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Technisches Regelwerk Über Energieeffizienz wird später in Kraft treten

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Technisches Regelwerk Über Energieeffizienz wird später in Kraft treten

Am 16. September begann eine öffentliche Diskussion über Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) Nr. 144 vom 8. August 2019. In diesem Beschluss wurde der Entwurf des technischen Regelwerks TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte genehmigt.

Das technische Regelwerk TR EAWU 048/2019 soll am 1. September 2021 in Kraft treten. Gleichzeitig sollte erst am 1. März 2021 die Form von Etiketten für energieverbrauchende Geräte verschiedener Typen und die Regeln für deren Gestaltung vorbereitet werden.

Der weitere Grund für die Verschiebung des Inkrafttretens des Regelwerks ist die Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Um optimale Bedingungen für die Anpassung und Umstellung auf neue Regeln zu schaffen, wird daher vorgeschlagen, das Inkrafttreten der Verordnung auf den 1. September 2022 zu verschieben.

Anforderungen für einige Produkte werden noch später in Kraft treten - jeweils ein Jahr nach dem ursprünglich geplanten Datum. Dies gilt für Produkte aus dem Anhang 3, 5, 6, 9, 12 – 14.

Die öffentliche Diskussion dauert bis zum 16. Oktober 2020.

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Über diesen Artikel

Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
EnergieeffizienzRusslandEurasische WirtschaftsunionZollunionEAC KennzeichnungZertifizierungEAC Konformitätserklärung
5. Oktober 2020

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