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Das technische Regelwerk TR EAWU „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ wurde veröffentlicht

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TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Am 23. Dezember 2016 wurde das technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion EAWU „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ veröffentlicht.

Das technische Regelwerk wurde am 18. Oktober in Moskau auf der Sitzung des Wirtschaftsrates der Eurasischen Wirtschaftsunion verabschiedet und erhielt die Beziehung TR EAWU 037/2016.

Die wichtigsten Bestimmungen des TR EAWU 037/2016

Das technische Regelwerk erstreckt sich auf die Produkte, die Im Anhang 1 zum technischen Regelwerk aufgelistet sind, dazu gehören:

  1. Elektrische Hauhaltgeräte
  2. Persönliche elektronische EDV Maschinen und Geräte, die an elektronische EDV Maschinen angeschlossen werden können
  3. Telekommunikationsgeräte
  4. Kopiermaschinen und elektronische Bürogeräte
  5. Elektrowerkzeuge
  6. Lichtquellen und Lichttechnik, einschließlich Geräte, die in Möbel eingebaut werden können
  7. Musikinstrument
  8. Spielautomaten
  9. Geldautomaten und elektronische Kassenapparate
  10. Kabel für den Einsatz bei Nennspannungen bis zu 500 Volt, außer Glasfaserkabel
  11. Automatische- und Sicherheitsschalterv
  12. Sicherheits- und Feueralarmmelder

Bitte beachten Sie, dass die meisten von diesen Produkten auch von den anderen Technischen Regelwerken betroffen sind, z.B. vom TR ZU 004/2011 „Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen“ und TR ZU „020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit“.

Die Geräte, die nicht in den Geltungsbereich vom technischen Regelwerk TR EAWU 037/2016 fallen, sind in Artikel 3 des Kapitels I aufgelistet.

Das technische Regelwerk TR EAWU 037/2016 „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ setzt die einheitlichen Anforderungen für zulässige Konzentrationen von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom in den hergestellten Elektrogeräten fest. Die Zielsetzung des technischen Regelwerks ist der Schutz von Menschen und Umwelt.

Das Konformitätsbestätigungsverfahren ist in Form der EAC Deklarierung vorgesehen und darf auf Antrag durch die EAC Zertifizierung ersetzt werden.

Das technische Regelwerk TR EAWU 037/2016 tritt erst am 1. Märtz 2018 in Kraft.

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Über diesen Artikel

Alexej Schmidt

Alexej Schmidt

Geschäftsführender Partner
alexej.schmidt@schmidt-export.de
+49 851 226 083 1

Aus seiner Berufserfahrung in Russland im Bereich des Bauwesens besitzt Alexej Schmidt fundierte Kenntnisse im Bereich der Finanzplanung, des Rechnungswesens und der Steuerplanung des Unternehmens.

EAC KennzeichnungTR EAWUTR ZUZertifizierungRusslandEAC Konformitätserklärung
Veröffentlicht: 18. Januar 2017 Aktualisiert: 5. August 2022

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