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    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

    Privat- und Unternehmensdokumente. Festpreise, klare Fristen, ein persönlicher Projektmanager für jedes Projekt.

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    Unser Unternehmen

    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

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    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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Konsularische Legalisation von Urkunden aus Nordzypern

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Apostille und Konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
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Ansprechpartner

Nicoleta Ilea

Nicoleta Ilea

Consultant
+49 851 226 083 8
nicoleta.ilea@schmidt-export.de
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Inhaltsverzeichnis

Legalisation in Nordzypern

Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation von Urkunden aus der Türkischen Republik Nordzypern an.

Die Türkische Republik Nordzypern (Nordzypern) ist ein teilweise anerkannter Staat und unterhält offizielle diplomatische Beziehungen ausschließlich mit der Türkei. Außerdem pflegt Nordzypern inoffizielle Beziehungen mit einer Reihe von Staaten durch ein System der Repräsentanzen.

Aufgrund ihres internationalen Status nimmt die Türkische Republik Nordzypern an dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 nicht teil, das vereinfachte Legalisationsverfahren der öffentlichen Unterlagen durch deren Apostillierung eingeführt hat.

Daher können Unterlagen aus Nordzypern für deren Gebrauch auf dem Territorium der Republik hypothetisch nur konsularisch legalisiert werden.

Zuständige Legalisierung-Behörden in Nordzypern

Heiratsurkunde aus Nordzypern

Die größten Schwierigkeiten sind mit der Anerkennung der Unterlagen verbunden, die in Nordzypern ausgestellt worden sind. Nominal beglaubigt das Ministerium für Inneres der Türkischen Republik Nordzypern alle auf dem Territorium der Republik ausgestellten Unterlagen für deren weitere konsularische Legalisation, dennoch können in der Praxis einige Probleme entstehen, die mit der Nichtanerkennung der Staatlichkeit Nordzyperns verbunden sind.

Faktisch existiert die Gefahr einer Absage seitens der offiziellen Behörden, die in der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellten Unterlagen in anderen Ländern und in der Türkei anzuerkennen. Obwohl in einzelnen Fällen diese Unterlagen anerkannt werden können, kann man die Möglichkeit deren Verwendung nicht eindeutig voraussagen).

Viele Menschen, die Unterlagen (z.B. Heiratsurkunden) in der Türkischen Republik Nordzypern eingeholt haben, sind gezwungen, ihre weitere Legalisation in der Türkei vorzunehmen und danach einen neuen Dokumentensatz mit einer Apostille zu beglaubigen.

Konsularische Legalisation von Urkunden aus Nordzypern zur Verwendung in Deutschland

Seit 1974 ist Zypern faktisch geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat („Türkische Republik Nordzypern“) an. Nordzypern wird von Deutschland also nicht als Staat anerkannt, was entsprechend auch für deren Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Organe gilt. Eine direkte Kommunikation mit den dortigen Behörden ist offiziell nicht möglich.

Aufgrund der völkerrechtlichen Nichtanerkennung der Türkischen Republik Nordzypern („TRNZ“) werden Dokumente, die von dortigen „Behörden“ ausgestellt wurden (z.B. Heiratsurkunden), nicht durch die Botschaft legalisiert oder anderweitig anerkannt.

Das im Weiteren erläuterte Apostille-Verfahren gilt nur für Urkunden, die in der Republik Zypern ausgestellt wurden und nicht für Dokumente aus dem unter türkisch-zyprischer Verwaltung stehenden Teil Zyperns. In Einzelfällen wird geraten, sich mit der Deutschen Botschaft in Verbindung zu setzen.

Die Anbringung der Apostille erfolgt ausschließlich durch das Justizministerium in Nikosia.

Legalisierung von Bildungsdokumenten aus Nordzypern

Diploma aus Nordzypern

Die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) nimmt international eine besondere Rechtsstellung ein: Sie wird weltweit ausschließlich von der Türkei anerkannt. Dies hat unmittelbare Konsequenzen für die rechtliche Verwertbarkeit von Bildungsdokumenten nordsyprischer Einrichtungen im Ausland.

Da die TRNZ der Haager Apostille-Konvention nicht beigetreten ist, können nordsyprische Bildungsdokumente – wie Hochschuldiplome, Zeugnisse und Immatrikulationsbescheinigungen – nicht direkt mit einer Apostille versehen werden. Der in der Praxis etablierte Weg für die internationale Nutzung solcher Dokumente führt über die Türkei und umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Beglaubigung durch das Bildungsministerium der TRNZ (YÖDAK);
  • Übersetzung durch einen in der Türkei vereidigten Übersetzer und notarielle Beglaubigung durch einen türkischen Notar;
  • Anerkennung durch den türkischen Hochschulrat (YÖK), sofern eine Gleichwertigkeit mit türkischen Abschlüssen erforderlich ist;
  • Beglaubigung durch das türkische Außenministerium;
  • Je nach Zielland: Apostillierung in der Türkei (für Haager-Konvention-Mitglieder) oder konsularische Legalisation über die zuständige Botschaft.

Für Deutschland gilt: Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) führt Nordzypern in der anabin-Datenbank als eigenständigen Eintrag, getrennt von der Republik Zypern, da sich die Bildungssysteme erheblich unterscheiden. Die Anerkennung nordsyprischer Hochschulabschlüsse in Deutschland wird im Einzelfall geprüft und hängt unter anderem davon ab, ob die jeweilige Hochschule in anabin mit dem Status H+ bewertet ist.

Wichtiger Hinweis: Selbst nach vollständiger Legalisierung über die Türkei ist die Anerkennung nordsyprischer Bildungsdokumente im Zielland nicht garantiert. Einige EU-Staaten – darunter die Niederlande – erkennen Dokumente der TRNZ grundsätzlich nicht an. Wir empfehlen, die Anerkennungsvoraussetzungen im jeweiligen Zielland vorab individuell zu prüfen.

Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Nordzypern

In Deutschland sind für die Bestätigung der Echtheit deutscher Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, neben den Landesjustizverwaltungen, die Präsidenten der Landgerichte, für öffentliche Urkunden aus der allgemeinen Verwaltung (einschließlich Personenstandswesen) die Regierungspräsidenten bzw. die Innensenatoren (der Stadtstaaten) zuständig.

Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.

Beschaffung von Urkunden aus Nordzypern

Wenn die wichtigen Dokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien der Dokumente benötigt werden, ist die Neuausstellung der Dokumente erforderlich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen außerhalb Nordzypern im Ausland auf Schwierigkeiten stoßen, neue Dokumente zu erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen bei der Fernbeschaffung neuer Dokumente aus Nordzypern und wir können den Versand Ihrer Dokumente per Kurier in die ganze Welt veranlassen.

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus Nordzypern

Kopien und Abschriften von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in Zypern in jede beliebige Sprache übersetzt werden oder die Übersetzung kann im Zielland angefertigt werden. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden mit weiterer Beglaubigung an. Die Kosten für die Arbeit werden nach dem Umfang des betreffenden Dokuments berechnet.

aktualisiert: 29. April 2026

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Unverbindlicher Mindestpreis. Endpreis nach Prüfung.

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Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

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Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Unverbindlicher Mindestpreis. Endpreis nach Prüfung.

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Unverbindlicher Mindestpreis. Endpreis nach Prüfung.

Angebot anfordern

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

⚠️ Wichtige Information zu den Preisen: Die nachfolgenden Preisangaben stellen kein bindendes Angebot dar, sondern dienen ausschließlich der Orientierung. Es handelt sich um Mindestpreise für Standard-Dienstleistungen unter optimalen Bedingungen. Ein verbindliches Angebot mit konkreter Preiskalkulation erhalten Sie erst nach Prüfung Ihrer Dokumente und individueller Auftragsbestätigung.

Durch eine Apostille und konsularische Legalisation können folgende Dokumente beglaubigt werden:

Persönliche Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Adoptionsurkunden
  • Scheidungsurteile und andere gerichtliche Urkunden
  • Vollmachten, Erbscheine und alle von einem Notar ausgestellten oder beglaubigten Dokumente
Bildungsnachweise

Bildungsnachweise

  • Schulzeugnisse
  • Hochschulabschlusszeugnisse
  • Fächer- und Notenübersichten
  • Zertifikate
  • Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen
Geschäftliche Unterlagen

Geschäftliche Unterlagen

  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Grundbuchauszüge
  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Wertpapier-Kaufverträge
  • Fahrzeugscheine
  • ISO und Freiverkaufszertifikate (Free Sales Certificates)
Medizinische Unterlagen

Medizinische Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Ärztliche Gutachten
  • Krankmeldungen
  • Sonstige medizinische Unterlagen

Länder, die Apostille anerkennen

Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden

A

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Australien
  • Österreich
  • Aserbaidschan

B

  • Bahamas
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Bahrain
  • Weißrussland
  • Belize
  • Belgien
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botsuana
  • Brasilien
  • Brunei
  • Burundi

C

  • China
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Costa Rica
  • Zypern

D

  • Dänemark
  • Dominica
  • Dominikanische Republik

E

  • Estland
  • Eswatini
  • Ecuador
  • El Salvador

F

  • Fidschi
  • Philippinen
  • Finnland
  • Frankreich

G

  • Guyana
  • Guatemala
  • Deutschland
  • Honduras
  • Grenada
  • Griechenland
  • Georgien

H

  • Kroatien

I

  • Israel
  • Indien
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Spanien
  • Italien

J

  • Jamaika
  • Japan

K

  • Kasachstan
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kirgisistan

L

  • Lettland
  • Lesotho
  • Liberia
  • Litauen
  • Liechtenstein
  • Luxemburg

M

  • Mauritius
  • Malawi
  • Malta
  • Marshallinseln
  • Marokko
  • Mexiko
  • Monaco
  • Mongolei

N

  • Namibia
  • Niederlande
  • Nicaragua
  • Niue
  • Neuseeland
  • Norwegen

O

  • Oman
  • Cookinseln

P

  • Pakistan
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Polen
  • Portugal

R

  • Republik Moldau
  • Russland
  • Rumänien
  • Ruanda

S

  • Samoa
  • San Marino
  • São Tomé und Príncipe
  • Saudi-Arabien
  • Nordmazedonien
  • Seychellen
  • Senegal
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Suriname
  • Vereinigte Staaten

T

  • Tadschikistan
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tunesien
  • Türkei

U

  • Usbekistan
  • Ukraine
  • Uruguay

Y

  • Südafrika
  • Südkorea

Z

  • Montenegro
  • Tschechische Republik
  • Chile

Beantragung einer Apostille und Legalisation

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. W

1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage online

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob eine Beglaubigung möglich ist, sowie Informationen zu den Kosten und Bedingungen des Verfahrens. Wir werden einige Zeit benötigen, um die erste Überprüfung abzuschließen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir alle erforderlichen Informationen haben.

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich.

2. Senden Sie uns die Unterlagen und leisten Sie die Zahlung

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen per Kurierdienst und bezahlen Sie den fälligen Betrag online. Bei Bedarf sind wir jederzeit bereit, weitere Fragen per E-Mail oder Telefon zu beantworten.

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Warten Sie

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Experten arbeiten schnell und effizient, da sie sich gut auskennen. Sobald die Unterlagen fertig sind, werden wir Sie informieren.

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch

4. Erhalten Sie Ihre Unterlagen

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch und senden Ihnen diese per Kurierdienst weltweit zu. Unser Unternehmen bietet Ihnen auch Übersetzungsdienste an.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

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Kundenbewertungen

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28 Mai 2026

Estoy muy satisfecho con el servicio de apostille solicitado, todo el tiempo tuve asesoría especializada de Nicoleta Ilae, a quien agradezco el apoyo otorgado durante todo este proceso.

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Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? – Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen sollten. Wenn Sie eine ausländische Urkunde mit einer Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt zur Verfügung! Wir bieten einen Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Was ist konsularische Legalisation?

In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei.

Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Häufig gestellte Fragen über Apostille und Legalisation

1. Was bedeutet die Beglaubigung von Urkunden und für was sie benötigt wird?

Beglaubigung einer Urkunde ist ein Verfahren, infolge dessen die Echtheit der Urkunde geprüft und bestätigt wird. Die beglaubigte Urkunde darf in einem anderen Land rechtmäßig verwendet werden. Sie dient dazu, die Anerkennung der Urkunde im Ausland zu gewährleisten. Die Beglaubigung bestätigt die Befugnisse, die Echtheit der Unterschrift und den Stempel der Amtsperson, die diese Urkunde ausgestellt hat. Dieses Verfahren betrifft nur amtliche und nicht kommerzielle Dokumente.

2. Wie kann eine Urkunde für die Verwendung in einem anderen Land beglaubigt werden?

Es gibt folgende Arten der Beglaubigung:
  • Konsularische Legalisation
  • Apostille (vereinfachte Form der Legalisation)
  • Beglaubigung durch die Industrie- und Handelskammer
Die konsularische Legalisation wird für Länder angewendet, die das Haager Übereinkommen von 1961 nicht unterzeichnet haben. Die IHK-Beglaubigung wird überwiegend für kommerzielle Dokumente wie Verträge oder Rechnungen genutzt.

3. Müssen die Urkunden für ein anderes Land immer legalisiert werden?

Nein, nicht immer. Staaten können bilaterale Abkommen schließen, die die gegenseitige Anerkennung von Urkunden ohne Beglaubigung ermöglichen. Mit folgenden Ländern bestehen Abkommen, die die Apostille überflüssig machen:
  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Schweiz

4. Welche Urkunden können mit einer Apostille versehen werden?

Eine Apostille kann für amtliche Urkunden staatlicher Behörden erteilt werden, u. a.:
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Gerichtsbeschlüsse
  • Notarielle Urkunden
  • Standesamtsurkunden
Kommerzielle Unterlagen werden hingegen über die Industrie- und Handelskammer beglaubigt.

5. Wie lange dauert die Apostillierung oder Legalisation von Urkunden?

Die Bearbeitungszeit hängt von Urkundenart und zuständigem Amt ab. Durchschnittlich:
  • Apostille: wenige Werktage
  • Konsularische Legalisation: mehrere Wochen (je nach Botschaft)
Express-Bearbeitung ist teils möglich, jedoch mit Zusatzgebühren verbunden.

6. Wo kann man eine Apostille erhalten?

Je nach Urkunde wird die Apostille von unterschiedlichen Behörden des Bundeslandes ausgestellt:
  • Landgerichte
  • Regierungspräsidien
  • Innenministerien der Bundesländer
  • Standesämter (für internationale Urkunden)
Zuständigkeit richtet sich nach Dokumenttyp und Ausstellungsort.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Antworten auf die meistgestellten Fragen über Apostille und Legalisation
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Beschaffung von Urkunden weltweit

Beschaffung von Urkunden weltweit

Es kommt häufig vor, dass persönliche Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Manchmal werden aktuelle Kopien von diesen Unterlagen benötigt. In diesem Fall ist es notwendig, Dokumente wieder zu beschaffen. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, Dokumente in mehr als 100 Ländern der Welt aus der Ferne zu beschaffen. Wir können auch die Legalisierung von Dokumenten und deren Kurierzustellung an jeden Ort der Welt durchführen.

Die Zweitausfertigung der Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs- oder Todesurkunde kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft oder Erbschaft zu erhalten, Daten für die Beantragung einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen und andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.

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Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen rechtlich einwandfrei sind und Ihre Dokumente im Zielland akzeptiert werden.

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Ihre Unterlagen werden in kürzester Zeit zugestellt.

Kein Abonnement

Wir inkludieren in den Preis unsere Dienstleistungen, staatliche Gebühren und die Lieferkosten. Sie müssen sich keine Gedanken über zusätzliche Ausgaben machen. Erhalten Sie ein Apostill oder eine konsularische Legalisierung Ihrer Dokumente ohne Registrierung oder Abonnement.

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Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung oder auch per PayPal bezahlen.

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Wir garantieren einen sicheren und vertraulichen Umgang mit jeglicher Art von Daten.

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Sie bekommen von uns eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesenen Mehrwertsteuern, damit Sie ein Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können.

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Aktuelles

Pakistaniische Gesetzgeber fordern Verbesserungen bei der Apostillierung

Pakistaniische Gesetzgeber fordern Verbesserungen bei der Apostillierung

Im pakistanischen Senat forderte man das Außenministerium auf, die Qualität der Dienstleistungen im Bereich Apostillierung weiter zu verbessern. Darüber berichtet die Zeitung HUM English.

Polina Kalacheva
16. Januar 2026
Änderungen im TR ZU 009/2011 für Kosmetik

Wichtige Änderungen im TR ZU 009/2011 für Kosmetik

Sehr wichtige Aktualisierungen der technischen Vorschrift für Kosmetika TR CU 009/2011> traten am 24. Dezember 2025 in Kraft. Diese Änderungen betreffen Produkte, Prüfanforderungen, Kennzeichnung, Verpackung und geltende Normen.

Marina Weger
12. Januar 2026
Thailand tritt dem Apostille-Übereinkommen bei

Thailand tritt dem Apostille-Übereinkommen bei

Der Ministerrat Thailands hat eine Resolution zur Beitritt Thailands zum Haager Übereinkommen verabschiedet, das die Legalisierung ausländischer amtlicher Dokumente überflüssig macht, auch bekannt als Apostille-Übereinkommen. Darüber berichtet die Website des Außenministeriums des Königreichs.

Polina Kalacheva
29. Dezember 2025
Ein Jahr gegen den Strom

Ein Jahr gegen den Strom

Das Jahr 2025 geht zu Ende in einer Welt, die aus den Fugen geraten ist. Das vierte Jahr eines Krieges in Europa, eine fortschreitende Eskalation geopolitischer Konflikte, mehrere Quartale wirtschaftlicher Rezession in Deutschland und eine globale Wirtschaft, die gefährlich nahe an eine strukturelle Krise gerückt ist – all dies bildet den Rahmen, in dem Unternehmen heute arbeiten müssen.

Alexej Schmidt
22. Dezember 2025

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