Direkt zum Inhalt
Startseite

Main navigation

  • Aktuelles
  • Dienstleistungen
    • Zertifizierung für Exporte nach Kasachstan und EAWU
    • Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
    • Firmenauskunft, Bonitätsprüfung und Handelsregisterauszüge
    • Grundbuchauszüge
    • Beschaffung von Urkunden weltweit
    • Technische und juristische Übersetzung
    Unsere Dienstleistungen
    Unsere Dienstleistungen

    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

    Privat- und Unternehmensdokumente. Festpreise, klare Fristen, ein persönlicher Projektmanager für jedes Projekt.

  • Unternehmen
    • Team
    • Referenzen
    • Unternehmensgeschichte
    • Kundenbewertungen
    Unser Unternehmen
    Unser Unternehmen

    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

  • Karriere
    • Mitarbeiter-Onboarding
    • Vergütung
    • Was erwartet Sie bei Ihrer Bewerbung?
    Werden Sie Teil unseres Teams!
    Karrieremöglichkeiten

    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

  • Kontakt
News Schmidt & Schmidt

Ist es möglich, eine Apostille auf einem Dokument für zwei Länder gleichzeitig zu bekommen?

  1. Startseite
  2. Aktuelles

Monthly archive

  • 2026 (54)
  • 2025 (101)
  • 2024 (40)
  • 2023 (49)
  • 2022 (88)
  • 2021 (107)
  • 2020 (107)
  • 2019 (65)
  • 2018 (33)
  • 2017 (46)
  • 2016 (33)
  • 2015 (23)
  • 2014 (5)
  • 2013 (12)
  • 2012 (7)
  • 2011 (2)
Ist es möglich, eine Apostille auf einem Dokument für zwei Länder gleichzeitig zu bekommen?

Sehr oft wird die Frage gestellt, ob es möglich ist, gleichzeitig eine Apostille auf ein Dokument für zwei Länder zu bekommen?

Diese Frage stellt sich aus verschiedenen Gründen. Eines Tages musste unser Kunde beispielsweise fast gleichzeitig eine Arbeitsstelle in einem Land einnehmen und eine Eheschließung in einem anderen Land anmelden. Obwohl die Zeit knapp war, wurde das Projekt erfolgreich abgeschlossen.

Es kommt auch vor, dass man für alle Fälle eine Apostille für zwei Länder gleichzeitig setzen will. Man weiß zum Beispiel, dass man Deutschland und die Türkei beruflich oft besuchen muss und will auf Nummer sicher gehen, falls man in Zukunft Dokumente bei den Behörden eines dieser Staaten einreichen muss.

Es ist also auf den ersten Blick unmöglich, eine Apostille für zwei Länder auf ein und demselben Dokument anzubringen. Ein solches Verfahren existiert in der Regel nicht. Dies ist jedoch kein Grund zur Verzweiflung. In den meisten Fällen kann dieses Problem erfolgreich gelöst werden.

Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist universell. Wenn Sie Ihr Dokument mit einer Apostille versehen, dann nicht zwei oder drei, sondern alle Staaten, die das Haager Übereinkommen ratifiziert haben, werden es ohne Probleme akzeptieren. Es gibt natürlich Ausnahmen, wenn einzelne Staaten aus politischen oder anderen Gründen keine von einem bestimmten Land ausgestellten Dokumente akzeptieren wollen. Zum Beispiel Deutschland, Österreich und Griechenland erkennt die usbekische Apostille nicht an. Dasselbe Deutschland und Österreich sowie Finnland - weigern sich, die Apostille aus der Philippinen anzunehmen. Nun, in Spanien macht es aus offensichtlichen Gründen keinen Sinn, von den Behörden von Gibraltar apostillierte Dokumente einzureichen.

Aber das kommt zum Glück noch selten vor. Daher können Sie Ihr apostilliertes Dokument problemlos einzeln in einer unbegrenzten Anzahl von Ländern vorlegen.

Leider entwickeln sich die Umstände manchmal so, dass ein Dokument gleichzeitig in zwei verschiedenen Ländern eingereicht werden muss. Oder nicht gleichzeitig, sondern in einem der Staaten muss hinterlegt werden. Einige Universitäten verlangen zum Beispiel, dass sie das Original der früheren Zeugnisse bis zum Abschluss aufbewahren. Was kann in einer solchen Situation getan werden?

Die naheliegendste Lösung besteht darin, in einem Land das Original und in einem anderen eine notariell beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung einzureichen. Wichtig ist vorab in der Organisation, die Dokumente benötigt, zu klären, ob diese Option für sie in Frage kommt. Dann helfen wir Ihnen gerne dabei, alles zu erledigen.

Für eine Reihe von Ländern ist heutzutage eine andere Option möglich. Diejenigen Staaten, die die Ausstellung einer elektronischen Apostille eingeführt haben, ermöglichen deren gleichzeitiges Anbringen auf einem digitalen Dokument und die Legalisierung des „Papier“-Originals mit einem traditionellen Stempel. Sie können ein digitales Dokument mit elektronischer Apostille in einem Staat einreichen, dessen offizielle Stellen ein solches System unterstützen, und ein Dokument in Papierform in einem Land, in dem es noch nicht eingeführt wurde. Es ist absehbar, dass die elektronische Apostille in naher Zukunft in den meisten Ländern der Welt Realität werden wird. In der Russischen Föderation befindet sich dieses System derzeit in der Entwicklung.

Obwohl es formal kein spezielles Verfahren zum Anbringen einer Apostille für zwei Länder gibt, kann dieses Problem tatsächlich meistens gelöst werden. Es genügt, uns zu kontaktieren und Ihre Situation zu beschreiben, und wir werden versuchen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, um einen Kommentar zu hinterlassen. Bitte beachten Sie, dass wir alle Kommentare manuell freigeben, so dass diese erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung veröffentlicht werden. Weitere Informationen zur Kommentarfunktion finden Sie hier.

Über diesen Artikel

Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
ApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
22. September 2022

Newsletter abonnieren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter.

Abonnieren

Ähnliche Beiträge

Apostille, Übersetzung und Anerkennung des Schulabschlusses (Denklik): Der vollständige Leitfaden für Dokumente zum Studium in der Türkei
Apostille, Übersetzung und Anerkennung des Schulabschlusses (Denklik): Der vollständige Leitfaden für Dokumente zum Studium in der Türkei
Planen Sie ein Studium an einer türkischen Universität? Um die endgültige Einschreibung erfolgreich abzuschließen, müssen ausländische Studienbewerber ihre Bildungsdokumente ordnungsgemäß vorbereiten. In diesem Leitfaden erläutern wir ausführlich, wann ein Schulabschlusszeugnis mit einer Apostille versehen oder konsularisch legalisiert werden muss, wie eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer angefertigt wird und wie das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Sekundarschulbildung (lise denkliği) erfolgreich durchgeführt wird.
18. September 2026
Polina Kalacheva
Apostille und konsularische Legalisation in der Türkei (2026): Praktische Herausforderungen, Kosten und Verzögerungen
Apostille und konsularische Legalisation in der Türkei (2026): Praktische Herausforderungen, Kosten und Verzögerungen
Ein praktischer Leitfaden zur Apostillierung und konsularischen Legalisation in der Türkei im Jahr 2026. Erfahren Sie mehr über Wartezeiten beim Außenministerium der Türkei in Ankara, Notargebühren und wie Sie kostspielige Verzögerungen vermeiden können.
18. September 2026
Polina Kalacheva
Apostille und Legalisation türkischer Scheidungsurteile
Apostille und Legalisation türkischer Scheidungsurteile
Erfahren Sie, wie Sie ein türkisches Scheidungsurteil für die internationale Verwendung mit einer Apostille versehen lassen oder wie Sie eine ausländische Scheidung in der Türkei ohne aufwendiges Gerichtsverfahren eintragen lassen können.
17. September 2026
Polina Kalacheva
Führungszeugnis in Irland: Beschaffung, Apostille und Legalisation
Führungszeugnis in Irland: Beschaffung, Apostille und Legalisation
Erfahren Sie, wie Sie ein Führungszeugnis in Irland beschaffen, wann eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist und wie Sie das Dokument für die Verwendung im Ausland richtig vorbereiten.
16. September 2026
Polina Kalacheva

Seitennummerierung

  • Nächste Seite ››
Schmidt & Schmidt OHG
+49 851 226 083 01
kontakt@schmidt-export.de

Bahnhofstraße 32
94032 Passau
Deutschland
LLP Schmidt & Schmidt
+7 717 269 6317
kontakt@schmidt-and-schmidt.kz

md. Samal, 12
010000 Astana
Kasachstan
Schmidt and Schmidt Danışmanlık LTD. ŞTİ.
+90 312 963 212 9
kontakt@schmidt-export.de

Kızılırmak Mah. Dumlupınar Blv
No:3C-1, İç Kapı:160, Next Level
06520 Çankaya Ankara
Türkei
Shanghai Schmidt Business Consulting Co., Ltd.
+86 130 021 859 39
contact.shanghai@schmidt-export.de
WeChat: 13002185939

Room 206-A22, Building B, No. 1602 Zhongshan West Road
Xuhui District
200233 Shanghai
China
Visa
Mastercard
SEPA Überweisung
PayPal

Footer menu

  • Kontakt
  • Garantie
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Widerrufsrecht
  • Sitemap
  • Zahlungsmöglichkeiten
  • Cookie-Richtlinie
  • HOME

Suchen

  • Deutsch
  • English
  • Español
  • Français
  • Italiano
  • Қазақ тілі
  • Русский
  • Türkçe
  • 中文
+49 851 226 083 01
kontakt@schmidt-export.de
Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
+49 851 226 083 2
andrej.schmidt@schmidt-export.de