Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Monaco an.
Urkunden aus Monaco werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Monaco ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 im Jahr 2002 beigetreten. Dokumente aus Monaco können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Erstellung von Apostille ist Ministerium der Justiz. Mit ihr können nur Originalunterlagen oder durch den Notar bescheinigte Kopien versehen werden, die von öffentlichen Einrichtungen ausgestellt worden sind.
Die Dokumente, die von den Behörden von Monaco ausgestellt und in Französisch oder einer anderen Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden. Wenn das Dokument nicht in französischer Sprache veröffentlicht wurde, muss eine Übersetzung beigefügt werden.
Die Legalisation von Dokumenten im Monaco umfasst die Überprüfung der Echtheit von einem zuständigen Beamte. Nach diesem Verfahren wird das Dokument (oder seiner beglaubigten Kopie) mit einem besonderen Stempel versehen - eine Apostille. In der Regel ist die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt angebracht, wonach das Dokument geheftet wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit der Apostille können folgende Urkunden beglaubigt werden:
- Urkunden der monegassischen Regierung
- Gerichtsurkunden
- Notarielle Papiere
- Dokumente der Verwalrtung
- Registrierungsurkunden
Bei uns können Sie Handelsregisterauszüge aus Monaco mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen in Monaco 5 bis 14 Tage in Anspruch.