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Gefälschte Prüfprotokolle im Rahmen der EAC Zertifizierung

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Gefälschte Prüfprotokolle im Rahmen der EAC Zertifizierung

In der letzten Zeit häufen sich die Fälle von Fälschungen von Prüfberichten. Ein Prüfbericht ist ein wichtiger Bestandteil der EAC-Zertifizierung, da er beweist, dass das Produkt den erforderlichen Standards entspricht.

Für eine erfolgreiche EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion müssen die einzuführenden Produkte in den meisten Fällen von akkreditierten Prüflaboren getestet werden. Auf Basis der Testergebnisse werden dann Prüfprotokolle erstellt. Das Prüfprotokoll ist ein offizielles Dokument, das die Übereinstimmung des Produkts mit den angegebenen technischen Daten bestätigt. Die Prüfprotokolle werden bei der Konformitätsbewertung von der Zertifizierungsstelle in der EAWU verlangt. Die Anforderungen an die Gestaltung und Inhalt von Prüfberichten sind im GOST 58973-2020 "Konformitätsbewertung. Regeln für die Registrierung von Prüfberichten" festgelegt.

Die EAC-Zertifizierung ist ein System, das von der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) eingeführt wurde und zur Bestätigung der Konformität von Produkten mit den technischen Vorschriften der EAWU verwendet wird.

Fälschungen von Prüfberichten sind ein ernstes Problem, da sie den Schutz von Verbrauchern und Umwelt gefährden und den fairen Wettbewerb beeinträchtigen können.

Die Zusammenarbeit mit skrupellosen Vermittlern von Zertifizierungsdiensten, um Zeit und Geld zu sparen, birgt große Risiken für den Antragsteller. Nach geltendem Recht ist der Antragsteller in vollem Umfang für die Richtigkeit der Erklärung verantwortlich und kann durch die Verwendung gefälschter Prüfberichte unwissentlich zum Komplizen einer Straftat werden. Nach dem "Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten" sieht Artikel 14.44 für falsche Konformitätserklärungen von Produkten hohe Strafen, Aussetzung der EAC Deklarationen oder Zertifikate und ein Verkaufsverbot für Produkte vor.

Was der Hersteller beachten soll:

  1. Um Fälschungen von Prüfberichten zu vermeiden, sollten die Hersteller sicherstellen, dass sie mit zuverlässigen Partnern und akkreditierten Zertifizierungsstellen sowie Prüflaboren arbeiten
  2. Der Antragsteller/Hersteller sollte im Register der akkreditierten Personen auf der Website des Föderalen Akkreditierungsdienstes überprüfen, ob das Labor im Register eingetragen ist. Wichtig ist auch zu prüfen, für welche technische Regelwerke das Labor akkreditiert ist.
  3. Wenn Sie eine EAC Zertifizierung durchlaufen und die Zertifizierungsstelle oder Ihr Partner vor Ort (Dienstleister) keine Muster zur Prüfung anfordern, kann es auf eine Fälschung hindeuten. Bei einer Serienzertifizierung sind Musterprüfungen obligatorisch und die Produkte müssen alle erforderlichen Tests bestehen. Die Prüfungen sind im technischen Regelwerk und in den entsprechenden GOST Normen festgelegt.
  4. Wenn Sie einen Prüfbericht haben, in dem Sie als Kunde genannt werden, sich aber nicht selbst an die Prüfstelle gewandt haben, handelt es sich um eine Fälschung. In den Prüfberichten wird die juristische Person als Kunde aufgeführt, die einen Vertrag mit dem Labor abgeschlossen hat. Die redlichen akkreditierten Stellen haben immer Verträge mit akkreditierten Laboren.
  5. Der Partner händigt dem Hersteller eine Schwarz-Weiß-Kopie des Prüfberichts aus, die mit seiner Originalunterschrift und seinem Siegel versehen ist. Der Prüfbericht wird vom Labor unterschrieben und gestempelt und nicht vom Antragsteller oder einer anderen Person. Wenn Sie das Original des Prüfberichts mit dem blauen Siegel und der Unterschrift des Labors nicht haben, deutet dies darauf hin, dass der Prüfbericht gefälscht wurde.

Wir arbeiten nur mit akkreditierten Zertifizierungsstellen und Laboren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Prüfbericht gefälscht ist, können Sie sich an uns wenden. Wir werden alles für Sie überprüfen.

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Über diesen Artikel

Marina Weger

Marina Weger

Senior Consultant
marina.weger@schmidt-export.de
+49 851 226 083 3

Frau Weger war über zwei Jahre im Bereich Export- und Außenwirtschaftsberatung tätig. Sie verfasste Leitfäden zur Produktzertifizierung und zum Waren- und Dienstleistungsexport nach Russland, Belarus, Kasachstan und Aserbaidschan.

EAC ZertifizierungRusslandTR ZUZollunionEAC Konformitätserklärung
Veröffentlicht: 8. Mai 2023 Aktualisiert: 9. Mai 2023

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