Ein Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird und Auskunft über die im Bundeszentralregister eingetragenen strafrechtlichen Verurteilungen einer Person gibt. Es dient als Nachweis der strafrechtlichen Unbescholtenheit, sofern keine entsprechenden Eintragungen enthalten sind.
Ein Führungszeugnis wird häufig in folgenden Fällen benötigt:
- Beantragung eines Visums;
- Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis;
- Beantragung eines Aufenthaltstitels;
- Beantragung der Staatsangehörigkeit;
- Bewerbung um eine Arbeitsstelle;
- Bewerbung um einen Studien- oder Ausbildungsplatz;
- Überprüfung der persönlichen Eignung im Rahmen von Adoptions- und Vormundschaftsverfahren;
- Vorlage von Nachweisen in Gerichtsverfahren;
- Eheschließung.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Das deutsche Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn auf Grundlage der Daten des Bundeszentralregisters ausgestellt.
- Die staatliche Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €. Das Dokument wird grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.
- Ein Führungszeugnis kann nicht von einer anderen Person aufgrund einer Vollmacht beantragt werden. Den Antrag muss die betroffene Person persönlich unterzeichnen. Ausnahmen gelten für gesetzliche Vertreter von Minderjährigen und geschäftsunfähigen Personen.
- Die Apostille für ein deutsches Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) ausgestellt.
- Seit Dezember 2024 muss bei einer Antragstellung aus dem Ausland zunächst die Apostille beim BfAA beantragt werden. Nach Erhalt der Antragsnummer wird das Führungszeugnis beim BfJ unter Angabe dieser Nummer beantragt.
- Für Staaten, die nicht Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind, ist anstelle der Apostille eine konsularische Legalisation erforderlich.
- Schmidt & Schmidt organisiert die Apostillierung, Legalisation, Übersetzung und weltweite Zustellung des fertig bearbeiteten Dokuments.
Glossar: Wichtige Begriffe auf Deutsch
| Führungszeugnis | Führungszeugnis |
| Bundeszentralregister | Bundeszentralregister |
| Bundesamt für Justiz | Bundesamt für Justiz (BfJ) |
| Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten | Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) |
| Referat Apostillen und Forderungsmanagement | Referat Apostillen und Forderungsmanagement |
| Erweitertes Führungszeugnis | Erweitertes Führungszeugnis |
| Europäisches Führungszeugnis | Europäisches Führungszeugnis |
| Bürgeramt / Meldebehörde | Bürgeramt / Meldebehörde |
| Apostille | Apostille |
| Konsularische Legalisation | Konsularische Legalisation |
| Beeidigter / vereidigter Übersetzer | Beeidigter / vereidigter Übersetzer |
| AusweisApp | AusweisApp |
Was ist ein Führungszeugnis in Deutschland?

In Deutschland wird die Strafregisterbescheinigung als „Führungszeugnis“ bezeichnet. Häufig wird auch der Begriff „polizeiliches Führungszeugnis“ verwendet, obwohl das Dokument nicht von der Polizei ausgestellt wird. Für die Führung des Strafregisters und die Ausstellung der Führungszeugnisse ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn zuständig. Informationen über strafrechtliche Verurteilungen werden im Bundeszentralregister gespeichert.
Die Ausstellung von Führungszeugnissen in Deutschland richtet sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.
Das Verfahren zur Beantragung eines Führungszeugnisses in Deutschland ist wesentlich komplexer als in den meisten anderen Ländern. Die Antragstellung kann nicht vollständig durch einen notariell Bevollmächtigten erfolgen. Zudem kann die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen vergleichsweise aufwendig sein.
Ein Führungszeugnis ist ein Dokument in Papierform, das auf Grundlage der im Bundeszentralregister gespeicherten Daten erstellt wird. Es wird in deutscher Sprache ausgestellt.
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Privatführungszeugnis;
- Behördenführungszeugnis (wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die zuständige Behörde übermittelt);
- Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke (wird insbesondere für Personen benötigt, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Menschen mit Behinderungen arbeiten möchten);
- Erweitertes Führungszeugnis für Behörden;
- Europäisches Führungszeugnis (wird für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten ausgestellt);
- Führungszeugnis für ehrenamtlich tätige Personen (wird im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens beantragt).
Das Führungszeugnis enthält den Familiennamen (einschließlich des Geburtsnamens), den Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit sowie Angaben zu strafrechtlichen Verurteilungen.
Für die Anbringung einer Apostille und die anschließende Verwendung im Ausland wird in der Regel ein Privatführungszeugnis in Papierform verwendet.
Kosten für ein Führungszeugnis in Deutschland
Die vom Bundesamt für Justiz erhobene Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 € pro Dokument. Die Zahlung erfolgt in der Regel im Voraus per Banküberweisung. Der Zahlungsnachweis ist dem Antrag beizufügen.
Für die Anbringung einer Apostille, die Übersetzung und die Zustellung fallen zusätzliche Kosten an. Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erhebt eine staatliche Gebühr für die Ausstellung einer Apostille. Die genaue Höhe sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung überprüft werden. Die Servicegebühren von Schmidt & Schmidt werden individuell anhand des gewünschten Leistungsumfangs und des Bestimmungslandes berechnet.
Bearbeitungsdauer für ein Führungszeugnis in Deutschland
Die Bearbeitung von Anträgen auf ein Führungszeugnis nimmt in Deutschland vergleichsweise viel Zeit in Anspruch. Bei einer Antragstellung aus dem Ausland benötigt das Bundesamt für Justiz in der Regel etwa 3–6 Wochen ab Eingang des Antrags. Bei Anträgen, die innerhalb Deutschlands gestellt werden, ist die Bearbeitungsdauer gewöhnlich kürzer. Für die Anbringung der Apostille, die Übersetzung und die Zustellung ist zusätzliche Zeit einzuplanen.
Die gesamte Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Monate erstrecken. Sie hängt unter anderem vom Ort der Antragstellung, den Besonderheiten des jeweiligen Antrags, der Notwendigkeit einer Legalisation und der Zustelladresse ab.
Wie erhält man ein Führungszeugnis in Deutschland?
In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten, ein Führungszeugnis zu beantragen:
- Persönliche Antragstellung beim zuständigen Bürgeramt am Wohnort;
- Persönliche Antragstellung beim Bundesamt für Justiz;
- Einreichung des Antrags auf dem Postweg;
- Elektronische Antragstellung.
Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nachdem, ob sich der Antragsteller in Deutschland oder im Ausland aufhält.
Persönliche Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses
Für die persönliche Beantragung sollten Sie das Bürgeramt aufsuchen, das für Ihre Meldeanschrift beziehungsweise Ihren Wohnort zuständig ist. Die Mitarbeiter nehmen den Antrag auf dem vorgeschriebenen Formular entgegen und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz weiter. Das ausgestellte Führungszeugnis wird anschließend an die Meldebehörde zurückgesandt und dem Antragsteller ausgehändigt.
Alternativ können Sie das vorgeschriebene Antragsformular bei Ihrem örtlichen Bürgeramt erhalten, dort ausfüllen und anschließend persönlich beim Besucherservice des Bundesamts für Justiz einreichen. Dieses Verfahren ist schneller, setzt jedoch eine Anreise nach Bonn voraus. Zusätzlich zum ausgefüllten Originalantrag müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mitbringen. Wurde der Antrag über den Online-Dienst gestellt, kann das Führungszeugnis nicht persönlich beim Bundesamt für Justiz abgeholt werden.
Ein Führungszeugnis kann persönlich ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
Führungszeugnis in Deutschland auf dem Postweg beantragen
Diese Möglichkeit steht sowohl Personen mit Wohnsitz in Deutschland als auch Antragstellern im Ausland offen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Unterschrift des Antragstellers bei einer schriftlichen Antragstellung amtlich beglaubigt werden muss, entweder durch eine hierzu befugte Stelle (beispielsweise ein Konsulat) oder durch einen Notar.
Das Führungszeugnis wird grundsätzlich an die Meldeanschrift des Antragstellers versandt. Es gelten jedoch bestimmte Ausnahmen. Hält sich der Antragsteller vorübergehend unter einer anderen Adresse auf oder zieht er um, kann eine abweichende Zustelladresse angegeben werden. Der Antragsteller muss jedoch selbst als Empfänger eingetragen sein. Wird die Unterschrift durch ein deutsches Konsulat im Ausland beglaubigt, muss sich die Zustelladresse im betreffenden Land befinden.
Führungszeugnis in Deutschland online beantragen
Für die elektronische Beantragung eines Führungszeugnisses benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Mit einem geeigneten digitalen Ausweisdokument können Sie den Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz einreichen.
Für die Online-Beantragung benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone und die entsprechende Software, beispielsweise die AusweisApp, eine kostenlose Anwendung der deutschen Bundesregierung.
Bei Personalausweisen, die nach Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Online-Ausweisfunktion standardmäßig aktiviert. Sie können den Aktivierungsstatus über die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ in der AusweisApp oder durch eine Nachfrage bei Ihrem örtlichen Bürgeramt überprüfen.
Führungszeugnis aufgrund einer Vollmacht
Eine Besonderheit des deutschen Rechts besteht darin, dass ein Führungszeugnis nicht aufgrund einer Vollmacht für eine andere Person beantragt werden kann. Diese Möglichkeit steht auch Rechtsanwälten nicht offen. Der Antrag muss persönlich von der Person unterzeichnet werden, deren Registerdaten abgefragt werden. Das Führungszeugnis kann entweder dieser Person selbst oder unmittelbar einer zuständigen Behörde zugestellt werden. Ausnahmen gelten ausschließlich für gesetzliche Vertreter von Minderjährigen unter 18 Jahren und von geschäftsunfähigen Personen. In diesen Fällen muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden.
Der Antragsteller kann veranlassen, dass das Führungszeugnis an die Anschrift einer Vertrauensperson oder an die Geschäftsstelle eines Beauftragten versandt wird, der anschließend die Legalisation und den Versand des Dokuments übernimmt. Der Antragsteller selbst muss jedoch als Empfänger angegeben sein.
Führungszeugnis über ein Konsulat beschaffen
Deutsche Konsulate im Ausland stellen selbst keine Führungszeugnisse aus. Sie sind vielmehr für die Beglaubigung von Unterschriften und die Weiterleitung von Dokumenten zuständig. Dabei ist zu beachten, dass deutsche Konsulate nicht befugt sind, die Unterschriften von Staatsangehörigen bestimmter ausländischer Staaten zu beglaubigen.
Bei der Beantragung eines Führungszeugnisses sollten alle persönlichen Angaben sorgfältig überprüft werden, da Fehler oder Schreibfehler dazu führen können, dass das Dokument ungültig ist.
Apostille für ein deutsches Führungszeugnis
Deutschland ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 15. Dezember 1965 beigetreten. Das Übereinkommen trat am 13. Februar 1966 in Kraft.
Eine Apostille ist eine international standardisierte Form der Beglaubigung, mit der die Echtheit eines Dokuments für die Vorlage in Staaten bestätigt wird, die diese Form der Beglaubigung anerkennen. Sie wird in der Regel als besonderer Stempel oder als Bescheinigung erteilt. In den vergangenen Jahren haben auch elektronische Apostillen (E-Apostillen) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Eine E-Apostille ist eine digitale Beglaubigung, die die Echtheit elektronisch ausgestellter Dokumente bestätigt. In der derzeitigen Praxis verwendet Deutschland jedoch Apostillen in Papierform.
Apostillen für deutsche Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) ausgestellt. Zuständig ist dort das Referat Apostillen und Forderungsmanagement mit Sitz in Brandenburg an der Havel.
Neues Verfahren seit Dezember 2024: Wenn eine Apostille benötigt wird, muss zunächst online ein Antrag beim BfAA gestellt werden. Nach Zahlung der Gebühr vergibt das BfAA ein Aktenzeichen. Anschließend muss das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz (BfJ) unter Angabe dieses Aktenzeichens beantragt werden. Das BfJ stellt das Führungszeugnis aus und leitet es zur Apostillierung an das BfAA weiter. Das BfAA versendet das fertig apostillierte Dokument anschließend an die angegebene Zustelladresse.
Was ist eine Apostille?
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Konsularische Legalisation eines deutschen Führungszeugnisses
Wenn der Staat, in dem das deutsche Führungszeugnis verwendet werden soll, nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1961 ist, wie beispielsweise die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), ist eine aufwendigere und kostspieligere konsularische Legalisation des Dokuments erforderlich.
Die konsularische Legalisation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Überprüfung der Echtheit eines Dokuments, das in Staaten verwendet werden soll, die nicht Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind.
Für die konsularische Legalisation eines deutschen Führungszeugnisses sind folgende Schritte erforderlich:
- Das Führungszeugnis beschaffen;
- Das Führungszeugnis von der zuständigen Stelle notariell beglaubigen lassen;
- Eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments anfertigen lassen;
- Das Dokument beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft des Bestimmungslandes legalisieren lassen.
Aufgrund der zahlreichen Verfahrensschritte ist die konsularische Legalisation zeitaufwendig und kostspielig. Einige Staaten unterhalten keine Konsulate in Deutschland. In solchen Fällen muss der letzte Schritt des Legalisationverfahrens gegebenenfalls in einem anderen Land durchgeführt werden, in dem sich das zuständige Konsulat befindet.
Was ist konsularische Legalisation?
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Amtliche Übersetzung eines deutschen Führungszeugnisses
Ein deutsches Führungszeugnis wird in deutscher Sprache ausgestellt. Für die Verwendung im Ausland ist eine amtliche Übersetzung erforderlich, die den Rechtsvorschriften des Staates entspricht, in dem das Dokument vorgelegt werden soll. Je nach den Anforderungen des Bestimmungslandes muss die Übersetzung von einem dort vereidigten, ermächtigten, notariell anerkannten oder gerichtlich bestellten Übersetzer angefertigt werden.
Übersetzungen von Führungszeugnissen, die in Deutschland angefertigt wurden, werden im Ausland in der Regel nicht anerkannt. Eine Ausnahme kann gelten, wenn sie im Rahmen des Verfahrens der konsularischen Legalisation erstellt werden.
Nützliche Links: offizielle deutsche Informationsquellen
- bundesjustizamt.de — Bundesamt für Justiz (BfJ): Informationen zur Beantragung von Führungszeugnissen, einschließlich der Online-Beantragung;
- bfaa.diplo.de — Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA): Informationen zu Apostillen für Führungszeugnisse;
- auswaertiges-amt.de — Auswärtiges Amt: Informationen zur Verwendung von Dokumenten im Ausland und zur konsularischen Legalisation;
- hcch.net — Aktuelle Liste der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens und der benannten zuständigen Behörden.
Versand von Dokumenten
Nach der Beschaffung eines Führungszeugnisses und dessen Apostillierung oder Legalisation muss das Dokument häufig in ein anderes Land versandt werden. Dabei sind sowohl die Versandgeschwindigkeit als auch die Sicherheit der Zustellung von Bedeutung, insbesondere wenn Originaldokumente amtlicher Stellen versendet werden.
Schmidt & Schmidt organisiert den weltweiten internationalen Dokumentenversand. Wir nutzen zuverlässige Logistiklösungen und moderne Sendungsverfolgungssysteme, mit denen Sendungen während des gesamten Transports überwacht werden können, um eine rechtzeitige Zustellung beim Empfänger zu unterstützen.
Unsere Spezialisten behandeln Dokumente sorgfältig und vertraulich. Sie unterstützen Sie auch bei Fragen, die beim internationalen Versand auftreten können, einschließlich der Anforderungen von Transportunternehmen und der Zollabfertigung.
Wir organisieren den Versand fertig ausgestellter Führungszeugnisse, apostillierter Dokumente, Übersetzungen und anderer amtlicher Unterlagen in die meisten Länder der Welt. Unser Angebot richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und Organisationen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung eines Führungszeugnisses in Deutschland, einschließlich der Apostillierung und Legalisation zur Verwendung im Ausland, sowie bei der Übersetzung und dem weltweiten Versand des Dokuments.
Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beschaffung und Legalisation verschiedenster Dokumente. Wir bieten alle erforderlichen Dienstleistungen in diesem Bereich an, darunter die Beschaffung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, die Erstellung von Vollmachten, die Legalisation von Dokumenten bei Behörden und Konsulaten sowie den Versand fertiggestellter Dokumente in die meisten Länder der Welt.
Weitere Informationen zu den Verfahren der Legalisation und Apostillierung finden Sie auf unserer Website.