Seit dem 1. Januar 2021 gelten erhebliche Änderungen im Prozess der Registrierung von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick.
Neue Angaben bei der Registrierung
- GTIN - Global Trade Item Number
- GLN - Global Location Number
- Herstellungsdatum von den Mustern
- Einfuhrzollerklärung - GTD
Jeder ausländische Hersteller muss eine GTIN und GLN besitzen. Diese Angaben müssen bei der Registrierung von der EAC Deklaration ins System eingetragen werden.
Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Muster für die Prüfungen im Rahmen der EAC Konformitätsbewertung offiziell mit einer Einfuhrzollerklärung – GTD (russisch Грузовая таможенная декларация) eingeführt werden. Die Zertifizierungsstelle muss eine Kopie des GTD in den Unterlagen aufbewahren.
Neue Regeln für die Führung des Registers der EAC Deklarationen und EAC Zertifikate
Alle Unterlagen, die für die Registrierung einer EAC Deklaration notwendig sind, müssen im elektronischen Format übermittelt werden - Erstellung eines elektronischen Archivs. Durch diesen Mechanismus wird die Offenheit und Rückverfolgbarkeit des Deklarationsprozesses sichergestellt.
Es wird auch die Status der EAC Deklaration im Register festgelegt:
- gültig
- ausgesetzt
- ungültig
- archiviert
Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Zertifizierungsstelle Informationen über die regelmäßige Inspektionskontrollen ins System eintragen. Mit dieser Maßnahme können Zertifizierungsstellen, die gegen die festgelegten Zertifizierungsverfahren verstoßen, sowie Produkte, deren Sicherheit nicht auf die vorgeschriebene Weise bestätigt wurde, umgehend identifiziert werden.