Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Venezuela an.
Die Bolivarische Republik Venezuela ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1999 beigetreten. Dokumente aus Venezuela können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist in Venezuela das Auswärtige Amt.
Es ist anzumerken, dass die Apostille in Venezuela auf traditionelle Weise durchgeführt werden kann - mit Unterschriftenüberprüfung und „Siegel“ sowie mit elektronischer Unterschrift und Bestätigungscode. Formal sind beide Zertifizierungsmethoden gleichwertig. In einigen Ländern, die aktive Beziehungen zu Venezuela unterhalten (Spanien, lateinamerikanische Staaten), verlangen bestimmte Behörden und Institutionen jedoch, dass venezolanische Dokumente unbedingt elektronisch beglaubigt werden (insbesondere werden solche Bedingungen von den für Bildung zuständigen Strukturen in Spanien gestellt).
Die Dokumente, die von den zuständigen Behörden oder anderen autorisierten Strukturen Venezuelas ausgestellt und in spanischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Beglaubigung von Dokumenten in Venezuela umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit durch einen befugten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel auf dem Dokument angebracht oder eine Bescheinigung beigefügt - eine Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Venezuela folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.