Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden von den Falklandinseln an.
Falklandinseln ist ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs und ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1965 beigetreten. Dokumente von den Falklandinseln können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist der Gouverneur der Falklandinseln. In der Praxis werden Dokumente der Legalisierungsabteilung des Gouverneursbüros vorgelegt. Die Bewohner der Falklandinseln haben die Möglichkeit, online Dokumente für die Apostille aus der Ferne einzureichen.
Die Beglaubigung von Dokumenten auf Falklandinseln umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel auf das Dokument gestempelt - eine Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können auf Falklandinseln folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge von den Falklandinseln einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.