Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation und Apostille für Urkunden und Handelsregisterauszüge aus Macau an.
Macau ist eine Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China. Das multilaterale Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der konsularischen Legalisation ist in Macau 1969 in Kraft getreten. Am 20. Dezember 1999 hat China die Gültigkeit des Abkommens für Hongkong bestätigt. Dokumente aus Macau können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Für die Ausstellung der Apostille ist die Direktion für Rechtsangelegenheiten zuständig. Dokumente können entweder direkt beim Büro der Direktion oder über das Stadthaus von Macau eingereicht werden.
Die Dokumente, die von lokalen Behörden, Notaren und anderen autorisierten Stellen von Macau ausgestellt und auf Portugiesisch oder Chinesisch veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Macau gemäß den Anforderungen des Haager Übereinkommens umfasst die Überprüfung der Echtheit eines Dokuments durch einen befugten Beamten. Zu diesem Zweck ersucht die Direktion für Rechtsangelegenheiten die Behörden, die das Dokument ausgestellt haben. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Handelsregisterauszüge
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.