Wie wir in unserem Artikel vom 15. Juli 2020 berichteten, plante der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission Änderungen im technischen Regelwerk TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten.
Die Änderungen betreffen die mit Gas betriebenen Geräte, die in den Innenräumen verwendet werden. Diese Geräte müssen mit einer Einrichtung ausgerüstet werden, die die Ansammlung von unverbranntem Gas ausschließt.
Das Dokument wurde am 10. Juli 2020 angenommen und tritt am 16. September dieses Jahres in Kraft.