Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Togo an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Togo nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Togo ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Togo von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Togo zur Verwendung in Deutschland
Die deutsche Botschaft in Lomé hat die konsularische Legalisation togoischer Personenstandsurkunden im Jahr 2000 eingestellt. Grund für diese Entscheidung war die Feststellung, dass sich gefälschte Urkunden im Umlauf befanden und dass sich in standesamtlichen Geburtenbüchern leere Seiten befanden, die möglicherweise zu späteren Falschbeurkundungen dienen sollten.
Die Botschaft kann togoische Urkunden jedoch in Amts- oder Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte auf ihre formale Echtheit und ggf. auch auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüfen und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfe geben. Die Botschaft beauftragt hierzu auf Kosten des Antragstellers einen Rechtsanwalt.
Privatpersonen können keine Urkundenüberprüfung veranlassen.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Togo
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Togo (Berlin) legalisiert.
Für die konsularische Legalisation muss sowohl das Dokument im Original, als auch seine Kopie vorgelegt werden.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.