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Strafregisterbescheinigung in Österreich: Beantragung, Apostille und Legalisation


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 Police Clearance Certificate in Austria: obtaining, apostille and legalisation

Eine Strafregisterbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das von den zuständigen Behörden (Polizei bzw. Justiz) ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung keine im Strafregister eingetragenen Verurteilungen aufweist und nicht strafrechtlich gesucht wird, oder dass ihre Verurteilungen bereits getilgt sind.

Eine Strafregisterbescheinigung kann in folgenden Situationen erforderlich sein:

  • Beantragung eines Visums;
  • Beantragung eines Aufenthaltstitels für einen vorübergehenden Aufenthalt;
  • Beantragung eines Aufenthaltstitels für einen längerfristigen Aufenthalt;
  • Beantragung der Staatsbürgerschaft;
  • Aufnahme einer Beschäftigung;
  • Aufnahme an einer Bildungseinrichtung;
  • Überprüfungen bei Adoption und Vormundschaft;
  • Vorlage von Nachweisen in Gerichtsverfahren;
  • Eheschließung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die österreichische Strafregisterbescheinigung wird von der Polizei ausgestellt; das Strafregister wird zentral von der Landespolizeidirektion Wien geführt.
  • Seit dem 1. Jänner 2026 gilt eine Pauschalgebühr: eine gewöhnliche Bescheinigung kostet 26 €, bei Antragstellung über ID Austria 18 €, eine besondere Bescheinigung 29 €.
  • Die Bescheinigung wird in Papier- oder elektronischer Form ausgestellt, in den meisten Fällen in deutscher und englischer Sprache; eine elektronische Bescheinigung über ID Austria wird sofort ausgestellt.
  • Für die Verwendung im Ausland ist eine Papierbescheinigung mit einer herkömmlichen Apostille auf physischem Träger die sicherere Wahl.
  • Die Apostille auf der Bescheinigung erteilt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).
  • Für Staaten, die nicht Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind, gilt anstelle der Apostille die konsularische Beglaubigung (Legalisierung).
  • Schmidt & Schmidt übernimmt Apostille, Legalisierung, Übersetzung und den weltweiten Versand des fertigen Dokuments.

Was ist eine Strafregisterbescheinigung in Österreich?

Strafregisterbescheinigung aus Österreich

In Österreich heißt die Bescheinigung über die Unbescholtenheit „Strafregisterbescheinigung“ (umgangssprachlich auch „Strafregisterauszug“). Das Strafregister wird geführt und die Bescheinigungen werden auf zentraler Ebene von der Landespolizeidirektion Wien ausgestellt.

Die Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen in Österreich ist im Strafregistergesetz 1968 (§§ 10, 10a und 11) sowie in weiteren Rechtsvorschriften geregelt.

Das System zur Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen ist in Österreich komplexer als in den meisten anderen Staaten, jedoch einfacher als beispielsweise im benachbarten Deutschland. Für den Erhalt der Bescheinigung muss die antragstellende Person mindestens einmal eine Identitätsfeststellung durchlaufen. Dies ist persönlich bei der Antragstellung möglich (die Bescheinigung kann dann per Post oder durch eine andere Person mittels Vollmacht entgegengenommen werden), persönlich bei der Abholung oder bei der Online-Antragstellung mithilfe einer digitalen Signatur.

Die Bescheinigung wird auf Grundlage der Strafregister-Datenbank erstellt und in Papier- oder elektronischer Form ausgestellt, in den meisten Fällen in deutscher und englischer Sprache.

In Österreich gibt es mehrere grundlegende Arten von Strafregisterbescheinigungen:

  • die gewöhnliche Strafregisterbescheinigung (die Grundbescheinigung, die von Privatpersonen auf Antrag erlangt wird);
  • besondere Strafregisterbescheinigungen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, für Pflege und Betreuung sowie über das Fehlen von Verurteilungen wegen terroristischer und staatsfeindlicher Straftaten, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (werden nach Bestätigung durch den Arbeitgeber ausgestellt).

Die Bescheinigung enthält folgende Angaben: Nummer, Nachname, Vorname, akademischen Grad, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zu Verurteilungen sowie Datum und Uhrzeit der Ausstellung.

In die Bescheinigung werden Urteile österreichischer Gerichte sowie auf offiziellem Weg an Österreich übermittelte Urteile ausländischer Gerichte aufgenommen.

Für die Apostillierung geeignete Bescheinigungen werden in Papier- und elektronischer Form ausgestellt (in Österreich sind Verfahren der elektronischen Apostille, e-Apostille, eingeführt). Zuverlässiger ist es jedoch, eine Papierbescheinigung mit einer herkömmlichen Apostille auf physischem Träger zu erhalten — sie wird in allen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 anerkannt.

Kosten einer Strafregisterbescheinigung in Österreich

Seit dem 1. Jänner 2026 gilt in Österreich eine Pauschalgebühr für die Strafregisterbescheinigung, eingeführt durch das Abgabenänderungsgesetz 2025. Die Grundsätze:

  • 26 € — eine gewöhnliche Strafregisterbescheinigung bei Antragstellung auf dem üblichen Weg;
  • 18 € — eine gewöhnliche Bescheinigung bei elektronischer Antragstellung über ID Austria oder EU Login (die Gebühr reduziert sich um 8 €);
  • 29 € — eine besondere Strafregisterbescheinigung (zum Beispiel für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen); bei Antragstellung über ID Austria reduziert sich die Gebühr ebenfalls.

Apostille, Übersetzung und Versand werden gesondert berechnet. Die Gebühr für die Erteilung der Apostille erhebt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten; der genaue Betrag ist zum Zeitpunkt der Antragstellung zu prüfen. Das Honorar von Schmidt & Schmidt wird individuell berechnet, abhängig vom Leistungsumfang und vom Bestimmungsland.

Bearbeitungsdauer einer Strafregisterbescheinigung in Österreich

Die Dauer bis zum Erhalt einer Papierbescheinigung kann je nach Ort der Antragstellung und Zustelladresse variieren. Eine elektronische Bescheinigung über ID Austria wird sofort ausgestellt. Zusätzliche Zeit ist für Apostille, Übersetzung und Versand einzuplanen.

Wie erhält man eine Strafregisterbescheinigung in Österreich

Für den Erhalt einer Strafregisterbescheinigung in Österreich gibt es mehrere grundlegende Wege:

  • eine Papierbescheinigung auf persönlichen Antrag;
  • eine Papierbescheinigung auf Online-Antrag;
  • eine elektronische Bescheinigung auf elektronischen Antrag.

Papierbescheinigung auf persönlichen Antrag

Wenn die antragstellende Person in einer Gemeinde wohnt, in der es eine Landespolizeidirektion oder ein Polizeikommissariat gibt, ist dort der Antrag zu stellen. In Wien kann jedes Polizeikommissariat genutzt werden. Gibt es am Wohnort keine entsprechenden Polizeidienststellen, ist der Antrag bei der Gemeinde zu stellen.

Der Antrag kann sowohl am Hauptwohnsitz als auch am Aufenthaltsort gestellt werden. Die Parteienverkehrszeiten für die Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen, daher empfiehlt es sich, diese vorab zu erfragen.

Für die Antragstellung ist ein Lichtbildausweis erforderlich (bei Antragstellung mittels Vollmacht — eine Kopie des Ausweises der Person, die als Antragsteller auftritt) sowie der Antrag selbst, in dem zwingend alle früheren Nach- und Vornamen (sofern vorhanden) anzugeben sind. Eine Änderung des Nach- oder Vornamens ist durch das entsprechende amtliche Dokument nachzuweisen. Akademische Titel sind, sofern vorhanden, ebenfalls urkundlich zu belegen.

Ein Antrag auf eine Papierbescheinigung kann auch online über ID Austria (id-austria.gv.at) gestellt werden. Die antragstellende Person kann die Zusendung der Papierbescheinigung per Post verlangen: standardmäßig erfolgt die Zustellung über die staatliche Post, es kann jedoch gesondert der Versand per gewöhnlicher Post angefordert werden.

Elektronische Bescheinigung

Der elektronische Antrag auf eine Strafregisterbescheinigung wird über ID Austria (id-austria.gv.at) gestellt. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt.

Beantragung mittels Vollmacht

Eine Besonderheit des österreichischen Rechts besteht darin, dass einer der beiden Schritte (Antragstellung oder Entgegennahme der Bescheinigung) erst nach einer persönlichen Identitätsfeststellung erfolgen kann — der jeweils andere Schritt darf daher mittels Vollmacht durchgeführt werden. Die Person, die den Antrag stellt oder die Bescheinigung im Namen einer anderen Person entgegennimmt, muss ihre rechtliche Berechtigung nachweisen, in deren Namen zu handeln (Vollmacht oder eine andere rechtliche Grundlage).

Neben der Vollmacht sind der eigene Lichtbildausweis sowie eine Kopie des Ausweises der Person mitzuführen, für die die Bescheinigung ausgestellt wird.

Erhalt der Bescheinigung über ein Konsulat

Für den Erhalt einer Strafregisterbescheinigung über ein Konsulat oder die konsularische Abteilung einer österreichischen Botschaft im Ausland sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag;
  • Identitätsdokument;
  • Zahlungsbeleg über die Gebühr.

Beim Erhalt von Strafregisterbescheinigungen sind die persönlichen Daten sorgfältig zu prüfen: jeder Fehler oder Tippfehler macht das Dokument ungültig.

Wichtig: Von österreichischen Konsulaten ausgestellte Strafregisterbescheinigungen können nicht legalisiert oder apostilliert werden. Für die Verwendung im Ausland ist in der Regel eine Papierbescheinigung der Polizei mit Apostille und anschließender Übersetzung in die Sprache des Landes erforderlich, in dem das Dokument verwendet wird.

Apostille auf einer österreichischen Strafregisterbescheinigung

Österreich ist Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1961, dem es 1967 beigetreten ist.

Die Apostille ist eine international standardisierte Form der Echtheitsbestätigung eines Dokuments zur Vorlage in Staaten, die diese Form der Legalisierung anerkennen. Sie hat üblicherweise die Form eines besonderen Stempels oder einer Bescheinigung. In den letzten Jahren hat sich auch die elektronische Apostille (e-Apostille) verbreitet — eine digitale Bestätigung der Echtheit von in elektronischer Form ausgestellten Dokumenten.

Die Apostille auf österreichischen Strafregisterbescheinigungen erteilt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA). Dieses Verfahren ist durch das Apostillegesetz Nr. 27/1968 geregelt.

Eine Strafregisterbescheinigung in Papierform kann ohne vorherige Terminvereinbarung oder per gewöhnlicher Post bei der Beglaubigungsstelle des BMEIA zur Apostillierung eingereicht werden. Für eine elektronische Apostille (e-Apostille) ist die elektronische Bescheinigung an die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse beglaubigungen(at)bmeia.gv.at zu senden und die erhaltene Rechnung zu begleichen.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Konsularische Legalisierung einer österreichischen Strafregisterbescheinigung

Wenn der Staat, in dem die österreichische Strafregisterbescheinigung verwendet werden soll, nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1961 ist (zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate), ist für die Verwendung des Dokuments das aufwendigere und kostspieligere Verfahren der konsularischen Legalisierung erforderlich.

Die konsularische Legalisierung ist ein mehrstufiges Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments für die Verwendung in Staaten, die nicht Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind.

Für die konsularische Legalisierung einer österreichischen Strafregisterbescheinigung ist folgender Ablauf einzuhalten:

  1. die Bescheinigung beschaffen;
  2. die Bescheinigung bei der zuständigen notariellen Stelle beglaubigen lassen;
  3. eine amtliche Übersetzung des Dokuments anfertigen;
  4. das Dokument beim Konsulat oder der konsularischen Abteilung der Botschaft des Bestimmungslandes legalisieren lassen.

Aufgrund der Vielzahl der Schritte ist dieses Verfahren zeitaufwendig und vergleichsweise teuer. Einige Länder haben keine Konsulate in Österreich, sodass der letzte Schritt der Legalisierung gegebenenfalls in einem anderen Land erfolgen muss, in dem sich das zuständige Konsulat befindet.

Was ist konsularische Legalisation?

In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Verwendung einer österreichischen Strafregisterbescheinigung in Deutschland

Österreich und Deutschland sind beide Vertragsparteien des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961. Für die Anerkennung einer österreichischen Strafregisterbescheinigung in Deutschland gilt daher das vereinfachte Legalisierungsverfahren — die Apostille. In der Regel genügt es, die Apostille in Österreich anbringen zu lassen, damit die Bescheinigung in Deutschland verwendet werden kann.

Für die Vorlage bei deutschen Behörden ist zu beachten, dass die Bescheinigung in deutscher Sprache ausgestellt bzw. — falls erforderlich — durch einen in Deutschland gerichtlich beeidigten Übersetzer übersetzt sein muss. Die konkreten Anforderungen an Form und Übersetzung legt die jeweilige empfangende Stelle fest.

Amtliche Übersetzung einer österreichischen Strafregisterbescheinigung

Eine österreichische Strafregisterbescheinigung wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. Für die Verwendung im Ausland ist eine amtliche Übersetzung nach den Rechtsvorschriften des Landes anzufertigen, in dem das Dokument vorgelegt wird — durch einen beeidigten, zertifizierten, notariell bestätigten oder gerichtlich bestellten Übersetzer im Bestimmungsland.

In Österreich angefertigte Übersetzungen der Bescheinigung (außer im Rahmen des Verfahrens der konsularischen Legalisierung) werden im Ausland voraussichtlich nicht akzeptiert.

Nützliche Links: offizielle Stellen in Österreich

  • polizei.gv.at — Ablauf zum Erhalt der Strafregisterbescheinigung und Adressen der Polizeikommissariate;
  • oesterreich.gv.at — zentrales Behördenportal und elektronische Antragstellung über ID Austria;
  • bmeia.gv.at — Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten: Apostille und konsularische Beglaubigung;
  • hcch.net — aktuelle Liste der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens und der zuständigen Behörden.

Dokumentenversand

Nach dem Erhalt einer Strafregisterbescheinigung sowie deren Apostillierung oder Legalisierung ist es häufig erforderlich, das Dokument in ein anderes Land zu senden. Dabei sind sowohl Geschwindigkeit als auch Sicherheit des Versands wichtig, insbesondere wenn es sich um Originale amtlicher Dokumente handelt.

Schmidt & Schmidt organisiert den internationalen Dokumentenversand weltweit. Wir nutzen zuverlässige Logistiklösungen und moderne Sendungsverfolgung, sodass die Sendung in jeder Phase des Transports überwacht und eine fristgerechte Zustellung an den Empfänger sichergestellt werden kann.

Unsere Fachleute behandeln Dokumente sorgfältig und vertraulich und unterstützen bei allen Fragen, die beim internationalen Versand auftreten können, einschließlich der Anforderungen der Transportdienstleister und der Zollabwicklung.

Wir können die Zustellung fertiger Strafregisterbescheinigungen, apostillierter Dokumente, Übersetzungen und sonstiger amtlicher Unterlagen in die meisten Länder der Welt organisieren — sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen und Organisationen.

Wie können wir helfen?

Wir unterstützen Sie gerne beim Erhalt einer Strafregisterbescheinigung in Österreich, einschließlich Apostillierung und Legalisierung für die Verwendung im Ausland sowie Übersetzung und Versand an jeden Ort der Welt.

Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Beschaffung und Legalisierung unterschiedlichster Dokumente und erbringen alle erforderlichen Dienstleistungen in diesem Bereich, einschließlich der Anfertigung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzung, Vorbereitung erforderlicher Vollmachten, Legalisierung von Dokumenten bei Behörden und Konsulaten ausländischer Staaten sowie Zustellung der fertigen Dokumente in die meisten Länder der Welt.

Weitere Informationen zum Verfahren der Legalisierung und Apostillierung finden Sie auf unserer Website.


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Polina Kalacheva

Polina Kalacheva

Intern
Beschaffung von UrkundenApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
13. Oktober 2026

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