Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Saint-Pierre und Miquelon mit Übersetzung und Apostille an.
Saint-Pierre und Miquelon ist ein französisches Überseegebiet auf einer kleinen Inselgruppe östlich der kanadischen Küste und stellt das letzte Überbleibsel der französischen Kolonie Neufrankreich dar.
Das Staatsoberhaupt ist der französische Präsident, vertreten durch einen Gouverneur. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Euro verwendet. In Saint-Pierre und Miquelon wird überwiegend Französisch, aber teilweise auch Englisch gesprochen. Den Status als Überseegbiet trägt Saint-Pierre und Miquelon seit 1985 (bestätigt in zwei Referenden 2003 und 2007).
Saint-Pierre und Miquelon gehört nicht unmittelbar zur Europäischen Union, obwohl dessen Einwohner an den Wahlen zum Europaparlament teilnehmen und mit dem Euro bezahlen.
Saint-Pierre und Miquelon hat eigenes Berufungsgericht.
Die Stütze der Wirtschaft war früher Fischerei, jedoch wurde später die ausschließliche Meereszone durch ein Gerichtsurteil des Handelsgerichts New York begrenzt. Momentan ist Saint-Pierre und Miquelon von den Zuwendungen der zentralen Regierung in Frankreich wirtschaftlich abhängig. Seit wenigen Jahren wird in Saint-Pierre und Miquelon Erdöl abgebaut.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Handelsgesetzbuch Frankreich reguliert.
Das Rechtsystem basiert sich auf französischem Recht.
Das Handelsregister Saint-Pierre und Miquelon ist ein Teil des Handelsregisters Frankreich (Registre du commerce et des sociétés – RCS). Es wird vom Handelsgericht und beauftragten Unternehmen geleitet.
Der Handelsregisterauszug aus Saint-Pierre und Miquelon ist eine offizielle urkunde, die allgemeinzugängliche Informationen über französische Unternehmen enthält.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter der Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Saint-Pierre und Miquelon | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für einen Auszug aus Saint-Pierre und Miquelon mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Registriernummer
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
Rechtsformen der Unternehmen in Saint-Pierre und Miquelon
- L’entreprise individuelle – Einzelunternehmen
- La société à responsabilité limitée – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- L’entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée – Ein-Personen-Gesellschaft mit begrenzter Haftung
- Société par actions simplifiée – Vereinfachte Aktiengesellschaft
- Société anonyme – Aktiengesellschaft (AG)
- Société en nom collectif- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Groupement d’intérêt économique – Wirtschaftliche Interessengruppe
Das Handelsregister von Saint-Pierre und Miquelon ist Teil des französischen Handelsregisterregisters (Registre du commerce et des sociétés - RCS). Es wird von einem Handelsgericht verwaltet und von einer Handelsgesellschaft bedient.
Ein Auszug aus dem französischen Handelsregister für Saint-Pierre und Miquelon ist ein offizielles Dokument, das vom Handelsregister bereitgestellt wird und öffentlich zugängliche Informationen über französische juristische Personen enthält.
Apostille aus Saint-Pierre und Miquelon
Wenn Sie Urkunden aus Saint-Pierre und Miquelon den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Frankreich ist seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Saint-Pierre und Miquelon für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszugs (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Saint-Pierre und Miquelon | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Saint-Pierre und Miquelon | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Saint-Pierre und Miquelon mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |