Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Tansania an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Tansania nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Tansania ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Tansania von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Tansania zur Verwendung in Deutschland
Tansania ist dem internationalen Apostilleabkommen nicht beigetreten. Daher können tansanische Urkunden nicht mit einer Apostille versehen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Urkunden durch die Deutsche Botschaft Dar es Salaam legalisieren zu lassen. In der Regel werden tansanische Personenstandsurkunden, z.B. Heirats- und Geburtsurkunden für den deutschen Rechtsbereich legalisiert.
Die tansanischen Personenstandsurkunden müssen von „RITA“ (Registration, Insolvency and Trusteeship Agency) in Dar es Salaam ausgestellt bzw. überbeglaubigt sein. Bitte beachten Sie, dass nur nicht-laminierte Originale legalisiert werden können.
Sollte Ihre Urkunde in Sansibar ausgestellt worden sein, wenden Sie sich bitte zur Überbeglaubigung an das Tansanische Außenministerium, da RITA hier nicht zuständig ist.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Tansania
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Tansania (Berlin) legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.