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Die Verordnung zum Erlass bestimmter Anforderungen des technischen Regelwerks für verpacktes Wasser wurde erlassen

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Die Verordnung zum Erlass bestimmter Anforderungen des technischen Regelwerks für verpacktes Wasser wurde erlassen

Am 23. Januar 2022 trat der Beschluss des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 182 "Über das Verfahren zur Einführung bestimmter Anforderungen des technischen Regelwerks TR EAWU 044/2017 “Über die Sicherheit von verpacktem Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser” in Kraft. Das Dokument wurde am 21. Dezember 2021 verabschiedet und drei Tage später veröffentlicht.

Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.

Das veröffentlichte Verfahren legt folgende Bestimmungen fest:

  • Dokumente über die staatliche Registrierung von natürlichem Heil- und Tafelmineralwasser sowie Trinkwasser für Babynahrung, für die ab dem 1. Januar 2022 bestimmte Anforderungen in Kraft treten, sind bis 31. Dezember 2022 gültig.

    Es geht um die Anforderungen an die Indikatoren "Gesamtkolonienzahl bei 22 °C", "Helmintheneier", "Cryptosporidium-Oozysten", "Giardia-Zysten".

    Bis zum 31. Dezember 2022 können für die Erneuerung von vor dem 1. Januar 2022 ausgestellten staatlichen Bescheinigungen nur Prüfberichte dieser Produkte zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen verwendet werden, ohne dass die Prüfergebnisse vollständig vorgelegt werden.

  • Bis Ende 2022 darf auf dem Gebiet der EAWU verpacktes Trinkwasser ohne Berücksichtigung der Anforderungen, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten, produziert und in Verkehr gebracht werden
  • Die Zirkulation von verpacktem Trinkwasser während der Gültigkeitsdauer der genannten Dokumente (Informationen dazu) ist während der vom Hersteller festgelegten Haltbarkeit dieses Produktes erlaubt

Die Entscheidung gilt für Rechtsbeziehungen, die nach dem 1. Januar 2022 entstanden sind.

Seit dem 1. Januar 2019 ist das technische Regelwerk TR EAWU 044/2017 “Über die Sicherheit von verpacktem Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser” in Kraft. Gemäß Artikel IX der Verordnung unterliegt verpacktes Trinkwasser der Konformitätsbewertung in 2 Formen:

  • staatliche Registrierung (Trinkwasser für Babynahrung, medizinische Tafel- und medizinisches natürliches Mineralwasser)
  • EAC Deklarierung (andere Arten von verpacktem Trinkwasser)
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Aliya Zamaleeva

Aliya Zamaleeva

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aliya.zamaleeva@schmidt-export.de
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Aliya hat ihr Bachelor in Sprachwissenschaft mit dem Schwerpunkt Übersetzen und Dolmetschen an der Kasaner Föderalen Universität absolviert und studiert derzeit European Studies an der Universität Passau.

EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungStaatliche RegistrierungTR EAWU
Veröffentlicht: 4. Januar 2022 Aktualisiert: 19. Mai 2022

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