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Änderungen am Technischen Regelwerk „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“


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Änderungen am Technischen Regelwerk „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat Änderungen am Technischen Regelwerk der Zollunion „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“ vorgenommen.

Die Änderungen berücksichtigen die praktische Anwendung des Regelwerks und sehen die Aufnahme neuer Produkte (einschließlich entsprechender Anforderungen), die Präzisierung bestehender Anforderungen an die Regelungsobjekte sowie eine Anpassung des Begriffsapparats und der typischen Konformitätsbewertungsverfahren vor.

So wird der Anwendungsbereich des Regelwerks um Schutzausrüstungen gegen Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen sowie um Repellentien zur Abwehr von Insekten und Spinnentieren (Zecken) erweitert, einschließlich der Sicherheitsanforderungen für diese Produkte.

Darüber hinaus werden die bestehenden Sicherheitsanforderungen für eine Reihe von persönlichen Schutzausrüstungen präzisiert – darunter der Schutz gegen allgemeine industrielle Verschmutzungen, Abstürze aus der Höhe, chemische Einwirkungen, erhöhte Temperaturen sowie elektrischen Schlag.

Für bestimmte Schutzausrüstungen werden neue Sicherheitsanforderungen eingeführt. Beispielsweise betreffen diese Anforderungen die dynamische Belastung von Abseilgeräten, einschließlich solcher mit automatischer Steuerung; die Schallabsorptionswerte von Gehör- und Atemschutzgeräten; die Wärmedämmleistung von Kopf- und Handschutz sowie den Wärmewiderstand und die Wärmeisolierung von Schutzkleidung für den Einsatz in kaltem Wasser.

Im Zuge der Aktualisierung der Anforderungen wird auch der Begriffsapparat des Regelwerks überarbeitet. Dabei werden unter anderem neue Begriffe und Definitionen eingeführt, wie „Wirkstoff“, „Schutzeinrichtung“, „Repellentmittel“, „Atemschutzgerät“ und weitere.

Die Änderungen treten 12 Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme einzelner neuer Anforderungen, deren Inkrafttreten an die Aufnahme entsprechender Prüfmethoden in die Normenlisten zum Regelwerk gekoppelt ist.

Wie können wir helfen?

In diesem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld bietet Schmidt & Schmidt umfassende Unterstützung für Exporteure in die EAWU-Länder. Unser Leistungsportfolio umfasst die EAC-Zertifizierung, die Anpassung an bestimmte Produktkategorien und maßgeschneiderte Lösungen zur Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen dieser Märkte. Wir sind bestrebt, Unternehmen den Einstieg und die Expansion in diesen Regionen zu erleichtern, indem wir die aktuellsten Informationen und Richtlinien bereitstellen.

Technische Fachkompetenz, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung von Dokumenten sind die Voraussetzung für den problemlosen Vertrieb und Einsatz von Produkten, Maschinen oder Anlagen im EAWU-Gebiet. Die technische Dokumentation muss außerdem in russischer Sprache oder in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft oder verwendet werden soll.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung neuer technischer Unterlagen oder überprüfen bestehende Dokumente auf Vollständigkeit sowie sprachliche und terminologische Korrektheit auf Russisch.

Dank langjähriger Erfahrung können unsere Experten Ihnen auch spezifisches Branchenwissen aus den Bereichen Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelindustrie vermitteln.

Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erklären wir, was eine EAC-Zertifizierung ist und wie sowie wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in der EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität Ihrer Produkte mit den geltenden technischen Regelwerken der EAWU bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen zuverlässige Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

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Über diesen Artikel

Marina Weger

Marina Weger

Senior Consultant
marina.weger@schmidt-export.de
+49 851 226 083 3

Frau Weger war über zwei Jahre im Bereich Export- und Außenwirtschaftsberatung tätig. Sie verfasste Leitfäden zur Produktzertifizierung und zum Waren- und Dienstleistungsexport nach Russland, Belarus, Kasachstan und Aserbaidschan.

EAC ZertifizierungPSAKasachstanTR EAWU
Veröffentlicht: 30. März 2026 Aktualisiert: 14. Oktober 2026

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