Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in Gibraltar ausgestellte Dokumente.
Gibraltar ist seit 1964 Mitglied des HCCH; Das Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung ist am 24. Januar 1965 in Kraft getreten.
Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.
In Gibraltar ausgestellte und mit einer Apostille beglaubigte Dokumente gemäß Haager Übereinkommen von 1961 werden in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und erfordern keine andere Form der Beglaubigung, wie beispielsweise eine konsularische Legalisierung, was den Kosten- und Zeitaufwand für die Beglaubigung von Dokumenten erheblich reduziert. Bisher sind mehr als 120 Staaten der Konvention beigetreten.
Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden in Gibraltar
- Regierungsbüro
In Gibraltar fällt die Ausstellung von Apostillen in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Zivilstandsangelegenheiten und Registrierung, das somit die einzige zuständige Behörde ist. Die Rolle dieser Behörde ist von entscheidender Bedeutung für die Beglaubigung von Dokumenten für den internationalen Gebrauch.
Typen von Dokumenten
Kann apostilliert werden | Kann nicht apostilliert werden |
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Besonderheiten und Dokumentenanforderungen für die Apostille in Gibraltar
Gibraltar gehört zu den 120 Ländern, die Apostillen gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 anerkennen und ausstellen. Die Apostille dient als Bestätigung des offiziellen Status eines Dokuments.
Der Prozess der Apostille kann je nach Absender- und Empfängerland variieren. Um jedoch in Gibraltar eine Apostille für ein Dokument zu erhalten, müssen Sie normalerweise die folgenden Schritte durchlaufen:
- Beschaffung des Originaldokuments, das mit einer Apostille versehen werden soll;
- Überprüfung der Unterschrift auf dem Dokument durch die autorisierte Stelle;
- Ausstellung einer Apostille auf einem Dokument durch eine autorisierte Stelle;
- Einreichung des Dokuments zusammen mit der Apostille im Empfängerland.
Dieser Prozess kann zeitaufwändig sein, insbesondere wenn er mehrere Dokumente und verschiedene Länder umfasst. Um einen reibungslosen und korrekten Apostilleprozess zu gewährleisten, wird empfohlen, sich von Spezialisten beraten zu lassen, die mit den Anforderungen und Verfahren vertraut sind bei der Beschaffung von Dokumenten Apostille.
Möglicherweise geltende dokumente Anforderungen:
- Bei dem Dokument muss es sich um ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes Original oder eine beglaubigte Kopie handeln.
- Das Dokument sollte alle relevanten und genauen Informationen enthalten.
- Das Dokument muss in der Amtssprache des ausstellenden Landes verfasst sein oder in die Amtssprache des Landes übersetzt werden, in dem die Apostille beantragt wird
- Die Apostille muss von der zuständigen Behörde vorschriftsmäßig angebracht werden.
Die Apostille wird in einem einheitlichen Format ausgestellt und besteht aus einem gedruckten Aufkleber mit der handschriftlichen Unterschrift eines Beamten, einem Dienstsiegel und einem Hologramm.
In Fällen, in denen Apostillen nicht anerkannt werden, müssen Inhaber ausländischer Dokumente stattdessen legalisieren. Wenn jedoch das Bestimmungsland des Dokuments Apostillen anerkennt und ausstellt, ist eine Legalisierung nicht erforderlich.
Legalisierung von Bildungsdokumenten aus Gibraltar zur Verwendung im Ausland
Damit in Gibraltar ausgestellte Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse von Universitäten, Abschriften von Zeugnissen, Immatrikulationsbescheinigungen und andere Zertifikate im Ausland anerkannt und gültig sind, müssen sie ein Beglaubigungsverfahren durchlaufen. Es sei darauf hingewiesen, dass Dokumente aus Gibraltar nicht im Vereinigten Königreich legalisiert werden können - stattdessen sollten sie das Beglaubigungsverfahren bei der dafür zuständigen Stelle durchlaufen.
Bildungsdokumente aus Gibraltar, die einer Legalisierung bedürfen, müssen von einem Notar oder einem anderen anerkannten Unterzeichner beglaubigt werden. Die notarielle Beglaubigung spielt eine zentrale Rolle bei der Validierung von Bildungsdokumenten in Gibraltar, wodurch diese weltweit anerkannt und für die Verwendung im Ausland geeignet sind. Eine solche Beglaubigung verleiht den Dokumenten Rechtskraft und bedeutet, dass sie über internationale Grenzen hinweg verwendet werden können.
In bestimmten Regionen, insbesondere in den Commonwealth-Staaten wie Australien, Kanada, Südafrika oder den Bahamas, kann eine notarielle Urkunde ohne weiteres akzeptiert werden, ohne dass eine weitere Beglaubigung erforderlich ist. In den meisten anderen Ländern ist jedoch eine zusätzliche Beglaubigung, die so genannte Legalisierung, zwingend erforderlich.
Anerkennung der Echtheit öffentlicher Urkunden innerhalb der EU
Gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich hat Gibraltar die folgenden internationalen Abkommen geschlossen.
Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) sind:
- Österreich, Deutschland, Bosnien -Herzegowina, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Zypern, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016
Darüber hinaus vereinfacht die Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden, die in einem EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden müssen und die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt worden sind und befreit dadurche die öffentlichen Urkunden von der Bestätigung der Echtheit mit der Apostille mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Bürger zu senken.
Konsularische Legalisation von Dokumenten
Im Falle eines Dokuments, das in einem Land verwendet werden soll, das das Haager Übereinkommen nicht anerkennt die Vereinigten Arabischen Emirate oder andere nicht aufgeführte Länder, muss die Bescheinigung konsularisch legalisiert werden. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier
Die konsularische Legalisation ist ein Verfahren zur Anerkennung der Rechtmäßigkeit von Dokumenten, das mehrstufig, länger und kostspieliger ist als die Beglaubigung mit Apostille.
Die konsularische Legalisation ist ein zeit- und kostenaufwändigeres Verfahren als die Apostille, bei der die Bescheinigung mehrere Vorbeglaubigungsverfahren durchläuft und anschließend im Konsulat des Ziellandes in Gibraltar beglaubigt wird. Oft muss das Dokument von einem beglaubigten Übersetzer in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden.
Es ist zu beachten, dass die Bescheinigung nur in dem Land gültig ist, dessen Konsulatszeichen es trägt, und nicht in anderen Ländern verwendet werden kann.
Die Dauer der konsularischen Legalisation eines Dokuments ist im Allgemeinen nicht begrenzt, aber die Gültigkeit die Bescheinigung selbst kann eingeschränkt werden.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Die Gemeinsamkeit zwischen Apostille und konsularischer Legalisation besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Sie weisen allerdings viele Unterschiede auf.
Apostille | Konsularische Legalisation | |
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Nutzung | Kann nur zwischen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung von Dokumenten beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen einen Einspruch eingelegt hat. |
Schwierigkeiten bei der Erlangung | Gemäßigt. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde. | Hoch. Für die konsularische Legalisation müssen Sie sich an verschiedene Behörden und Konsulate des Landes wenden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. |
Vorbeglaubigung | Nicht notwendig. | Eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde ist erforderlich. |
Legalisation beim Konsulat des Ziellandes | Sie brauchen sich nicht an das Konsulat des Ziellandes zu wenden. | Der letzte Schritt der Legalisierung findet im Konsulat des Bestimmungslandes statt, in der Regel im Ausstellungsland. |