Direkt zum Inhalt
Startseite

Main navigation

  • Aktuelles
  • Dienstleistungen
    • Zertifizierung für Exporte nach Kasachstan und EAWU
    • Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
    • Firmenauskunft, Bonitätsprüfung und Handelsregisterauszüge
    • Grundbuchauszüge
    • Beschaffung von Urkunden weltweit
    • Technische und juristische Übersetzung
    Unsere Dienstleistungen
    Unsere Dienstleistungen

    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

    Privat- und Unternehmensdokumente. Festpreise, klare Fristen, ein persönlicher Projektmanager für jedes Projekt.

  • Unternehmen
    • Team
    • Referenzen
    • Unternehmensgeschichte
    • Kundenbewertungen
    Unser Unternehmen
    Unser Unternehmen

    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

  • Karriere
    • Mitarbeiter-Onboarding
    • Vergütung
    • Was erwartet Sie bei Ihrer Bewerbung?
    Werden Sie Teil unseres Teams!
    Karrieremöglichkeiten

    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

  • Kontakt

Consular legalization and apostille

Legalisation und Apostille beantragen

  • Günstig
  • Schnell
  • Aus mehr als 140 Ländern
Apostille beantragen!
Apostille und Konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
  1. Startseite

Durch eine Apostille und konsularische Legalisation können folgende Dokumente beglaubigt werden:

Persönliche Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Adoptionsurkunden
  • Scheidungsurteile und andere gerichtliche Urkunden
  • Vollmachten, Erbscheine und alle von einem Notar ausgestellten oder beglaubigten Dokumente
Bildungsnachweise

Bildungsnachweise

  • Schulzeugnisse
  • Hochschulabschlusszeugnisse
  • Fächer- und Notenübersichten
  • Zertifikate
  • Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen
Geschäftliche Unterlagen

Geschäftliche Unterlagen

  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Grundbuchauszüge
  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Wertpapier-Kaufverträge
  • Fahrzeugscheine
  • ISO und Freiverkaufszertifikate (Free Sales Certificates)
Medizinische Unterlagen

Medizinische Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Ärztliche Gutachten
  • Krankmeldungen
  • Sonstige medizinische Unterlagen

Länder, die Apostille anerkennen

Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden

A

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Australien
  • Österreich
  • Aserbaidschan

B

  • Bahamas
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Bahrain
  • Weißrussland
  • Belize
  • Belgien
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botsuana
  • Brasilien
  • Brunei
  • Burundi

C

  • China
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Costa Rica
  • Zypern

D

  • Dänemark
  • Dominica
  • Dominikanische Republik

E

  • Estland
  • Eswatini
  • Ecuador
  • El Salvador

F

  • Fidschi
  • Philippinen
  • Finnland
  • Frankreich

G

  • Guyana
  • Guatemala
  • Deutschland
  • Honduras
  • Grenada
  • Griechenland
  • Georgien

H

  • Kroatien

I

  • Israel
  • Indien
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Spanien
  • Italien

J

  • Jamaika
  • Japan

K

  • Kasachstan
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kirgisistan

L

  • Lettland
  • Lesotho
  • Liberia
  • Litauen
  • Liechtenstein
  • Luxemburg

M

  • Mauritius
  • Malawi
  • Malta
  • Marshallinseln
  • Marokko
  • Mexiko
  • Monaco
  • Mongolei

N

  • Namibia
  • Niederlande
  • Nicaragua
  • Niue
  • Neuseeland
  • Norwegen

O

  • Oman
  • Cookinseln

P

  • Pakistan
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Polen
  • Portugal

R

  • Republik Moldau
  • Russland
  • Rumänien
  • Ruanda

S

  • Samoa
  • San Marino
  • São Tomé und Príncipe
  • Saudi-Arabien
  • Nordmazedonien
  • Seychellen
  • Senegal
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Suriname
  • Vereinigte Staaten

T

  • Tadschikistan
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tunesien
  • Türkei

U

  • Usbekistan
  • Ukraine
  • Uruguay

Y

  • Südafrika
  • Südkorea

Z

  • Montenegro
  • Tschechische Republik
  • Chile

Beantragung einer Apostille und Legalisation

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. W

1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage online

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob eine Beglaubigung möglich ist, sowie Informationen zu den Kosten und Bedingungen des Verfahrens. Wir werden einige Zeit benötigen, um die erste Überprüfung abzuschließen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir alle erforderlichen Informationen haben.

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich.

2. Senden Sie uns die Unterlagen und leisten Sie die Zahlung

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen per Kurierdienst und bezahlen Sie den fälligen Betrag online. Bei Bedarf sind wir jederzeit bereit, weitere Fragen per E-Mail oder Telefon zu beantworten.

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Warten Sie

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Experten arbeiten schnell und effizient, da sie sich gut auskennen. Sobald die Unterlagen fertig sind, werden wir Sie informieren.

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch

4. Erhalten Sie Ihre Unterlagen

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch und senden Ihnen diese per Kurierdienst weltweit zu. Unser Unternehmen bietet Ihnen auch Übersetzungsdienste an.

Häufig gestellte Fragen über Apostille und Legalisation

1. Was bedeutet die Beglaubigung von Urkunden und für was sie benötigt wird?

Beglaubigung einer Urkunde ist ein Verfahren, infolge dessen die Echtheit der Urkunde geprüft und bestätigt wird. Die beglaubigte Urkunde darf in einem anderen Land rechtmäßig verwendet werden. Sie dient dazu, die Anerkennung der Urkunde im Ausland zu gewährleisten. Die Beglaubigung bestätigt die Befugnisse, die Echtheit der Unterschrift und den Stempel der Amtsperson, die diese Urkunde ausgestellt hat. Dieses Verfahren betrifft nur amtliche und nicht kommerzielle Dokumente.

2. Wie kann eine Urkunde für die Verwendung in einem anderen Land beglaubigt werden?

Es gibt folgende Arten der Beglaubigung:
  • Konsularische Legalisation
  • Apostille (vereinfachte Form der Legalisation)
  • Beglaubigung durch die Industrie- und Handelskammer
Die konsularische Legalisation wird für Länder angewendet, die das Haager Übereinkommen von 1961 nicht unterzeichnet haben. Die IHK-Beglaubigung wird überwiegend für kommerzielle Dokumente wie Verträge oder Rechnungen genutzt.

3. Müssen die Urkunden für ein anderes Land immer legalisiert werden?

Nein, nicht immer. Staaten können bilaterale Abkommen schließen, die die gegenseitige Anerkennung von Urkunden ohne Beglaubigung ermöglichen. Mit folgenden Ländern bestehen Abkommen, die die Apostille überflüssig machen:
  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Schweiz

4. Welche Urkunden können mit einer Apostille versehen werden?

Eine Apostille kann für amtliche Urkunden staatlicher Behörden erteilt werden, u. a.:
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Gerichtsbeschlüsse
  • Notarielle Urkunden
  • Standesamtsurkunden
Kommerzielle Unterlagen werden hingegen über die Industrie- und Handelskammer beglaubigt.

5. Wie lange dauert die Apostillierung oder Legalisation von Urkunden?

Die Bearbeitungszeit hängt von Urkundenart und zuständigem Amt ab. Durchschnittlich:
  • Apostille: wenige Werktage
  • Konsularische Legalisation: mehrere Wochen (je nach Botschaft)
Express-Bearbeitung ist teils möglich, jedoch mit Zusatzgebühren verbunden.

6. Wo kann man eine Apostille erhalten?

Je nach Urkunde wird die Apostille von unterschiedlichen Behörden des Bundeslandes ausgestellt:
  • Landgerichte
  • Regierungspräsidien
  • Innenministerien der Bundesländer
  • Standesämter (für internationale Urkunden)
Zuständigkeit richtet sich nach Dokumenttyp und Ausstellungsort.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Antworten auf die meistgestellten Fragen über Apostille und Legalisation
Beschaffung von Urkunden weltweit

Beschaffung von Urkunden weltweit

Es kommt häufig vor, dass persönliche Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Manchmal werden aktuelle Kopien von diesen Unterlagen benötigt. In diesem Fall ist es notwendig, Dokumente wieder zu beschaffen. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, Dokumente in mehr als 100 Ländern der Welt aus der Ferne zu beschaffen. Wir können auch die Legalisierung von Dokumenten und deren Kurierzustellung an jeden Ort der Welt durchführen.

Die Zweitausfertigung der Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs- oder Todesurkunde kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft oder Erbschaft zu erhalten, Daten für die Beantragung einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen und andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.

Beschaffung von Urkunden beantragen

Schmidt & Schmidt OHG
+49 851 226 083 01
kontakt@schmidt-export.de

Bahnhofstraße 32
94032 Passau
Deutschland
LLP Schmidt & Schmidt
+7 717 269 6317
kontakt@schmidt-and-schmidt.kz

md. Samal, 12
010000 Astana
Kasachstan
Schmidt and Schmidt Danışmanlık LTD. ŞTİ.
+90 312 963 212 9
kontakt@schmidt-export.de

Kızılırmak Mah. Dumlupınar Blv
No:3C-1, İç Kapı:160, Next Level
06520 Çankaya Ankara
Türkei
Shanghai Schmidt Business Consulting Co., Ltd.
+86 130 021 859 39
contact.shanghai@schmidt-export.de
WeChat: 13002185939

Room 206-A22, Building B, No. 1602 Zhongshan West Road
Xuhui District
200233 Shanghai
China
Visa
Mastercard
SEPA Überweisung
PayPal

Footer menu

  • Kontakt
  • Garantie
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Widerrufsrecht
  • Sitemap
  • Zahlungsmöglichkeiten
  • Cookie-Richtlinie
  • HOME

Suchen

  • English
  • Deutsch
  • Русский
  • Français
  • Italiano
  • 中文
  • Türkçe
  • Қазақ тілі
  • Español
+49 851 226 083 01
kontakt@schmidt-export.de
Alexej Schmidt

Alexej Schmidt

Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de