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    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

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Häufige Fehler ausländischer Hersteller beim Konformitätsbewertungsverfahren

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Häufige Fehler ausländischer Hersteller beim Konformitätsbewertungsverfahren

Wenn ein ausländischer Hersteller so schnell wie möglich eine Konformitätsbescheinigung für seine Produkte erhalten möchte oder nicht weiß, wie der Markt der EAC Zertifizierung funktioniert, kann ein ausländischer Hersteller eine Reihe bestimmter Fehler machen. Dieser Artikel bezieht sich auf einige häufige Fehler, die verhindert werden können und dadurch zusätzliche Kosten, Verstöße oder die Ungültigerklärung des erhaltenen EAC Zertifikats und der EAC Deklaration vermeiden.

1. Sie wenden sich nur an eine Beratungsgesellschaft

Wenn Sie sich nur mit einer Beratungsgesellschaft befassen, erhöht sich Ihre Wahrscheinlichkeit, auf Unternehmen zu stoßen, die unehrlich sind oder den Umfang der bevorstehenden Arbeit nicht vollständig verstehen. Dies kann zu Fehlern im Angebot und folglich zu einer falschen Festlegung des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens führen. Letztlich kann ein solcher Fehler zur Ungültigerklärung der Konformitätsbescheinigung, einer Geldbuße oder einer Verwaltungshaftung führen.

2. Sie priorisieren den niedrigen Preis und die kurzen Fristen

Bei mehreren Angeboten entscheiden sich viele ausländische Hersteller für einen günstigeren Preis und kurze Fristen für die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens. Dieser Weg kann jedoch negative Folgen haben. Einer der Schritte der Konformitätsbewertung ist häufig die Durchführung von Prüfungen, die von einigen Beratungsgesellschaften vernachlässigt werden können, um die Kosten erheblich zu senken. Was mit der fehlenden Prüfung behaftet ist, wird im nächsten Absatz erläutert.

3. Sie durchführen keine Prüfungen

Die Prüfungen kosten immer viel Zeit, Mühe und Geld, daher vernachlässigen oft ausländische Hersteller, Beratungsgesellschaften, Zertifizierungsstellen diesen wichtigen Punkt der EAC Zertifizierung oder EAC Deklaration. Wird ein solcher Verstoß festgestellt, wird die Konformitätsbestätigung als ungültig erklärt, auch Geldbußen sind möglich. Die einzig mögliche Lösung in diesem Fall ist die erneute Beantragung und Ausstellung einer Konformitätsbestätigung, was den nächsten Durchgang des gesamten Verfahrens von Anfang bis Ende bedeutet.

4. Sie halten keine persönlichen Treffen oder Telefonate ab

Ein Telefonat oder ein Online-Meeting genügt, um zu verstehen, wie gut ein Unternehmen in der Lage ist, eine Konformitätsbewertung durchzuführen, und um seine Professionalität zu spüren. Außerdem können Sie alle Ihre Fragen stellen, um besser das Verfahren der Konformitätsbewertung zu verstehen.

5. Sie übernehmen keine Verantwortung

Bei einer EAC Deklarierung liegt die Gesamtverantwortung für jeden Schritt des Konformitätsbewertungsverfahrens beim Antragsteller/Bevollmächtigten Vertreter. Im Fall der EAC Zertifizierung werden trotz der Tatsache, dass ein Teil der Verantwortung bei der Zertifizierungsstelle liegt, die Folgen nicht erfüllter Verpflichtungen vollständig zu Lasten des Antragstellers gehen. In diesem Fall müssen Sie alle Teilnehmer des Workflows überprüfen.

Antragsteller und der bevollmächtigte Vertreter

Nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiges Unternehmen darf der Antragsteller für die EAC Zertifizierung oder die EAC Deklarierung sein. Dieses Problem können Sie umgehen, indem Sie die Dienste eines bevollmächtigten Vertreters (Authorized Representative) in der Eurasischen Wirtschaftsunion in Anspruch nehmen.

Wer ist der bevollmächtigte Vertreter?

Laut dem Protokoll über technische Regulierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion (Anhang Nr. 9 zum Vertrag über die Eurasische Wirtschaftsunion):

Der bevollmächtigte Vertreter - eine von einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ordentlich registrierte juristische oder natürliche Person, die den (ausländischen) Hersteller auf Grundlage eines Vertrages bei der Konformitätsbewertung und dem Inverkehrbringen von Produkten in das gemeinsame Zollgebiet der EAWU vertritt sowie für den Hersteller die Verantwortung für die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Union übernimmt.

Worauf muss man bei der EAC Zertifizierung achten, finden Sie in diesem Artikel.

Schmidt & Schmidt ist für unsere Kunden ein zuverlässiger Partner im Verfahren der Konformitätsbewertung. Wir helfen Ihnen nicht nur, den erforderlichen Arbeitsumfang schnell und präzise zu ermitteln, sondern garantieren auch die qualitativ hochwertige Durchführung aller geforderten Schritte des Konformitätsbewertungsverfahrens.

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