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    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

    Privat- und Unternehmensdokumente. Festpreise, klare Fristen, ein persönlicher Projektmanager für jedes Projekt.

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    Unser Unternehmen
    Unser Unternehmen

    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

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    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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Senegal ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Senegal ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Am 22. Juli 2022 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eine Pressemitteilung herausgegeben, wonach Senegal eine Beitrittsurkunde zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation hinterlegt hat.

ApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
25 Juli 2022
Erweiterte Liste der Produkte, die nicht der vereinfachten Konformitätserklärung unterliegen

Erweiterte Liste der Produkte, die nicht der vereinfachten Konformitätserklärung unterliegen

Damit wird die Liste der Produkte ergänzt, die nicht dem vereinfachten EAC Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen, das durch den Regierungserlass Nr. 353 festgelegt wurde.

EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungProduktion
20 Juli 2022
Die Entscheidung über die elektronische Apostille ist in Russland in Kraft getreten

Die Entscheidung über die elektronische Apostille ist in Russland in Kraft getreten

Gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation können Anträge auf Anbringung einer elektronischen Apostille gemäß den Rechtsvorschriften der zuständigen Behörden, einschließlich über die Website Gosuslugi.ru, gesendet werden. Das Antragsformular wird vom Justizministerium der Russischen Föderation festgelegt.

ApostilleElektronische ApostilleRussland
18 Juli 2022
Pakistan ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Pakistan ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Beglaubigte Dokumente aus Pakistan werden in mehr als hundert Ländern akzeptiert.

ApostilleHaager Übereinkommen 1961Pakistan
13 Juli 2022
Änderung der Regeln für die Ausstellung von Bescheinigungen über die staatliche Registrierung von Produkten

Änderung der Regeln für die Ausstellung von Bescheinigungen über die staatliche Registrierung von Produkten

In diesem Projekt wird vorgeschlagen, ein vereinfachtes Verfahren zur Ausstellung von Bescheinigungen über die staatliche Registrierung von Produkten für 180 Tage einzuführen.

EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungStaatliche Registrierung
12 Juli 2022
Die Kennzeichnung von organischen Produkten wird in Russland geändert

Die Kennzeichnung von organischen Produkten wird in Russland geändert

Der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation wurde ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes über organische Produkte zur Prüfung vorgelegt. Es wird vorgeschlagen, Herstellern von organischen Produkten die Verwendung der Bezeichnungen „öko“ und „bio“ auf der Verpackung sowie Wörter „ökologisch“, „biodynamisch“ etc. zu erlauben.

EAC ZertifizierungEAC KennzeichnungLebensmittel
11 Juli 2022
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