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Die Liste der Geräte, die der Konformitätsbewertung mit dem Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 unterliegen, werden geändert

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Die Liste der Geräte, die der Konformitätsbewertung mit dem Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 unterliegen, werden geändert

Am 27. Oktober 2021 hat die öffentliche Diskussion des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission "Über Änderungen der Liste der Produkte, für die außer der Zollanmeldung eine Konformitätsbescheinigung wie z.B. ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration (oder Information darüber) erforderlich ist" begonnen. Solche Konformitätsbescheinigung ist ein Beweis für die Übereinstimmung des Produktes mit den Anforderungen des Technischen Regelwerkes TR ZU 032/2013 “Über die Sicherheit von Druckgeräten”. Die Diskussion ist auf 20 Tage angelegt. Das Verfahren wird voraussichtlich am 16. November abgeschlossen werden.

Die Änderungen wurden vorgenommen, um die Liste mit dem Beschluss des Rats der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 49 vom 23. April 2021, der das technische Regelwerk geändert hat, in Einklang zu bringen.

Es werden folgende Änderungen vorgesehen:

  • In den Abschnitten 1-4 (Behälter für Gase und Flüssigkeiten) wird der Begriff „maximal zulässiger Betriebsdruck“ durch „Auslegungsdruck“ ersetzt
  • Die Bezeichnung der Punkte 1 und 2 werden angepasst: "Behälter für komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste Gase und Dämpfe, die für Arbeitsmedien der Gruppe 1/2 verwendet werden und ..."
  • In die Abschnitte 6 und 7 werden nicht nur Rohrleitungen, sondern auch Armaturen für die Gase und Dämpfe (komprimiert, verflüssigt usw.) eingeschlossen
  • Die entsprechenden Zolltarifnummern für die Abschnitte 6, 7, 8 und 9 werden hinzugefügt
  • Armaturen werden zu den Abschnitten 8 und 9 hinzugefügt
  • Abschnitt 11 (Armaturen mit einem Nenndurchmesser von mehr als 25, 32 und 200 mm) wird ausgeschlossen
  • In Abschnitt 12 „Anzeige- und Sicherheitseinrichtungen“ wird die Konkretisierung „ausgenommen als Messgeräte bezeichnete Geräte“ hinzugefügt

Für alle Produkte in der Liste ist die Form der Konformitätsbewertung angegeben. Es handelt sich entweder um eine EAC Deklaration oder um eine EAC Zertifizierung.

Darüber hinaus wird die Liste der Geräte, die nicht unter das technische Regelwerk fallen, um 4 neue Punkte ergänzt:

  • Stütz- und Aufhängungssysteme von Rohrleitungen und ihren Elementen
  • Heizgeräte und Rohrleitungen in Wasserheizsystemen von Bauwerken und Gebäuden
  • Netze zur Versorgung, Verteilung und Ableitung von Wasser mit einer Temperatur von 110 ° C und weniger
  • Ausrüstung und ihre Elemente für die Stromversorgung von Motoren
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Über diesen Artikel

Aliya Zamaleeva
Aliya Zamaleeva
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EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungTR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von DruckgerätenDruckgeräte
4. November 2021

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