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Die Formen der EAC Zertifikate und Deklarationen werden geändert

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Die Formen der EAC Zertifikate und Deklarationen werden geändert

Am 26. November 2021 begann eine öffentliche Diskussion zur Änderung des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 293 vom 25. Dezember 2012. Damit werden die einheitliche Formen von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion / Zollunion (TR EAWU / TR CU) genehmigt.

Die öffentliche Diskussion wird 45 Tage dauern und soll voraussichtlich am 10. Januar 2022 enden.

Ziele der Änderungen

Die Änderungen haben folgende Ziele:

  • Die Verfahren zum Ersetzen von Zertifikaten und Konformitätserklärungen bei Änderungen, die die Produktsicherheit nicht beeinträchtigen, zu vereinfachen
  • Den Antragstellern unnötige finanzielle Belastungen abzunehmen
  • Die Risiken des Imports von Produkten in die EAWU, die die obligatorischen Anforderungen nicht erfüllen, zu minimieren
  • Die Produktrückverfolgbarkeit für den Endverbraucher zu vereinfachen

Bestimmungen zu elektronischen EAC Zertifikaten und Deklarationen

Wichtige Änderungen betreffen zunächst die Aufnahme von Bestimmungen über elektronische EAC Zertifikate und Deklarationen. Es werden neue Abschnitte hinzugefügt, in denen klar angegeben wird, dass die elektronische Aufzeichnung des EAC Zertifikats und der Deklaration im einheitlichen Register eine Konformitätsbescheinigung in elektronischer Form ist. Solche elektronischen Dokumente haben die gleiche Rechtskraft wie Dokumente auf Papier. Darüber hinaus wird bei widersprüchlichen Angaben einem elektronischen Dokument Vorrang gegeben.

In diesem Zusammenhang wird in den Änderungen auch darauf hingewiesen, dass Konformitätsbescheinigungen in elektronischer Form ohne Ausstellung einer Papierkopie ausgestellt werden dürfen. In diesem Fall wird im einheitlichen Register vermerkt, dass das Dokument nicht auf Papier ausgestellt wurde und eine Papierversion somit nicht verfügbar ist.

Dies hilft den Antragstellern erheblich und entlastet die finanzielle und zeitliche Belastung durch die Notwendigkeit, beispielsweise ein Papierdokument bei Verlust zu ersetzen.

Regeln zum Ersetzen des EAC Zertifikats und der EAC Deklaration

In den Änderungen wurde ein neuer Absatz eingefügt. Damit wird feststellt, dass das Ersetzen des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration gemäß den durch den Beschluss des Rats der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 44 vom 18. April 2018 genehmigten Schemas erfolgt. Damit wird die Möglichkeite einer "einfachen" erneuten Ausstellung der Konformitätsbescheinigung ohne zusätzliche Prüfung gegeben.

Es findet außerdem eine wichtige Klarstellung statt. Im Falle des Austauschs von Konformitätsbescheinigungen und deren Anhängen wird der Verkehr von Produkten nicht für die für diesen Austausch erforderliche Zeit ausgesetzt.

QR-Code in den EAC Zertifikaten und Deklarationen

Gemäß den Änderungen werden die QR-Codes auf Papierversionen von EAC Zertifikaten und Deklarationen hinzugefügt. Dies wird einen schnellen Umstieg auf elektronische Versionen von Dokumenten ermöglichen.

Dies ist eine Lösung des Problems skrupellosen Antragsteller, da die elektronische Version des Dokuments sofort seinen aktuellen Status anzeigt, der auf Papier nicht schnell überprüft werden kann. Darüber hinaus wird eine solche Lösung dazu beitragen, die Produktrückverfolgbarkeit für den Endbenutzer zu vereinfachen.

Anforderungen an GLN- und GTIN-Nummern

Die Anforderungen an das obligatorische Vorhandensein von GLN-Nummern in einheitlichen Registern sind durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1856 vom 18. November 2020 festgelegt.

Im Projekt wird also festgelegt, dass die GLN-Nummer oder die globale Lokationsnummer (falls vorhanden, nach Wahl des Antragstellers) in das Feld mit Informationen zum Produkt aufgenommen wird.

Sofern vorhanden, wird nach Wahl des Antragstellers auch die internationale GTIN-Nummer im EAC Zertifikat und in der Deklaration angegeben.

Ergänzende Angaben bezüglich der Nachweise

In Form einer Konformitätsbescheinigung soll das Feld mit den Ausstellungsgründen um folgende Angaben ergänzt werden: Nummer und Datum der Erstellung des Berichtes der Produktionsstandsanalyse, Name der Zertifizierungsstelle und Registriernummer des Akkreditierungsurkunde.

Zusätzliche Informationen

Als zusätzliche Informationen werden in den Änderungen vorgesehen, dass die Angaben zur Registrierungsnummer und zum Datum der Registrierung des EAC Zertifikats / der Deklaration durch den Eintrag "stattdessen ausgestellt" ersetzt werden (bei der erneuten Ausstellung des EAC Zertifikats / der Deklaration). Darüber hinaus werden Informationen über die Verteilung des Zertifikats für Produkte der Serienproduktion, die ab dem Herstellungsdatum der die Prüfungen bestandenen Muster hergestellt werden, unter Angabe des Datums ihrer Herstellung angegeben.

Für eine EAC Deklaration sollte ein solches Feld zusätzlich Informationen über einen Vertrag mit einem Hersteller (ggf. auch einem ausländischen) enthalten, der die Konformität der in das EAWU-Gebiet gelieferten Produkte mit den Anforderungen der Technischen Regelwerke gewährleistet und die Verantwortung für deren Nichteinhaltung trägt.

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Über diesen Artikel

Aliya Zamaleeva
Aliya Zamaleeva
Working student
EAC ZertifizierungEAC Konformitätserklärung
07 Dezember 2021

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