter anderem diplomatische und konsularische Urkunden, Zoll - und Handelsurkunden).
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen ca. 14 Tage in Anspruch.