Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat Änderungen des technischen Regelwerks TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten in den Plan zur Entwicklung der technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion aufgenommen.
Die mit Gas betriebenen Geräte, die in den Innenräumen verwendet werden, müssen mit einem Gerät ausgerüstet werden, das die Ansammlung von unverbranntem Gas ausschließt.
Die Experten gehen davon aus, dass die Anforderungen die Risiken und Notsituationen beim Betrieb von Gasgeräten zum Kochen und Erhitzen von Lebensmitteln, Heizen und Warmwasserbereitern verhindern.