Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden auf den Komoren an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden auf den Komoren nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Die Komoren ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung auf den Komoren von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von komorischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Öffentliche Urkunden aus den Komoren werden bei der Deutschen Botschaft Dar es Salam legalisiert.
Es ist zu beachten, dass Personenstandsurkunden müssen von „RITA“ (Registration, Insolvency and Trusteeship Agency) in Dar es Salaam überbeglaubigt sein.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in den Komoren
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Die Komoren unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in Deutschland. In Belgien (Brüssel) funktioniert lediglich die Union der Komoren.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.