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Das neue technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion zum Brandschutz wurde verabschiedet

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TR EAWU 043/2017 Über die Anforderungen an Brandschutz- und Feuerlöschanlagen

Am 24. Juli 2017 veröffentlichte der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission Beschluss № 40 «Über die Anforderungen an Brandschutz- und Feuerlöschanlagen“. Das Regelwerk TR EAWU 043/2017 soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten und die nationalen Regelungen des Mitgliedstaates ersetzen.

Zurzeit unterliegt Brandschutz den nationalen Normen und Standards. Für Russland muss für manche Produkte das sogenannte Brandschutzzertifikat beantragt werden. Das Zertifikat ist notwendig für Brandschutzanlagen und Feuerwehrausrüstung, zum Beispiel Feuermelder, Feuerlöscher, Feuerwehrschläuche usw., für Baumaterialien und Werkstoffe, insbesondere Isoliermaterialien, Verkleidungen, Fußbodenbeläge, für Stromkabel.

TR EAWU 043/2017 «Über die Anforderungen an Brandschutz- und Feuerlöschanlagen" stellt die verbindlichen Anforderungen an die Sicherheit der Brandschutz- und Feuerlöschanlagen und an ihre Markierung fest.
Die Konformitätsbewertung verläuft entweder in Form einer EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung.

EAC Zertifizierung unterliegen folgende Produkte:

  • Löschpulver
  • Schaumlöscher
  • Brandschutzmittel (für Holz, Stahl, Stahlbetonkonstruktion, Kabel)
  • Leitungsschienen
  • Kabelkanäle
  • Feuerlöscher
  • Rauch- und Brandmelder
  • Systeme der unterbrechungsfreien Stromversorgung für technische Mittel der Feuerlöschanlagen und andere

EAC Deklaration wird benötigt für folgende Produkte:

  • Löschung mit gasförmigen Löschmitteln
  • Feuerkasten und Hydrant
  • Bewegliche Feuerlöschanlagen (Feuerwehrfahrzeug, Hubrettungsbühnen, Feuerwehrleiter)
  • Ablassventile, Filter für automatische Wasser und Schaumlöschanlagen / Schaum)
  • Sicherheitsgurte
  • der Karabinerhaken
  • der Feuerwehrschlauch
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Über diesen Artikel

Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
ZertifizierungEAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungTR EAWUBrandschutzTR ZU
27. Juli 2017

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