Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Benin an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Benin nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Benin ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Benin von beninischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von beninischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Da in Benin die Voraussetzungen zur konsularischen Legalisation von öffentlichen Urkunden bis auf weiteres nicht gegeben sind (ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist gefälscht, verfälscht oder inhaltlich unrichtig), wurde die konsularische Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amts eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden wurden unterrichtet.
Den innerdeutschen Behörden steht es grundsätzlich frei, beninische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, bei denen die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll.
Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst werden. Die Botschaft kann die gewünschten Überprüfungen grundsätzlich nicht mit eigenem Personal durchführen, sondern muss sich auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten und sonstigen Vertrauenspersonen stützen.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Benin
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Benin (Berlin) legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.