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    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

    Privat- und Unternehmensdokumente. Festpreise, klare Fristen, ein persönlicher Projektmanager für jedes Projekt.

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    Unser Unternehmen

    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

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    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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Apostille von Saint Lucia

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Apostille und Konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
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Ansprechpartner

Nicoleta Ilea

Nicoleta Ilea

Consultant
+49 851 226 083 8
nicoleta.ilea@schmidt-export.de
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  • Kostenlose Vorprüfung der Dokumente
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  • Vertraulichkeit garantiert
Arbeitszeiten: Mo–Fr 08:00 – 17:00 Uhr (MEZ)
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Apostille von Saint Lucia

Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden von Saint Lucia an.

Saint Lucia ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2001 beigetreten. Dokumente von Saint Lucia können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.

Zuständig für die Apostille sind auf Saint Lucia die folgenden Amtsträger:

  • Ständiger Sekretär des Auswärtigen Amts
  • Stellvertreter des ständigen Sekretärs des Auswärtigen Amts
  • Ständiger Sekretär des Finanzministeriums
  • Stellvertreter des ständigen Sekretärs des Finanzministeriums
  • Registerführer für juristische Personen und Urheberrechte
  • Registerführer des Obersten Gerichtshofs
  • Generalsolicitor

Die Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten Stellen, Strukturen und Beamten von St. Lucia in englischer Sprache ausgestellt wurden, können apostilliert werden.

Die Beglaubigung von Dokumenten in St. Lucia umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments. Nach diesem Verfahren wird dem Dokument ein besonderer Stempel aufgedruckt - eine Apostille, deren Form durch das Gesetz des Generalgouverneurs festgelegt wird.

Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.

Mit einer Apostille können auf Saint Lucia folgende Dokumente beglaubigt werden:

  • Handelsregisterauszüge
  • Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
  • Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
  • Gerichtsentscheidungen
  • Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
  • Notariell beglaubigte Übersetzungen
  • Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
  • Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)

In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.

Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge von Saint Lucia einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.

aktualisiert: 19. November 2024

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Unverbindlicher Mindestpreis. Endpreis nach Prüfung.

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Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Unverbindlicher Mindestpreis. Endpreis nach Prüfung.

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Unverbindlicher Mindestpreis. Endpreis nach Prüfung.

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Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

⚠️ Wichtige Information zu den Preisen: Die nachfolgenden Preisangaben stellen kein bindendes Angebot dar, sondern dienen ausschließlich der Orientierung. Es handelt sich um Mindestpreise für Standard-Dienstleistungen unter optimalen Bedingungen. Ein verbindliches Angebot mit konkreter Preiskalkulation erhalten Sie erst nach Prüfung Ihrer Dokumente und individueller Auftragsbestätigung.

Durch eine Apostille und konsularische Legalisation können folgende Dokumente beglaubigt werden:

Persönliche Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Adoptionsurkunden
  • Scheidungsurteile und andere gerichtliche Urkunden
  • Vollmachten, Erbscheine und alle von einem Notar ausgestellten oder beglaubigten Dokumente
Bildungsnachweise

Bildungsnachweise

  • Schulzeugnisse
  • Hochschulabschlusszeugnisse
  • Fächer- und Notenübersichten
  • Zertifikate
  • Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen
Geschäftliche Unterlagen

Geschäftliche Unterlagen

  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Grundbuchauszüge
  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Wertpapier-Kaufverträge
  • Fahrzeugscheine
  • ISO und Freiverkaufszertifikate (Free Sales Certificates)
Medizinische Unterlagen

Medizinische Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Ärztliche Gutachten
  • Krankmeldungen
  • Sonstige medizinische Unterlagen

Länder, die Apostille anerkennen

Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden

A

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Australien
  • Österreich
  • Aserbaidschan

B

  • Bahamas
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Bahrain
  • Weißrussland
  • Belize
  • Belgien
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botsuana
  • Brasilien
  • Brunei
  • Burundi

C

  • China
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Costa Rica
  • Zypern

D

  • Dänemark
  • Dominica
  • Dominikanische Republik

E

  • Estland
  • Eswatini
  • Ecuador
  • El Salvador

F

  • Fidschi
  • Philippinen
  • Finnland
  • Frankreich

G

  • Guyana
  • Guatemala
  • Deutschland
  • Honduras
  • Grenada
  • Griechenland
  • Georgien

H

  • Kroatien

I

  • Israel
  • Indien
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Spanien
  • Italien

J

  • Jamaika
  • Japan

K

  • Kasachstan
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kirgisistan

L

  • Lettland
  • Lesotho
  • Liberia
  • Litauen
  • Liechtenstein
  • Luxemburg

M

  • Mauritius
  • Malawi
  • Malta
  • Marshallinseln
  • Marokko
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  • Monaco
  • Mongolei

N

  • Namibia
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  • Neuseeland
  • Norwegen

O

  • Oman
  • Cookinseln

P

  • Pakistan
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  • Polen
  • Portugal

R

  • Republik Moldau
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  • Rumänien
  • Ruanda

S

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  • Vereinigte Staaten

T

  • Tadschikistan
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U

  • Usbekistan
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  • Uruguay

Y

  • Südafrika
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Z

  • Montenegro
  • Tschechische Republik
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Beantragung einer Apostille und Legalisation

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. W

1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage online

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob eine Beglaubigung möglich ist, sowie Informationen zu den Kosten und Bedingungen des Verfahrens. Wir werden einige Zeit benötigen, um die erste Überprüfung abzuschließen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir alle erforderlichen Informationen haben.

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich.

2. Senden Sie uns die Unterlagen und leisten Sie die Zahlung

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen per Kurierdienst und bezahlen Sie den fälligen Betrag online. Bei Bedarf sind wir jederzeit bereit, weitere Fragen per E-Mail oder Telefon zu beantworten.

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Warten Sie

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Experten arbeiten schnell und effizient, da sie sich gut auskennen. Sobald die Unterlagen fertig sind, werden wir Sie informieren.

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch

4. Erhalten Sie Ihre Unterlagen

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch und senden Ihnen diese per Kurierdienst weltweit zu. Unser Unternehmen bietet Ihnen auch Übersetzungsdienste an.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

Apostille beantragen

Kundenbewertungen

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Jul…

5Star

31 Juli 2025

Ich bin wirklich begeistert! Frau Ocheretiana war super freundlich und hat sich direkt um meinen Fall gekümmert. Dank ihrer schnellen und kompetenten Hilfe hatte ich meine Geburtsurkunde aus Kasachstan schon nach einem Monat – damit hätte ich nie gerechnet. Ich habe mich die ganze Zeit gut betreut gefühlt und kann die Agentur von Herzen weiterempfehlen. Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung ☺️!

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Mir…

5Star

30 Juli 2025

I really wanted to take the time to express my appreciation to Ms. Nicoleta from Schmidt & Schmidt who took care of my procurement of documents from beginning to end and really went above and beyond to assist me and even expedite the whole process. I was trying to procure my birth certificate from Germany and the registry informed her that the wait might exceed the 8 weeks due to the high volume of requests. I had 3 weeks waiting and I was very worried because I knew I had little time to present my documents and the moment she understood the urgency of my request she promptly took ownership of the situation. After 3 working days she reached out to inform me that the documents made it to their office in Passau and that same day I received my tracking number for the shipping. I also inquired if that specific registry could generate the same document electronically like they do in some other countries and although I could not get it but physically because in Germany it's not a practice, she took the initiative to personally call the registry to find out the correct information and confirmed it to me. Most importantly after only 4 weeks my documents are on the way to my country. I felt accompanied during the process and I am worry free now. Great service from Nicoleta who followed up since the beginning and made the extra mile for her customer.

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Lyu…

5Star

29 Juli 2025

Schnell und sehr professionell! Vielen Dank!

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Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? – Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen sollten. Wenn Sie eine ausländische Urkunde mit einer Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt zur Verfügung! Wir bieten einen Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Häufig gestellte Fragen über Apostille und Legalisation

1. Was bedeutet die Beglaubigung von Urkunden und für was sie benötigt wird?

Beglaubigung einer Urkunde ist ein Verfahren, infolge dessen die Echtheit der Urkunde geprüft und bestätigt wird. Die beglaubigte Urkunde darf in einem anderen Land rechtmäßig verwendet werden. Sie dient dazu, die Anerkennung der Urkunde im Ausland zu gewährleisten. Die Beglaubigung bestätigt die Befugnisse, die Echtheit der Unterschrift und den Stempel der Amtsperson, die diese Urkunde ausgestellt hat. Dieses Verfahren betrifft nur amtliche und nicht kommerzielle Dokumente.

2. Wie kann eine Urkunde für die Verwendung in einem anderen Land beglaubigt werden?

Es gibt folgende Arten der Beglaubigung:
  • Konsularische Legalisation
  • Apostille (vereinfachte Form der Legalisation)
  • Beglaubigung durch die Industrie- und Handelskammer
Die konsularische Legalisation wird für Länder angewendet, die das Haager Übereinkommen von 1961 nicht unterzeichnet haben. Die IHK-Beglaubigung wird überwiegend für kommerzielle Dokumente wie Verträge oder Rechnungen genutzt.

3. Müssen die Urkunden für ein anderes Land immer legalisiert werden?

Nein, nicht immer. Staaten können bilaterale Abkommen schließen, die die gegenseitige Anerkennung von Urkunden ohne Beglaubigung ermöglichen. Mit folgenden Ländern bestehen Abkommen, die die Apostille überflüssig machen:
  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Schweiz

4. Welche Urkunden können mit einer Apostille versehen werden?

Eine Apostille kann für amtliche Urkunden staatlicher Behörden erteilt werden, u. a.:
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Gerichtsbeschlüsse
  • Notarielle Urkunden
  • Standesamtsurkunden
Kommerzielle Unterlagen werden hingegen über die Industrie- und Handelskammer beglaubigt.

5. Wie lange dauert die Apostillierung oder Legalisation von Urkunden?

Die Bearbeitungszeit hängt von Urkundenart und zuständigem Amt ab. Durchschnittlich:
  • Apostille: wenige Werktage
  • Konsularische Legalisation: mehrere Wochen (je nach Botschaft)
Express-Bearbeitung ist teils möglich, jedoch mit Zusatzgebühren verbunden.

6. Wo kann man eine Apostille erhalten?

Je nach Urkunde wird die Apostille von unterschiedlichen Behörden des Bundeslandes ausgestellt:
  • Landgerichte
  • Regierungspräsidien
  • Innenministerien der Bundesländer
  • Standesämter (für internationale Urkunden)
Zuständigkeit richtet sich nach Dokumenttyp und Ausstellungsort.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Antworten auf die meistgestellten Fragen über Apostille und Legalisation
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

Übersetzung beantragen

Beschaffung von Urkunden weltweit

Beschaffung von Urkunden weltweit

Es kommt häufig vor, dass persönliche Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Manchmal werden aktuelle Kopien von diesen Unterlagen benötigt. In diesem Fall ist es notwendig, Dokumente wieder zu beschaffen. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, Dokumente in mehr als 100 Ländern der Welt aus der Ferne zu beschaffen. Wir können auch die Legalisierung von Dokumenten und deren Kurierzustellung an jeden Ort der Welt durchführen.

Die Zweitausfertigung der Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs- oder Todesurkunde kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft oder Erbschaft zu erhalten, Daten für die Beantragung einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen und andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.

Beschaffung von Urkunden beantragen

Warum Kunden uns wählen

Garantie

Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen rechtlich einwandfrei sind und Ihre Dokumente im Zielland akzeptiert werden.

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Ihre Unterlagen werden in kürzester Zeit zugestellt.

Kein Abonnement

Wir inkludieren in den Preis unsere Dienstleistungen, staatliche Gebühren und die Lieferkosten. Sie müssen sich keine Gedanken über zusätzliche Ausgaben machen. Erhalten Sie ein Apostill oder eine konsularische Legalisierung Ihrer Dokumente ohne Registrierung oder Abonnement.

Einfache und sichere Zahlungsmöglichkeiten

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung oder auch per PayPal bezahlen.

Vertrauliche Kundenbetreuung

Wir garantieren einen sicheren und vertraulichen Umgang mit jeglicher Art von Daten.

Ordnungsgemäße Rechnung

Sie bekommen von uns eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesenen Mehrwertsteuern, damit Sie ein Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können.

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Aktuelles

Vereinfachte Apostille- und Legalisation-Verfahren in China

Vereinfachte Apostille- und Legalisation-Verfahren in China

Ab November 2023 trat China dem Haager Apostille-Übereinkommen bei, was den Prozess der dokumenten Legalisierung für internationale Zwecke erheblich vereinfachte. Dies betrifft sowohl in China ausgestellte Dokumente als auch ausländische Dokumente, die in China verwendet werden sollen. Ab sofort können Dokumente aus Ländern, die dem Apostille-Übereinkommen beigetreten sind, direkt in China verwendet werden, nachdem sie von den zuständigen Behörden apostilliert wurden.

Liudmila Bikbasarova
7. November 2024
Israel bietet jetzt elektronische Apostillen für ausgewählte Dokumente an

Israel bietet jetzt elektronische Apostillen für ausgewählte Dokumente an

Auf dem Portal der israelischen Regierung ist jetzt ein Dienst zur Ausstellung elektronischer Apostillen für mehrere Dokumentarten verfügbar. Diese Apostillen können in Ländern verwendet werden, die das Haager Übereinkommen von 1961 ratifiziert haben, elektronische Apostillen akzeptieren und diplomatische Beziehungen zu Israel unterhalten.

Evgeniya Davydova
7. November 2024
Schmidt & Schmidt expandiert mit neuem Büro in Ankara und bietet wichtige Dokumentendienste in der gesamten Türkei an

Schmidt & Schmidt expandiert mit neuem Büro in Ankara und bietet wichtige Dokumentendienste in der gesamten Türkei an

Schmidt & Schmidt freut sich, die Eröffnung unseres neuen Büros in Ankara, Türkei, bekannt zu geben. Damit erweitern wir unsere globale Reichweite und bieten der Region wichtige Dokumentenlegalisierungs- und Geschäftsdienstleistungen an. Dieses neue Büro ist ein wichtiger Schritt, um unsere spezialisierten Angebote türkischen Unternehmen und internationalen Kunden mit Niederlassungen in der Türkei näher zu bringen.

Andrej Schmidt
26. September 2024
Deutsche Sicherheitskräfte blockierten im Rahmen der Anti-Geldwäsche-Aktivitäten die Arbeit von 47 Kryptowährungs-„Austauschern“

Deutsche Sicherheitskräfte blockierten im Rahmen der Anti-Geldwäsche-Aktivitäten die Arbeit von 47 Kryptowährungs-„Austauschern“

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität und das Bundeskriminalamt haben die Aktivitäten von 47 Kryptowährungsdiensten blockiert, die für kriminelle Zwecke genutzt wurden. Wir sprechen von Plattformen, auf denen der Austausch zwischen Kryptowährungen und „traditionellen“ Fonds stattfand. Das teilt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit.

Evgeniya Davydova
23. September 2024

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