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Änderungen in der Liste der konformitätspflichtigen Zugmaschinen und Anhänger sind geplant

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Änderungen in der Liste der konformitätspflichtigen Zugmaschinen und Anhänger sind geplant

Am 23. August 2021 begann eine öffentliche Diskussion über den Beschlussentwurf des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftsunion „Über Änderungen des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 30 vom 12. April 2016“. Damit wurde die Liste der Produkte genehmigt, für die neben der Einreichung der Zollanmeldung die Vorlage einer Konformitätsbescheinigung gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU 031/2012 "Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern" erforderlich ist.

Die Liste umfasst 2 Produktgruppen: Zugmaschinen und Anhänger sowie Komponenten für Zugmaschinen oder Anhänger.

In der ersten Gruppe gibt es 3 Produkte:

  • land- und forstwirtschaftliche Traktoren auf Rädern mit einer maximalen Konstruktionsgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h
  • land- und forstwirtschaftliche Raupenschlepper mit einer maximalen Konstruktionsgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h
  • Anhänger der Zugmaschinen für den Transport von Forst- oder landwirtschaftlichen Gütern

In der zweiten Gruppe gibt es 13 Produkte. Darunter sind folgende aufgelistet:

  • Lichtsignal- und Beleuchtungseinrichtungen
  • Glas, Reifen und Rückspiegel
  • Tachometer und Sicherheitsgurte
  • akustische Signalgeber und Geschwindigkeitsbegrenzungsanlagen
  • Kabinen, Sitze, Motoren
  • mechanische Schleppvorrichtungen und reflektierende Vorrichtungen

Im Dokument sind für jede Position Zolltarifnummern sowie die erforderliche Form der Konformitätsbewertung angegeben, mit der die Einhaltung der Bestimmungen von TR ZU 031/2012 bestätigt werden kann. Für alle oben aufgeführten Produkttypen erfolgt die Konformitätsbewertung in Form der EAC Zertifizierung.

In den Änderungen wurde vorgeschlagen, die Zolltarifnummern für zwei Positionen zu präzisieren. So ist für Glas anstelle von "7007 11 100" und "7007 21 200" wird die Zolltarifnummer "8708 22 000" verwenden. Und die Zolltarifnummer "8479 89 970 8" für Geschwindigkeitsbegrenzer wird durch "8479 89 970 7" ersetzt.

Die Diskussion der vorgeschlagenen Änderungen wird bis zum 12. September dauern. Wenn die Änderungen angenommen werden, treten sie ab dem 01.01.2022 in Kraft.

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Über diesen Artikel

Aliya Zamaleeva
Aliya Zamaleeva
Working student
EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungTR ZUTR ZU 031/2012Traktoren
31. August 2021

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