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El Salvador führt E-Apostille ein

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El Salvador führt E-Apostille ein

Auf der Plenarsitzung verabschiedete die gesetzgebende Versammlung von El Salvador das Gesetz über die Anwendung der elektronischen Apostille (E-Apostille). Mitte Januar 2022 genehmigte die gesetzgebende Versammlung von El Salvador das Gesetz zur Beantragung der elektronischen Apostille.

Mit dem Gesetz werden folgende Neuerungen eingeführt:

  • Es dürfen beide E-Apostille und reguläre Apostille beantragt werden. Der Antragsteller entscheidet, welche der beiden Optionen er wählt.
  • Die Behörden von El Salvador müssen ein Unterschriftenverzeichnis derjenigen Beamten vorlegen, die befugt sind, Urkunden und Bescheinigungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit auszustellen.
  • Von einem salvadorianischen Notar beglaubigte Dokumente wie Vollmachten, Verträge usw. werden bis zur Einführung einer elektronischen Signatur für notarielle Urkunden durch den Obersten Gerichtshof von El Salvador weiterhin mit einer regulären Apostille versehen.

Das Gesetz über die elektronische Apostille tritt 180 Tage nach seiner Veröffentlichung, was in den kommenden Tagen erwartet wird, in Kraft.

Viele Länder haben bereits eine elektronische Apostille zur Beglaubigung von Urkunden und anderen amtlichen Dokumenten eingeführt: z.B. Georgien, Kolumbien, Andorra, einige Regionen Spaniens, Neuseeland, Bulgarien, Belgien, einige US-Bundesstaaten und Moldawien.

Allein die Idee einer elektronischen Apostille ist nicht nur eine komfortable und moderne Innovation, sondern garantiert auch einen höheren Informationsschutz im Vergleich zur allgemein akzeptierten Apostille in Papierform. Das Dokument mit E-Apostille ist fast unmöglich zu fälschen, und jeder Betrug damit macht das vorgelegte Dokument ungültig. Darüber hinaus bietet das System der elektronischen Apostille die Möglichkeit, offizielle Dokumente aus der Ferne zu beglaubigen und die Tatsachen von Verstößen zu verfolgen, die von Notaren begangen wurden.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt

Andrej Schmidt

Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
andrej.schmidt@schmidt-export.de
+49 851 226 083 2

Andrej Schmidt verfügt über Erfahrungen im Bereich der internationalen Kommunikation sowie über fundiertes Wissen über die Infrastruktur des Handelsmarktes in der ehemaligen UdSSR. Er war mehrere Jahre lang in folgenden Branchen tätig: Tourismus, Bauwesen und Energiewirtschaft.

ApostilleElektronische ApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
Veröffentlicht: 17. Mai 2022 Aktualisiert: 31. Juli 2026

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