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Übergangsbestimmungen für TR EAWU 048/2019 beschlossen

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Übergangsbestimmungen für TR EAWU 048/2019 beschlossen

Am 25. November 2020 wurde die Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) Nr. 146 vom 17. November 2020 offiziell veröffentlicht.

Diese Entscheidung legt die Übergangsfristen für das Inkrafttreten des technischen Regelwerks TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte.

Das TR EAWU 048/2019 soll am 1. September 2021 in Kraft treten.

Nach dem Inkrafttreten des Regelwerks ist es unzulässig, die nach der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) zertifizierten Produkte zu verkaufen.

Es wird möglich während der Übergangsfrist die Produkte mit den nationalen Konformitätsbescheinigungen zu verkaufen, jedoch nicht länger als 2 Jahre, sprich vorläufig bis zum 1. September 2023.

Ähnliche Übergangsbestimmungen sind für den Verkauf von Produkten festgelegt sind, die vor dem Inkrafttreten des TR EAWU 048/2019 keiner obligatorischen Konformitätsbewertung unterzogen wurden. Innerhalb von 2 Jahren können solche Waren ohne Zertifikate / Deklarationen hergestellt und verkauft werden.

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Über diesen Artikel

Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
EAC KennzeichnungTR ZUTR EAWURusslandEnergieeffizienzEAC ZertifizierungEAC Konformitätserklärung
26. November 2020

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