Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Rumänien an.
Urkunden aus Rumänien werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Rumänien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 im Jahr 2000 beigetreten. Dokumente aus Rumänien können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Ausstellung der Apostille sind:
- Gerichte bei Rechtsurkunden
- Präfekturen bei Personenstandsurkunden sowie Urkunden, die von Bildungs-, Verwaltungs- oder medizinischen Einrichtungen ausgestellt wurden
- Notare bei notariell beglaubigten Urkunden
Die Dokumente, die von den rumänischen Behörden ausgestellt und seit 1998 in rumänischer Sprache veröffentlicht wurden, können apostilliert werden. Zuvor ausgestellte Dokumente müssen neu beschafft werden und erst danach können sie offiziell beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Rumänien umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit. Nach diesem Verfahrens wird dem Dokument eine spezielle Bescheinigung zugewiesen - eine Apostille. In der Regel ist die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt angebracht. In letzterem Fall werden die einzelnen Seiten im Anschluss zusammengeheftet.
Heute besteht die Möglichkeit das Dokument mit einer Apostille in elektronischer Form zu beglaubigen.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille. In Rumänien besteht die Möglichkeit die Unterlagen mit der elektronischen Apostille beglaubigen zu lassen.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- polizeiliches Führungszeugnis
- Anmeldebescheinigungen
- Urkunden über Bildung
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Von der Beglaubigung sind ausgeschlossen: Verträge, Rechnungen, Pässe, konsularische und diplomatische Unterlagen.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Wenn Sie die Urkunden in Deutschland benutzen wollen, sind diese mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Übersetzung ist von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer anzufertigen.
Bei uns können Sie die Handelsregisterauszüge aus Rumänien mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.