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    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

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Technisches Regelwerk für Maschinen und Anlagen tritt in neuer Fassung ab dem 1. September 2026 in Kraft


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Technisches Regelwerk für Maschinen und Anlagen tritt in neuer Fassung ab dem 1. September 2026 in Kraft

Am 8. April 2026 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nr. 36 vom 13. März 2026 offiziell veröffentlicht. Dieser bringt wesentliche Änderungen am Technischen Regelwerk der Zollunion „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ (TR ZU 010/2011) mit sich.

Die neue Fassung tritt am 1. September 2026 in Kraft, mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, die erst ab dem 1. April 2028 gelten.

Wesentliche Änderungen

Einige Begriffe und Definitionen wurden aktualisiert und der Anwendungsbereich der Verordnung teilweise erweitert. Das Regelwerk enthält nun zudem eine Liste mit Ausnahmen. In der neuen Fassung wurden außerdem die Anforderungen an die Kennzeichnung und Dokumentation verschärft. So muss die Betriebsanleitung künftig zwingend Angaben über das EAC-Zertifikat oder die EAC-Deklaration enthalten.

Neue Anforderungen an selbstfahrende Maschinen und Anhänger

In das Regelwerk wurde ein separater Anforderungsblock aufgenommen:

  • Anforderungen an die Identifikation von selbstfahrenden Maschinen und Spezialanhängern
  • Neue verpflichtende Form: „Technische Beschreibung“
  • Regelungen für Änderungen an bereits zertifizierten Maschinen

Zertifizierung oder Deklaration – was hat sich geändert?

Die weitreichendste Neuerung ist die Überarbeitung der Listen jener Produkte, die entweder der Zertifizierung oder der Deklarierung unterliegen.

Folgende Produkte unterliegen nun zwingend der Zertifizierung:

  • Bodenfahrzeuge ohne Schienen für die industrielle Nutzung
  • Gabelstapler, Elektrostapler, Staplergeräte
  • Bau- und Straßenmaschinen
  • Erdbewegungs- und Bergbaumaschinen
  • Forsttechnik
  • Kommunaltechnik (nicht stationär)
  • Industrietraktoren

Neue zertifizierungspflichtige Produkte

  • Individuelle Mobilitätsmittel (E-Scooter, Hoverboards)
  • Dreirädrige Nutzfahrzeuge
  • Vorfeldbusse (Flughafenbusse)
  • Offroad-Muldenkipper
  • Golfplatzmaschinen
  • Eisaufbereitungsmaschinen
  • Schneeverdichtungsmaschinen
  • Ausrüstung zur Aufbereitung von Rohstoffen
  • Ausrüstung für die Luftfahrtwartung

Präzisierungen und Begriffsänderungen

  • Schneemobile und Quads zählen nun zu den Offroad-Fahrzeugen.
  • Der Begriff „Garagenausrüstung“ wurde durch „Hebe- und Kippvorrichtungen“ ersetzt.
  • Landmaschinen umfassen ab sofort auch Anbaugeräte.
  • Erweiterung der Kategorie Kleinmechanisierung (inkl. Traktoren bis 19 kW).
  • Werkzeuge umfassen nun:
    • elektrische Werkzeuge
    • pneumatische Werkzeuge
    • hydraulische Werkzeuge

Praktische Auswirkungen für Unternehmen nach Inkrafttreten:

  • Erhöhter Aufwand für Unternehmen (sowohl Kosten als auch Zeit)
  • Zunahme der zertifizierungspflichtigen Produkte
  • Verschärfte Anforderungen an die technische Dokumentation
  • Strengere Kontrollen durch Zertifizierungsstellen

Risiken bei Nichtkonformität

  • Ablehnung von Zertifikaten oder Deklarationen
  • Verkaufsverbot
  • Bußgelder und Lieferstopps
  • Zollprobleme

Fazit

Diese Änderungen zielen darauf ab, das Sicherheitsniveau und die Standardisierung innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) weiter zu erhöhen.

Allerdings kann dies für Hersteller teurer und komplizierter werden. Während früher oft eine einfachere Deklaration ausreichend war, wird künftig in vielen Fällen eine vollständige Zertifizierung erforderlich sein.

Wie können wir helfen?

In diesem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld bietet Schmidt & Schmidt umfassende Unterstützung für Exporteure in die EAWU-Länder. Unser Leistungsportfolio umfasst die EAC-Zertifizierung, die Anpassung an bestimmte Produktkategorien und maßgeschneiderte Lösungen zur Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen dieser Märkte. Wir sind bestrebt, Unternehmen den Einstieg und die Expansion in diesen Regionen zu erleichtern, indem wir die aktuellsten Informationen und Richtlinien bereitstellen.

Technische Fachkompetenz, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung von Dokumenten sind die Voraussetzung für den problemlosen Vertrieb und Einsatz von Produkten, Maschinen oder Anlagen im EAWU-Gebiet. Die technische Dokumentation muss außerdem in russischer Sprache oder in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft oder verwendet werden soll.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung neuer technischer Unterlagen oder überprüfen bestehende Dokumente auf Vollständigkeit sowie sprachliche und terminologische Korrektheit auf Russisch.

Dank langjähriger Erfahrung können unsere Experten Ihnen auch spezifisches Branchenwissen aus den Bereichen Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelindustrie vermitteln.

Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erklären wir, was eine EAC-Zertifizierung ist und wie sowie wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in der EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität Ihrer Produkte mit den geltenden technischen Regelwerken der EAWU bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen zuverlässige Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

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Über diesen Artikel

Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
EAC ZertifizierungIndustriemaschinenEAC KennzeichnungEAWUTR ZU
20. April 2026

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